Reinigungs- und Reinigungshilfsmitttel sowie Produkte der Fa. Ecolab Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-007_2-EU-HVW+BGHW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Postanschrift: M 5,7
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungs- und Reinigungshilfsmitttel sowie Produkte der Fa. Ecolab
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Hygienematerial (Papierhandtücher/Toilettenpapier/Küchenrollen/Servietten und dazugehörige Spender) sowie Reinigungsmittel (auch für die Haut sowie für Dosieranlagen und der dazugehörigen Spender) und Reinigungsutensilien für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) über Warenkataloge über einen Webshop.
Hierfür werden 2 separate Ausschreibungen mit jeweils 2 Losen gebildet:
— Ausschreibung 1: Hygienematerial und Servietten (2019-007_1-EU-HVW/BGHW);
— Ausschreibung 2: Reinigungsmittel und Reinigungshilfsmittel sowie Produkte der Firma Ecolab (2019-007_2-EU-HVW/BGHW).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist Ausschreibung 2: Reinigungsmittel und Reinigungshilfsmittel sowie Produkte der Firma Ecolab (2019-007_2-EU-HVW/BGHW).
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gilt in dieser Ausschreibung als Auftraggeberin und die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) als Bezugsberechtigte. Beide sind gleichermaßen berechtigt aus den ausgeschriebenen Verträgen Waren und ggf. Dienstleistungen (soweit mitausgeschrieben) abzurufen zu beziehen.
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie ist der Auftraggeberin bewusst, dass es in Einzelfällen zu Preisschwankungen kommen kann. Daher wurde in der abzuschließenden Rahmenvereinbarung eine Preisgleitklausel aufgenommen sowie kürzere Vertragslaufzeiten mit Verlängerungsoptionen gewählt.
Deshalb soll für die Lieferleistungen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung mit der Laufzeit von einem Jahr und der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen werden.
Für die Rahmenvereinbarung ist der 1. August 2020 als Vertragsbeginn vorgesehen.
Die Rahmenvereinbarung endet zum 31. Juli 2021, bei Ausübung der Option zum 31. Juli 2022, 31. Juli 2023 bzw. zum 31. Juli 2024.
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
Für Los 1, Reinigungsmittel und -hilfsmittell: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto,
Für Los 2, produkte der Fa. Ecolab ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren wird beträgt das geschätzte Volumen für beide Auftraggeberinnen ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
Für Los 1, Reinigungsmittel und -hilfsmittell: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto,
Für Los 2, Produkte der Fa. Ecolab: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
Reinigungs- und Reinigungshilfsmittel
Die Standorte der beteiligten Berufsgenossenschaften
Die Auftraggeberin versteht unter Reinigungsmittel insbesondere:
— Geschirrreiniger;
— Maschinenreiniger;
— Unterhalts- und Allzweckreiniger;
— Maschinenpflegemittel;
— Geräteentkalker;
— Flüssigseifen;
— Desinfektionsmittel;
— Hautpflegemittel;
— u. a..
—— Reinigungshilfsmittel, insbesondere
— Spülbürsten;
— WC-Bürsten;
— Spülschwämme;
— Allzweck- und Bodentücher;
— Abfallsäcke bzw. Müllbeutel;
— u. a..
Sowie dazugehörige Spender für Reinigungsmittel
Hierzu wird ein Kern- und ein Randsortiment ausgeschrieben mit der Möglichkeit auch auf das übrige Sortiment des Auftragnehmers zugreifen zu können. Dieses soll über ein einen WEB-basierten Katalog erfolgen.
Für die Lieferleistungen dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit der Laufzeit von einem Jahr und der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen werden.
Für die Rahmenvereinbarung ist der 01. August 2020 als Vertragsbeginn vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung endet zum 31. Juli 2021, bei Ausübung der Verlängerungsoptionen durch die Auftraggeberin zum 31. Juli 2022, 31. Juli 2023 bzw. 31. Juli 2024
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
Für Los 1, Reinigungsmittel und -hilfsmittel: ca. [Betrag gelöscht] EUR,
Für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt das geschätzte Volumen ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
Für Los 1, Reinigungsmittel und -hilfsmittel: ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die Produkte werden in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Insofern sind zusätzlich neben den gültigen EU-Regelungen auch spezielle deutsche Regelungen zu beachten. Dies gilt auch für die Einfuhr von Produkten, die nach EU-Regelung oder einer deutschen Regelung über die Einfuhr eine deutsche
Norm haben müssen. Diese sind dem Leistungsverzeichnis, nebst Anlage zu entnehmen.
Die im Warenkatalog hinterlegten geschätzten Abnahmemengen beziehen sich auf die Lieferstatistiken der Jahre 2017 und 2018 und den Erfahrungswerten der mit der Beschaffung betrauten Personen in den Häusern der Bezugsberechtigten.
Produkte der Fa. Ecolab
Standorte der beteiligten Berufsgenossnschaften
—— Reinigungsmittel insbesondere:
— Geschirrreiniger;
— Maschinenreiniger;
— Unterhalts- und Allzweckreiniger;
— Maschinenpflegemittel;
— Geräteentkalker;
— Flüssigseifen;
— Desinfektionsmittel;
— Hautpflegemittel;
— u. a..
Sowie dazugehörige Spender für Reinigungsmittel
Hierzu wird ein Kern- und ein Randsortiment ausgeschrieben mit der Möglichkeit auch auf das übrige Sortiment des Auftragnehmers zugreifen zu können. Dieses soll über ein einen WEB-basierten Katalog erfolgen.
Für die Lieferleistungen dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit der Laufzeit von einem Jahr und der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen werden.
Für die Rahmenvereinbarung ist der 1. August 2020 als Vertragsbeginn vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung endet zum 31. Juli 2021, bei Ausübung der Verlängerungsoptionen durch die Auftraggeberin zum 31. Juli 2022, 31. Juli 2023 bzw. 31 Juli 2024
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
Für Los 2, Produkte dr Fa. Ecolab: ca. [Betrag gelöscht] EUR,
Für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt das geschätzte Volumen ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
Für Los 2, Produkte der Fa. Ecolab: ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die Produkte werden in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Insofern sind zusätzlich neben den gültigen EU-Regelungen auch spezielle deutsche Regelungen zu beachten. Dies gilt auch für die Einfuhr von Produkten, die nach EU-Regelung oder einer deutschen Regelung über die Einfuhr eine deutsche
Norm haben müssen. Diese sind dem Leistungsverzeichnis, nebst Anlage zu entnehmen.
Die im Warenkatalog hinterlegten geschätzten Abnahmemengen beziehen sich auf die Lieferstatistiken der Jahre 2017 und 2018 und den Erfahrungswerten der mit der Beschaffung betrauten Personen in den Häusern der Bezugsberechtigten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungs- und Reinigungshilfsmittel
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Produkte der Fa. Ecolab
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.