Stadtverkehr Neuwied 2021-2023
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverkehr Neuwied 2021-2023
Der Betrieb des Stadtverkehrs Neuwied soll ab dem 1.1.2021 für einen Zeitraum von 3 Jahren als Konzession vergeben werden. Zu diesem Zweck führt die Konzessionsgeberin ein wettbewerbliches Verfahren nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8b PBefG durch.
Neuwied
Der Landkreis Neuwied ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). In dieser Funktion ist er u. a. für den ÖPNV im Stadtgebiet Neuwied zuständig.
Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt der Landkreis eine Konzession zur Erbringung öffentlicher Personenbeförderungsdienste im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Das Leistungsvolumen erfasst im Regelbetriebsjahr nominal 888 308 Fpl-km.
Gegenstand der Konzession sind die folgenden Linien:
— Linie Fpl-km/p. a. Fpl-h/p. a.;
— Linie 50 — 20 129 921 Fpl-km/Jahr;
— Linie 51 — 16 015 774 Fpl-km/Jahr;
— Linie 52 — 95 254 3 604 Fpl-km/Jahr;
— Linie 53 — 107 720 5 058 Fpl-km/Jahr;
— Linie 54 — 87 218 2 661 Fpl-km/Jahr;
— Linie 55 — 88 775 5 037 Fpl-km/Jahr;
— Linie 56 — 89 871 4 618 Fpl-km/Jahr;
— Linie 58 — 102 317 4 253 Fpl-km/Jahr;
— Linie 67 — 92 822 3 400 Fpl-km/Jahr;
— Linie 70 — 31 809 1 128 Fpl-km/Jahr;
— Linie 71 — 32 496 1 129 Fpl-km/Jahr;
— Linie 73 — 22 184 801 Fpl-km/Jahr;
— Linie 74 — 12 286 520 Fpl-km/Jahr;
— Linie 75 — 24 001 904 Fpl-km/Jahr;
— Linie 76 — 25 030 1 160 Fpl-km/Jahr;
— Linie 80 — 8 369 296 Fpl-km/Jahr;
— Linie 81 — 12 404 446 Fpl-km/Jahr;
— Linie 82 — 14 552 474 Fpl-km/Jahr;
— Linie 83 — 3 874 143 Fpl-km/Jahr;
— Linie 84 — 1 182 73 Fpl-km/Jahr.
Bei Teilen der Leistung handelt es sich um Schülerverkehr; Teile können bedarfsgesteuert erbracht werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Von den eingesetzten Fahrzeugen des Konzessionärs müssen mindestens 12 Fahrzeuge in Bezug auf den Schadstoffausstoß die Anforderungen nach Euro V EEV mit Hybridantrieb oder alternativ die Anforderungen der Schadstoffklasse Euro VI erfüllen. Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens die Schadstoffklasse Euro III aufweisen. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugflotte darf zum 1.1.2021 14,2 Jahre nicht überschreiten. Das Durchschnittsalter der eingesetzten 12 Fahrzeuge mit Anforderung nach Euro V EEV mit Hybridantrieb oder alternativ Euro VI darf zu keinem Zeitpunkt der Konzessionslaufzeit 10,8 Jahre überschreiten.
Da die Erbringung des Stadtverkehrs Neuwied in der Summe nicht eigenwirtschaftlich durchführbar ist, zahlt die Konzessionsgeberin dem Konzessionär pro Monat einen pauschalen Zuschuss. Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 4.2,
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 4.3,
3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, Formblatt 4.4.
Im Falle der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, dieser kann über das Formblatt „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen, Formblatt 4.5" erbracht werden. Die Verwendung des Formblattes ist jedoch nicht verpflichtend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Der nachfolgend geforderte Jahresabschluss ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen müssen die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Anforderungen erfüllt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen (vgl. Formblatt 4.5).
1. Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, mindestens der Jahresabschluss aus dem Jahr 2018. Maßstab für die Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind u. a. das Eigenkapital und der nachgewiesene Umsatz im Verhältnis zum notwendigen Kapital für den Stadtverkehr und dem damit verbundenen Umsatz.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen.
1. Benennung des aktuellen Betriebsleiters nach BOKraft. Ein Nachweis über die Bestellung des Betriebsleiters ist beizufügen,
2. Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen, Formblatt 4.6.
Zu 2: Mindestens erforderlich ist eine Referenz über Leistungen vergleichbarer Art mit einem Leistungsvolumen von 500 000 Fahrplan-Kilometer/Jahr. Vergleichbar sind Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen, d.h. in diesem Zeitraum mindestens für die Dauer von einem Jahr am Stück erbracht worden sein.
Der Konzessionär ist verpflichtet, das Landestariftreuegesetz des Landes Rheinland-Pfalz (LTTG) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einzuhalten. Die einschlägigen und repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge sind unter folgendem Link abrufbar:
Der Anteil der Konzession, der an Unterauftragnehmer vergeben werden darf, darf 60 % des Gesamtwerts der Leistungen nicht überschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird als transparentes diskriminierungsfreies Verfahren nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8b PBefG in Anlehnung an die KonzVgV und den Ablauf eines Offenen Verfahrens nach der VgV durchgeführt. Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eingang der Angebote mit allen Bietern, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in Verhandlungen einzutreten. Entscheidet der Konzessionsgeber sich für die Durchführung von Verhandlungen, werden alle geeigneten Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und erhalten im Anschluss die Gelegenheit zur Abgabe eines Folgeangebotes. Eine weitere Verhandlungsrunde ist nicht vorgesehen, bleibt im Bedarfsfall aber vorgesehen.
2. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern unter https://www.daisikomm.de/verfahren/D65899 barrierefrei zur Verfügung gestellt.
3. Soweit der Konzessionsgeber Formblätter (Anlagen) vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
4. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.daisikomm.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 29.7.2020 gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachige Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
6. Die Bieter müssen sich bis zum 31.8.2020 an ihre Angebote gebunden halten.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Rheinland-Pfalz.htm
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.