Betriebsleistungen einer Verpflegungseinrichtung für den Landtag Rheinland-Pfalz
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Mainzer Republik 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landtag.rlp.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen einer Verpflegungseinrichtung für den Landtag Rheinland-Pfalz
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Betreiberleistungen für die Verpflegungseinrichtung. Näheres ist aus der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) und dem Konzessionsvertrag im Entwurf (Anlage KV1) zu entnehmen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Betreiberleistungen für die Verpflegungseinrichtung. Näheres ist aus der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) und dem Konzessionsvertrag im Entwurf (Anlage KV1) zu entnehmen.
Eine Verlängerung ist 3 Mal möglich. Soweit der Konzessionsgeber von allen Verlängerungsoptionen Gebrauch macht, endet der Konzessionsvertrag spätestens mit Ablauf des 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
b. mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schäden bei Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten,
c. mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für – Vermögensschäden,
d. wobei die Maximierung der Ersatzleistung (lit a. bis lit. c) mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-d. genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a.-d. angepasst werden wird / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a.-d. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ (Anlage TW4) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mitarbeiter
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich sind.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einer Mindestzahl an 10 vollzeitäquivalenten Stellen (VÄZ) an Beschäftigten/Führungskräften als (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019).
Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2017-2019) die jeweiligen Zahlen an vollzeitäquivalenten Stellen der Beschäftigten/Führungskräfte der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt „Mitarbeiter“ (Anlage TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Referenzprojekte
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Betreiberleistungen der Gastronomie in Form einer Liste der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Auftragswerts (Umsatz pro Jahr);
— Anzahl der täglich bereitgestellten Mittagessen (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren;
— Angabe der Anzahl an Gerichtslinien (Hauptgerichte) anlässlich des Mittagessens pro Tag (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren; die Salatbar zählt nicht als Hauptgericht;
— Erbringungszeitraum sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers;
Sowie der
— Name des Referenznehmers;
— Projektbezeichnung;
— Projektbeschreibung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Mindestanforderung:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV i. V. m § 12 Abs. 1 KonzVgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn es sich jeweils um Betreiberleistungen gehandelt hat, bei denen
— zusammenhängend eine Bewirtschaftung von mindestens 24 Monaten innerhalb des zu berücksichtigenden Leistungszeitraums vom 1.1.2015 bis spätestens zu dem Tag vor Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht worden ist;
— mindestens 100 Mittagessen täglich (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) bereitgestellt worden sind, an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren;
— mindestens 2 Gerichtslinien (Hauptgerichte) angeboten worden sind anlässlich des Mittagessens pro Tag (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren; die Salatbar zählt nicht als Hauptgericht.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Mitarbeiter:
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einer Mindestzahl an 10 vollzeitäquivalenten Stellen (VÄZ) an Beschäftigten/Führungskräften als (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019).
Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2017-2019) die jeweiligen Zahlen an vollzeitäquivalenten Stellen der Beschäftigten/Führungskräfte der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt „Mitarbeiter“ (Anlage TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Referenzprojekte
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV i. V. m § 12 Abs. 1 KonzVgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn es sich jeweils um Betreiberleistungen gehandelt hat, bei denen
— zusammenhängend eine Bewirtschaftung von mindestens 24 Monaten innerhalb des zu berücksichtigenden Leistungszeitraums vom 1.1.2015 bis spätestens zu dem Tag vor Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht worden ist;
— mindestens 100 Mittagessen täglich (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) bereitgestellt worden sind, an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren;
— mindestens 2 Gerichtslinien (Hauptgerichte) angeboten worden sind anlässlich des Mittagessens pro Tag (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren; die Salatbar zählt nicht als Hauptgericht.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auswahlkriterien:
Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens 3 Bewerber zugelassen, die dann auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV i.V.m § 12 Abs. 1 KonzVgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV i. V. m § 12 Abs. 1 KonzVgV).
Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als 3 Bewerber zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Die Höchstzahl an Bewerbern, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird auf höchstens 6 festgelegt.
Die Auswahl erfolgt anhand der Referenzprojekte wie folgt:
Kriterium Nr. 1 Anzahl der täglich bereitgestellten Mittagessen (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren. Punkte
≥ 450 7 Punkte
≥ 400 < 450 6 Punkte
≥ 350 < 400 5 Punkte
≥ 300 < 350 4 Punkte
≥ 250 < 300 3 Punkte
≥ 200 < 250 2 Punkte
≥ 150 < 200 1 Punkt
≥ 100 < 150 0 Punkte
Kriterium Nr. 2 Anzahl an Gerichtslinien (Hauptgerichte) anlässlich des Mittagessens pro Tag (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren; die Salatbar zählt nicht als Hauptgericht Punkte
3 3 Punkte
2 0 Punkte
Pro Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden (maximal 7 Punkte für das Kriterium Nr. 1 + maximal 3 Punkte für das Kriterium Nr. 2).
Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bis zu Maximal 50 Punkte (5 x 10 = 50) erzielt werden.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge (insbesondere auf Rang 6) liegen, und der Auftraggeber damit eigentlich mehr als die maximale Anzahl an 6 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern könnte, entscheidet das Los hinsichtlich der hinteren Ränge mit der gleichen Punktzahl, welcher dieser Bewerber/welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von 6 Bietern nicht überschritten wird.
Tariftreueerklärung
Die Bewerber haben alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zur Kenntnis zu nehmen und haben dies mit ihrer Unterschritt zu bestätigen.
Hierfür haben die Bewerber das Formblatt „Mustererklärung 1“ (Anlage TW6) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.