Planungsleistungen Neubau einer barrierefreien Mehrzweckhalle in Wincheringen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossberg 3
Ort: Saarburg
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6581 / 81-171
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarburg-kell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau einer barrierefreien Mehrzweckhalle in Wincheringen
Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle in 54457 Wincheringen, Helfanter Straße 8 in folgenden Losen:
Los 1: Leistungsphasen 1-9 Architektenleistungen der Leistungsbilder für Gebäude gem. § 34 HOAI i. V. m Anlage 10 zur HOAI sowie Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI.
Los 2: Leistungsphasen 1-9 Fachplanungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI.
Los 3: Leistungsphasen 1-6 und Leistungsphase 8 als besondere Leistung der Tragwerksplanungsleistungen gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI.
Los 1 und Los 2; Los 2 und Los 3, Los 1 und Los 3 oder Lose 1,2 und 3.
Neubau einer Mehrzweckhalle in 54457 Wincheringen, Planungsleistungen Objektplanung und Freianlagen
Helfanter-Straße 8
54457 Wincheringen
Die Verbandsgemeinde plant eine barrierefreie Sport- und Mehrzweckhalle in Form einer Zweifeldhalle mit einer Gesamtgröße von ca. 45 m x 60 m und einer Höhe von ca. 10 m einschließlich Nebenräume und Tribüne. Der Tribünenbereich soll ca. 350 Sitzplätze umfassen. Die Halle soll den Anforderungen an schulische, sportliche und kulturelle Nutzung gerecht werden mit bedarfsgerechter Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung, einem Tageslicht abhängigen Beleuchtungssystem und Dreifachverglasung. Die bisherige Funktion der vorhandenen Schulturnhalle aus den 60er Jahren soll in die neue Mehrzweckhalle einfließen.
Des Weiteren soll die Halle ein Zufluchtsort im Katastrophenfall sein für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Saargaus und des Moseltals auf deutscher und luxemburgischer Seite.
Für das Bauvorhaben stehen finanzielle Mittel für sämtliche Bau- und Nebenkosten (KG 200 bis KG 700 gem. DIN 276-1 2018) in Höhe von 4,8 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Der AN ist verpflichtet, seine Leistungen so zu erbringen – insbesondere so zu planen, dass das auf seine Leistungen bezogene Baukostenbudget eingehalten werden kann (Kostenobergrenze). Diese Kostenobergrenze ist im Sinne einer vertraglichen Beschaffenheit (§ 633 Abs. 2 BGB) vereinbart.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziff. II.1.4 bezeichneten Leistungen vorgesehen (Siehe § 3 Ziff. 3.2. des Vertrages).
GAK 9.0 „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“
Neubau einer Mehrzweckhalle in 54457 Wincheringen, Helfanter Straße 8, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung
Helfanter Straße 8
54457 Wincheringen
Die Verbandsgemeinde plant eine barrierefreie Sport- und Mehrzweckhalle in Form einer Zweifeldhalle mit einer Gesamtgröße von ca. 45 m x 60 m und einer Höhe von ca. 10 m einschließlich Nebenräume und Tribüne. Der Tribünenbereich soll ca. 350 Sitzplätze umfassen. Die Halle soll den Anforderungen an schulische, sportliche und kulturelle Nutzung gerecht werden mit bedarfsgerechter Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung, einem Tageslicht abhängigen Beleuchtungssystem und Dreifachverglasung. Die bisherige Funktion der vorhandenen Schulturnhalle aus den 60er Jahren soll in die neue Mehrzweckhalle einfließen.
Des Weiteren soll die Halle ein Zufluchtsort im Katastrophenfall sein für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Saargaus und des Moseltals auf deutscher und luxemburgischer Seite.
Für das Bauvorhaben stehen finanzielle Mittel für sämtliche Bau- und Nebenkosten (KG 200 bis KG 700 gem. DIN 276-1 2018) in Höhe von 4,8 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Der AN ist verpflichtet, seine Leistungen so zu erbringen – insbesondere so zu planen, dass das auf seine Leistungen bezogene Baukostenbudget eingehalten werden kann (Kostenobergrenze). Diese Kostenobergrenze ist im Sinne einer vertraglichen Beschaffenheit (§ 633 Abs. 2 BGB) vereinbart.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II.1.4. bezeichneten Leistungen vorgesehen (siehe § 3 Ziffer 3.2. des Vertrages)
GAK 9.0 „Einrichtungen für lokale Basisdienstleister“
Neubau einer Mehrzweckhalle in 54457 Wincheringen, Planungsleistungen der Tragwerksplanung
Helfanter Straße 8
54457 Wincheringen
Die Verbandsgemeinde plant eine barrierefreie Sport- und Mehrzweckhalle in Form einer Zweifeldhalle mit einer Gesamtgröße von ca. 45 m x 60 m und einer Höhe von ca. 10 m einschließlich Nebenräume und Tribüne. Der Tribünenbereich soll ca. 350 Sitzplätze umfassen. Die Halle soll den Anforderungen an schulische, sportliche und kulturelle Nutzung gerecht werden mit bedarfsgerechter Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung, einem Tageslicht abhängigen Beleuchtungssystem und Dreifachverglasung. Die bisherige Funktion der vorhandenen Schulturnhalle aus den 60er Jahren soll in die neue Mehrzweckhalle einfließen.
Des Weiteren soll die Halle ein Zufluchtsort im Katastrophenfall sein für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Saargaus und des Moseltals auf deutscher und luxemburgischer Seite.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 1.4 bezeichneten Leistungen vorgesehen (Siehe § 3 Ziff. 3.2. des Vertrages).
GAK 9.0 „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
— Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes,
— Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28. Dezember 2013.
1.6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5. nachweisen.
1.7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.6. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.8. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.7. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.9. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
— „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
2. Jahresnettoumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018, mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Referenzen für Los 1:
Mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2010) im Bereich der Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI. Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Neubau bzw. Umbau oder Modernisierung eines barrierefreien Gebäudes;
— Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens: 300 m2;
— vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8;
— ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe unten).
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
— Angabe der Brutto-Grundfläche;
— Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
Referenzen für Los 2:
Mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2010) im Bereich der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53, 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Neubau bzw. Umbau oder Modernisierung eines barrierefreien Gebäudes;
— Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens: 300 m2;
— vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8 für die Anlagengruppen 1 bis 8;
— ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe unten).
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
— Angabe der Brutto-Grundfläche;
— Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
Referenzen für Los 3:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2010) im Bereich der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Neubau bzw Umbau oder Modernisierung eines barrierefreien Gebäudes;
— Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens: 300 m2;
— vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6;
— ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe unten).
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
— Angabe der Brutto-Grundfläche;
— Auflistung der erbrachten Leistung nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen;
— „§ 99 Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber sind
1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen;
2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Auf-gaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern
a) sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden,
b) ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder
c) mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind.
Dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat;
3. Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen;
4. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen, in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.“
Fachkräfte
Angaben für Los 1:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mittels der vorliegenden Ausschreibung definierten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen („Projektteam“). Das Projektteam muss mindestens aus 2 Architekten im Sinne von Ziffer 1.5. dieser Teilnahmebedingungen oder aus mindestens 1 Architekt im Sinne von Ziffer 1.5. dieser Teilnahmebedingungen und einer gleich qualifizierten Stellvertretung, die zu benennen ist, bestehen. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
— Angabe des Projektteams: Anzahl, Name, Qualifikation;
— Angabe des Projektleiters: Name, Qualifikation.
Fachkräfte, Angaben für Los 2 und Los 3 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mittels der vorliegenden Ausschreibung definierten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen („Projektteam“). Das Projektteam muss mindestens aus 2 Ingenieuren im Sinne von Ziffer 1.5. dieser Teilnahmebedingungen oder aus mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.5. dieser Teilnahmebedingungen und einer gleich qualifizierten Stellvertretung, die zu benennen ist, bestehen. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
— Angabe des Projektteams: Anzahl, Name, Qualifikation;
— Angabe des Projektleiters: Name, Qualifikation.
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ (Los 1) gem. § 75 Abs. 1 VgV oder „Ingenieur“ (Los 2 und Los 3) gem. § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L255S22,2007 Nr. L 271 S 18.), zuletzt geändert durch die EU Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013.
Abschnitt IV: Verfahren
54427 Kell am See, Rathausstraße 2, Raum 24, Öffnungstermine: Los 1: 25.8.2020, 10.00 Uhr, Los 2: 25.8.2020, 10.30 Uhr, Los 3: 25.8.2020, 11.00 Uhr
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.1. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziff. I.3. genannten LINK. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
3.2. Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für das Honorarangebot zu verwenden.
3.3. Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziff. I.3. entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
3.4. Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 18.8.2020 bei der Vergabestelle über die Plattform einzureichen.
3.5. Bieterinformationen zum Vergabeverfahren werden fortlaufend unter dem in Ziff. I.3. genannten LINK geführt. Bieter haben sich unaufgefordert zu informieren.
3.6. Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
3.7. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gem. § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht elektronisch in Textform eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.
3.8. Die in Ziffer II.2.7 genannte Vertragslaufzeit (einschl. Leistungsphase 9) stellt eine voraussichtliche Frist dar. Es gelten die in § 7 Ziff. 7.3. der Verträge (Los 1, Los 2 und Los 3) genannten verbindlichen Vertragstermine.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/