Sammlung, Beförderung, Transport und Verwertung von Siedlungsabfällen und anderen Abfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Kreuzmühle 2
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.suedliche-weinstrasse.de
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 6
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teamwerk.ag
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de/E64481429
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Beförderung, Transport und Verwertung von Siedlungsabfällen und anderen Abfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
— Los 1: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße;
— Los 2: Abfuhr und Verwertung von Grünabfällen im Landkreis Südliche Weinstraße;
— Los 3: Abfuhr und Verwertung von Altmetall von Wertstoffhöfen im Landkreis Südliche Weinstraße;
— Los 4: Abfuhr und Verwertung von Altreifen von Wertstoffhöfen im Landkreis Südliche Weinstraße;
— Los 5: Abfuhr und Verwertung von Altholz von Wertstoffhöfen im Landkreis Südliche Weinstraße;
— Los 6: Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen im Landkreis Südliche Weinstraße.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Südliche Weinstraße
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße in einem Umfang von ca. 9 400 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abfuhr und Verwertung von Grünabfällen im Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Südliche Weinstraße
Abfuhr und Verwertung von Grünabfällen im Landkreis Südliche Weinstraße in einem Umfang von ca. 10 800 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abfuhr und Verwertung von Altmetall von Wertstoffhöfen im Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Südliche Weinstraße
Abfuhr und Verwertung von Altmetall von Wertstoffhöfen im Landkreis Südliche Weinstraße in einem Umfang von ca. 200 Mg pro Jahr sowie die Gestellung von 2 Abrollcontainern mit einem Fassungsvermögen von ca. 40 m3 an den 2 Wertstoffwirtschaftszentren.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abfuhr und Verwertung von Altreifen von Wertstoffhöfen im Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Südliche Weinstraße
Abfuhr und Verwertung von Altreifen von Wertstoffhöfen im Landkreis Südliche Weinstraße in einem Umfang von ca. 45 Mg pro Jahr sowie die Gestellung von 2 Abrollcontainern mit einem Fassungsvermögen von ca. 40 m3 an den 2 Wertstoffwirtschaftszentren.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abfuhr und Verwertung von Altholz von Wertstoffhöfen im Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Südliche Weinstraße
Abfuhr und Verwertung von Altholz der Kategorie A I bis A III sowie A IV von Wertstoffhöfen im Landkreis Südliche Weinstraße in einem Umfang von ca. 1 950 Mg pro Jahr sowie die Gestellung von 6 Abrollcontainern mit einem Fassungsvermögen von ca. 40 m3 an den 2 Wertstoffwirtschaftszentren.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen im Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Südliche Weinstraße
Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen im Landkreis Südliche Weinstraße in einem Umfang von ca.141,5 Mg pro Jahr sowie die Gestellung und Abfuhr von 2 Absetzcontainern mit einem Fassungsvermögen von ca. 10 m3 an den Wertstoffwirtschaftszentren.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Allgemeiner Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017 bis 2019);
— Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, reichen Sie bitte mit dem Angebot folgende Unterlagen ein:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
— Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Spezifischer Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich (2017 bis 2019).
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
— Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Für alle Lose gilt:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
— Auftraggeber (Firma) [Empfänger];
— Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger];
— Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum];
— Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung].
Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Los 1:
— die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 75 % der Tonnage) aufweisen;
— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Los 2, Los 5 und Los 6:
— die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Los 3 und Los 4:
— die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 30 % der Tonnage) aufweisen,
— über mindestens 2 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Weiter ist vorzulegen:
— für Los 1: Erklärung über die Anlagenverfügbarkeit oder die Kapazitätsverfügbarkeit
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises
Oder
— Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.