Architektenleistungen LP 2-9 Sanierung u. Erweiterung Verwaltungsbebäude II, WBL Ludwigshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 0124.00
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserwörthdamm 3a
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen LP 2-9 Sanierung u. Erweiterung Verwaltungsbebäude II, WBL Ludwigshafen
Architektenleistungen Leistungsbild nach HOAI § 34 ff., LPH 2-9 Sanierung und Erweiterung Verwaltungsgebäude II auf dem Gelände des WBL, Kaiserwörthdamm 3 a, 67065 Ludwigshafen.
Kaiserwörthdamm 3a
67065 Ludwigshafen
Beauftragt werden sollen Architektenleistungen nach HOAI § 34 ff., LPH 2-9.
Historie
Das Verwaltungsgebäude II wurde 1961 errichtet.
Das Gebäude besteht aus dem EG, 1.OG und einem KG.
Darin befindet sich
— die Pforte mit Nebenraum ca. 30 qm,
— Büros mit sanitären Anlagen ca. 300 qm,
— Umkleiden Damen ca. 100 qm,
— Umkleiden Herren ca. 300 qm,
— Schulungs- und Versammlungsraum ca. 195 qm,
— Archiv im Keller ca. 300 qm.
Die technische Ausrüstung besteht aus
— Heizungsanlage mit Fernwärme,
— Stark- und Schwachstrom,
— IT-Infrastruktur,
— Lüftungsanlagen,
— Klimaanlagen als Einzel-Splittanlagen,
— Alarmanlage.
Sanierungs-, Modernisierungs- und energetische Ertüchtigungsmaßnahmen sowie eine Aufstockung im Mitteltrakt.
Das Gebäude ist teilweise zweigeschossig mit einem Kellerschoss. Es umfasst eine Fläche von ca. 2 200 m2.
Zu sanieren sind die Wandoberflächen, die Böden, die Decken und Fensteranlagen.
Ggf. sind Schadstoffsanierungen durchzuführen. Hierzu wird ein Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben.
Grundsätzlicher Sanierungsbedarf besteht für die gesamte Haustechnik, deren Lebensdauer überschritten ist.
Zur Beseitigung bzw. Kompensation von Defiziten hinsichtlich des Brandschutzes wird durch einen Brandschutzsachverständigen ein Brandschutzkonzept erstellt, das umzusetzen ist.
Nutzung
Das Gebäude wird derzeit durch die Verwaltung und gewerbliches Personal der WBL, Stadt Ludwigshafen als Verwaltungsgebäude mit ca. 300 Personen genutzt. Dabei halten sich ca. 40 Personen ständig im Gebäude auf. Die restlichen Mitarbeiter nutzen insbesondere die sanitären Einrichtungen und den Aufenthaltsraum temporär.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sind in Abstimmung mit dem Bauherrn sinnvolle und verträgliche Bauabschnitte zu bilden. Ein Teil der Mitarbeiter kann in der jeweiligen Bauphase in Container ausgelagert werden.
Aufgrund steigender Mitarbeiterzahlen soll das Gebäude in der Mittelspange um 2 Geschoße aufgestockt werden. Hierfür ist der Einbau einer Aufzugsanlage und einem weiteren Erschließungskern erforderlich.
Die neuen Grundrisse sollen Flexibilität in der Nutzung ermöglichen und den modernen Arbeitsweisen angepasst werden.
Kosten
Auf der Grundlage des Kostenrahmens Stand April 2019 ergibt sich folgender Kostenstand
KG 200-700: ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
Aktueller Projektstand
Die Leistungsphase1 nach HOAI § 34 ist erbracht. Ein Teil der LPH 2 ebenfalls.
Auf die vorhandene Planung ist dabei zwingend aufzubauen.
Die Beauftragung der Planung ab LPH 2 erfolgt voraussichtlich ab Juli 2020, Einreichung Bauantrag inkl. aller erforderlichen Unterlagen ist für November 2020, Baubeginn ist für Mitte / Ende 2021 vorgesehen. Je nach Konzeption des Bauablaufes ist es vorgesehen, die Maßnahme bis Mitte / Ende 2023 abzuschließen.
Laufzeit des Vertrags:
Beginn Juli 2020
Ende: voraussichtlich 2023
Laufzeit ca. 42 Monate
Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der LPH 2-4. Die Beauftragung der LPH 5-9 ist vorgesehen.
Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen LP 2-9 HOAI § 34 ff.
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, Bekanntmachungs-ID:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y54DBMP erhältlich.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzügl. Referenzschreiben und Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54DKF4
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.