Interdisziplinäre Planung einer energieautarken und CO2-neutralen Energieversorgung für ein Bestandsquartier Referenznummer der Bekanntmachung: D-Ex-2020-07

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Mühlstraße 18
Ort: Schifferstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.rhein-pfalz-kreis.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173131b1a10-17c83cd0b57252bf
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173131b1a10-17c83cd0b57252bf
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: juristische Person des privaten Rechts mit im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau und Betrieb von Anlagen zur hocheffizienten dezentralen Energieerzeugung und -verteilung und sonstigen Versorgungsinfrastrukturen vorrangig aus erneuerbaren Energien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interdisziplinäre Planung einer energieautarken und CO2-neutralen Energieversorgung für ein Bestandsquartier

Referenznummer der Bekanntmachung: D-Ex-2020-07
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Interdisziplinäre Planung einer energieautarken und CO2-neutralen Energieversorgung für ein Bestandsquartier in 67105 Schifferstadt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71321200 Heizungsplanung
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Energie Schul- und Sportzentrum Schifferstadt GmbH

Mühlstraße 18

67105 Schifferstadt

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wird eine interdisziplinäre Planung bestehend aus den nachfolgend aufgeführten Planungsleistungen für ein Bestandsquartier in Schifferstadt, durch deren Realisierung eine energieautarke und CO2-neutrale Energieversorgung erreicht werden soll. Das Bestandsquartier besteht aus den Einzelgebäuden:

1. Schulzentrum,

2. Kreishallenbad,

3. Kreissporthalle,

4. Sporthalle („Wilfried-Dietrich-Halle“),

5. Kindertagesstätte („Haus des Kindes“),

6. Jugendtreff,

7. Volkshochschule,

8. eine geplante Kindertagesstätte und

9. Sportschule (eventuell).

Basis für die Planungen ist eine an der Hochschule Mainz entwickelte Projektstudie, die ebenso wie die Aufgabenbeschreibung den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.

Die Beschaffung betrifft eine interdiziplinäre Planung zur energieautarken und CO2-neutralenEnergieversorgung für das beschriebene Bestandsquartier. Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgt stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I bestehend aus der interdisziplinären Panung bis zur Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschlussder Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II und/oder III bestehend aus der interdisziplinären Planung von der Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 bis 4) bzw. von der Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zubeauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufen II und/oder III besteht nicht. Die interdisziplinären Planung umfasst neben Planungsleistungen verschiedener Leistungsbilderauch übergeordnete Besondere Leistungen. Zu den Planungsleistungen gehören insbesondere:

1. Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15:

1.1. Anlagengruppe (AG) 2 Wärmeversorgungsanlagen:

Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die folgenden Anlagen identifiziert:

— Heizzentrale mit Holzvergaser Blockheizkraftwerk (BHKW);

— Wärmepumpen.

1.2. AG 4 Starkstromanlagen:

Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die folgenden Anlagen identifiziert:

— Zentrale Batteriespeicher;

— dezentrale Photovoltaikanlagen;

— Niederspannungsanlagen (Srom-, DV-Leitungen).

1.3. AG 8 Gebäudeautomation:

Gemäß Projektstudie sind Gebäudeinformationssysteme mit übergeordneter Mess-, Steuerung- undRegeltechnik und anlagengruppenübergreifender Systemintegration zu planen.

2. Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOA 2013 i. V. m. Anlage 12:

Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die folgenden Ingenieurbauwerke identifiziert:

2.1. Saisonaler Wärmesolespeicher (Gruppe 1),

2.2. Transportleitungen für kalte und für warme Nahwärme (Gruppe 4),

2.3. Erdsondenfeld.

3. Objektplanung Gebäude gemäß § 33 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10:

Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die folgenden Gebäude identifiziert:

3.1. Heizzentrale, in klassischer Bauweise oder alternativ als Containerlösung.

4. Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 14:

Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die Erforderlichkeit der Tragwerksplanung für die folgenden Gebäude und Ingenieurbauwerke identifiziert:

4.1. Heizzentrale, in klassischer Bauweise oder alternativ als Containerlösung.

4.2. Batteriespeicherzentrale als Containerlösung.

4.3. Saisonaler Wärmesolespeicher.

5. Erforderliche übergeordnete „Besondere Leistungen“

5.1. In LPH 2:

— Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen:

5.2. In LPH 3:

— Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen;

— Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählten Anlagen;

— Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis;

— Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen;

— Simulation zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden;

— Mitwirkung bei der Bearbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln.

5.3. In LPH 9:

— Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungenaller Medien;

— Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkungdes Medien- und Energieverbrauchs.

5.4. In allen Leistungsphasen:

— Abstimmung und Integration der einzelnen Planungsergebnisse zu einer übergreifenden, interdiszipliären Gesamtplanung.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die unter dem Link gemäß Abschnitt I.3) abrufbaren Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 28
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach den beauftragten Bearbeitungsstufen und der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahlder Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand der Referenzen gemäß Abschnitt III.1.3). Für die Auswahlentscheidung werden pro wertungsfähiger Referenz bis zu 6 Punkte wie folgt vergeben:

a) Die Referenzleistung hatte nach der Kostenberechnung Kosten für das Bauwerk – Technische Anlagen gemäß Kostengruppe 400 (DIN 276 2018-12 oder DIN 276-1 2008-12) von > brutto 4,0 Mio. EUR zum Gegenstand: 0,5 Punkte,

b) Zum Gegenstand der Referenzleistung gehörte auch die Planung einer Heizzentrale mit Holzvergaser-Blockheizkraftwerk: 0,5 Punkte,

c) Die Referenzleistung beinhaltete die Planung von dezentralen Photovoltaikanlagen mit zentralem Batteriespeicher: 0,5 Punkte,

d) Die Referenzleistung beinhaltete die Planung der Gebäudeautomation mit übergeordneter Mess-,Steuerungs- und Regeltechnik

In Form einer anlagengruppen-übergreifenden Systemintegration (Anlagengruppe 8): 0,5 Punkte,

e) Die Referenzleistung hatte die Planung einer energieeffizienten Quartiergesamtlösung zum Gegenstand: 1,0 Punkte,

f) Die Referenzleistung umfasste als Besondere Leistungen gemäß Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2013 eine „detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage“ sowie einen „detaillierten Wirtschaftlichkeitsnachweis“: 1,0 Punkte,

g) Die Referenzleistung beinhaltete die Besondere Leistung gemäß Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2013 „Simulation zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen“: 1,0 Punkte,

h) Die Referenzleistung beinhaltete die Besondere Leistung gemäß Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2013 „Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase“: 1,0 Punkte.

Gesamt: 6,0 Punkte

Fehlende oder unzutreffende Projektmerkmale der Referenz werden jeweils mit 0 Punkten bewertet.

Die für die Auswahlentscheidung maßgebende Gesamtpunktzahl ermittelt sich aus der Summe der beiden einzelnen, wertungsfähigen Referenzen jeweils erzielten Punktzahl dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen. Hat ein Bewerber beispielsweise 2 wertungsfähige Referenzen eingereicht und mit der ersten Referenz 5,0 Punkte sowie mit der zweiten Referenz 5,5 Punkte erzielt, beläuft sich seine für die Auswahlentscheidung maßgebende Gesamtpunktzahl auf 5,25 Punkte (5,0 + 5,5 Punkte: 2).

Die – maximal 5 – Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der vorgenannten Auswahlkriterien die Höchstzahl von 5 Bewerbern überschritten, weil es für die fünfte Platzierung mehrere Bewerber mit der derselben Punktzahl gibt, erfolgt die Auswahl zwischen diesen Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

P3 – SZ6 – 1

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ gemäß § 8 Ing-KaG Rh.-Pf..

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß § 8 Ing-KaG Rh.-Pf. nachweist.

2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von mindestens 1,5 Mio. EUR ausweisen.

Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR erreichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein. Die Leistungserbringung muss allerdings durch das Bewerbergemeinschaftsmitglied selbst und nicht durch einen Dritten erfolgt sein.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

1. Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

2. Die Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3, 5 und 8 für mindestens die Anlagengruppe 2 („Wärmeversorgungsanlagen“) der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI 2013 umfassen.

3. Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2017 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzleistungen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“) fortgeschritten sein.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Insofern wird auf die unter dem Link gemäß Abschnitt I.3) abrufbaren Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/08/2020
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/09/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und / oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind.

Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags in Textform (§126b BGB) oder mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrags oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per e-mail, sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.

Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrags längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform ein kostenloses „Bietertool“ erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsabgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.

Die vorstehenden Ausführungen gelten gleichermaßen für die spätere Angebotsabgabe der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.

Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2020

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