13EU/20 Beschaffung von MZF 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 13EU/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
13EU/20 Beschaffung von MZF 3
Beschaffung von 2 MZF 3 nach Technischer Richtlinie 5 RLP.
Beschaffung von 2 MZF 3 nach Technischer Richtlinie 5 RLP.
Das Leistungsverzeichnis enthält technische Optionen bzw. Ausstattungsmerkmale.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
13EU/20 Beschaffung von MZF 3
Postanschrift: Hofer Straße 29
Ort: Hof/Saale
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95030
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die jeweiligen Nachweise und Formblätter sind bei elektronischer Angebotsabgabe, soweit nicht elektronisch ausfüllbar, unter „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Mustererklärung 1 und 3.
Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)“.
— gültiges Zertifikat nach ISO 9001,
— Technische Beschreibung des Fahrgestells und des Aufbaus,
— Gewichtsbilanz,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Nachweis über Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Land: Deutschland