Rahmenvereinbarung Marketing- und Druckdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z.19-0110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 3029-1777
Fax: +49 261 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Marketing- und Druckdienstleistungen
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) je Los über die Konzeption und Erstellung verschiedener Medien (Marketingdienstleistungen), sowie den Druck und die Lieferung verschiedener Printmedien (Druckdienstleistungen) ausgeschrieben.
Marketingdienstleistung
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B – Übersicht Dienststellen" genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Konzeption, Erstellung und Gestaltung von verschiedenen Produkten auf Basis des Corporate Designs des Landes Rheinland-Pfalz bzw. der einzelnen Bedarfsträger.
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Druckdienstleistung
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B – Übersicht Dienststellen" genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Druck und Lieferung von Printmedien im Digital- und Offset Druck, inklusive Sonderformate und Sonderfarben (siehe Teil B-Preisblatt Los 2 Druckdienstleistungen) auf Basis des Corporate Design des Landes Rheinland-Pfalz bzw. der einzelnen Bedarfsträger.
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rheindenken GmbH
Postanschrift: Richartzstraße 10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rheindenken.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe LM Druck+Medien GmbH
Postanschrift: Obere Hommeswiese 16
Ort: Freudenberg
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 57258
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lmdruck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYCR
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de