Beschaffung Unified Communication System Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burgenlandstraße 7
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwk-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Unified Communication System
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz betreibt aktuell einen Kommunikationsverbund aus Telekommunikation Systemen des Herstellers Alcatel Lucent. Diese Systeme sollen im Rahmen dieses Projektes durch ein einheitliches VoIP System abgelöst werden.
Basis des neuen Telekommunikationsverbundes ist das vorhandene MPLS Netz der Deutschen Telekom / T-Systems. Jeder Standort ist an dieses Netz mit einem 10 Mbit/s Anschluss angeschlossen, der Hauptstandort mit 50 Mbit/s.
Die zukünftigen SIP Anschlüsse werden durch separate Anschlüsse an die Systeme herangeführt.
Um eine Hochverfügbarkeit zu realisieren, wurde ein Hauptsystem in Bad Kreuznach sowie ein vollwertiges Hot-Standby Backup System an einem noch zu benennen Standort geplant. Im Falle eines Ausfalls eines dieser Systeme, oder der MPLS Anbindung eines dieser Standorte, müssen alle TK Leistungsmerkmale ohne Ausfallzeiten vom jeweils anderen System übernommen werden.
Ausgewählte Mitarbeiter werden zukünftig eine FMC App auf Ihrem Mobiltelefon nutzen.
Die App muss in der Lage sein, sowohl direkte VoIP Verbindungen, als auch Hybrid Verbindungen (Signalisierung IP, Payload GSM) zu ermöglichen.
Innerhalb des UCC Clients müssen eingehende Anrufe signalisiert werden. Wenn zur eingehenden CLIP Nummer ein Kontakt innerhalb von Outlook verfügbar ist, muss statt der CLIP Nummer der Name des Kontakts angezeigt werden.
Ein CTI Integration ist in folgende CRM Softwareanwendungen gewünscht:
— Outlook;
— Tine 2.0 (www.tine20.com).
Bei eingehenden Anrufen muss eine zu definierende Maske des jeweiligen Systems geöffnet werden und anhand der CLIP Nummer der passende Datensatz angezeigt werden.
Es muss je Client konfigurierbar sein, ob beide oder nur eines bzw. keines der Systeme geöffnet werden.
Alle UCC Leistungsmerkmale (CTI, Mailbox, Collaboration, Präsenzmanagement, FMC, usw.) sollen über einen einzigen Client zugänglich gemacht werden. Der Funktionsumfang je Client wird durch entsprechende Lizensierung festgelegt.
— Landwirtschafstkammer Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach;
— Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Chemnitzer Str. 3, 67433 Neustadt an der Weinstraße;
— Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Friedrichstraße 20, 54516 Wittlich;
— Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Peter-Klöckner-Str. 3, 56073 Koblenz;
— Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Gartenfeldstr. 12a, 54295 Trier;
— Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Röchlingstr. 1, 67663 Kaiserslautern.
Beschaffung einer Nachfolgelösung für den bestehenen TK-Verbund.
Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Punkte:
— Erwerb der benötigten Hardware, Software und Lizenzen;
— Lieferung und Einrichtung der Systeme und Endgeräte;
— Wartung über 60 Monate;
— Softwarepflege und Betreuung für 60 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Grube Neue Haardt 1
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YALDS6S
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB)
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de