Lieferung kommunaler Schmalspurfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-70-1321-EO
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Hörter-Platz 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung kommunaler Schmalspurfahrzeuge
Lieferung von zwei kommunalen Schmalspurfahrzeugen/Geräteträgern mit Allradantrieb zul. Gesamtgewicht ca. 5,2 Mg inkl. 3-Seiten-Kipperpritsche, Schneepflug, Streuautomat
(Feuchtsalz).
Kommunaler Servicebetrieb
Hans-Böckler Straße 8
56070 Koblenz
Lieferung von zwei kommunalen Schmalspurfahrzeugen/Geräteträgern mit Allradantrieb zul. Gesamtgewicht ca. 5,2 Mg inkl.3-Seiten-Kipperpritsche, Schneepflug, Streuautomat (Feuchtsalz).
Die genauen technischen Mindestbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die vollständige Lieferung der Fahrzeuge ist spätestens zum 26.3.2021 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 29.9.2020 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Bei Bedarf
— Vordruck 234 – Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschaft,
— Vordruck 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmern.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Je eine Referenzbescheinigung für drei Referenzen,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse),
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, ein dem angebotenen Fahrzeug vergleichbares Fahrzeug bzw. dessen An- und Aufbauten beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen. Dies hat innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Aufforderung zu erfolgen. Kosten für die Bemusterung werden nicht erstattet.
Gängige Ersatzteile sind innerhalb von 24 Stunden am Standort Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz zur Verfügung zu stellen. Die Ersatzteilversorgung am Standort Koblenz muss für 10 Jahre gewährleistet sein.
Der Bieter hat eine Servicereaktionszeit von max. 24 Stunden (an Werktagen) nach Meldungseingang sicherzustellen. Im Reparaturfall haben auf Anforderung geschulte Monteure mit entsprechender Ausrüstung innerhalb von 24 Stunden die Reparaturarbeiten am Standort des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz, Hans Böckler Straße 8, 56070 Koblenz aufzunehmen. Sollten erforderliche Reparaturen nicht am Standort Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz möglich sein, ist der Auftragnehmer verpflichtet im Servicefall und auf Anforderung durch den Auftraggeber, das Fahrzeug am Geschäftsort des Auftraggebers Kommunalen Servicebetriebs Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz abzuholen und nach erfolgtem Service wieder auszuliefern. Das Servicekonzept ist vom Bieter auf Formblatt D-2 zu erläutern. Das Formblatt D-2 ist mit dem Angebot vorzulegen.
Auf gesonderter vom Bieter zu erstellender Anlage sind die folgenden Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Skizzen und vollständige technische Beschreibungen Lieferumfänge (gem. A-17),
— Erklärung zu Änderung i. Z. mit technischen Normen (vgl. A-3).
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
Für jede vollendete Woche 0,3 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Das vom Bieter verbindlich anzugebende Lieferdatum, wird bei der rechnerischen Festsetzung des Brutto-Angebotspreises als Leistungsdatum angenommen und zur Ermittlung der Höhe des Umsatzsteuersatzes herangezogen. Insoweit gelten über die nach § 11 VOL/B festgelegten Vertragsstrafen hinaus folgende Regelungen bei Zuschlag als vereinbart: Gerät der Auftragnehmer in Liefer- bzw. Leistungsverzug und wird dadurch bei Rechnungslegung ein erhöhter Umsatzsteuersatz als bei der rechnerischen Festsetzung des Angebotspreises bzw. der sich hieraus ergebenden
Auftragssumme fällig, ist der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber den dadurch entstehenden finanziellen Schaden auszugleichen.
Eine sich in diesem Zusammenhang möglicherweise ergebende Ausgleichspflicht des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer wird ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Über
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u. a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYHLY
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland