Interdisziplinäre Planung einer energieautarken und CO2-neutralen Energieversorgung für ein Bestandsquartier Referenznummer der Bekanntmachung: D-Ex-2020-07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlstraße 18
Ort: Schifferstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-pfalz-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interdisziplinäre Planung einer energieautarken und CO2-neutralen Energieversorgung für ein Bestandsquartier
Interdisziplinäre Planung einer energieautarken und CO2-neutralen Energieversorgung für ein Bestandsquartier in 67105 Schifferstadt.
Energie Schul- und Sportzentrum Schifferstadt GmbH
Mühlstraße 18
67105 Schifferstadt
Deutschland
Ausgeschrieben wird eine interdisziplinäre Planung bestehend aus den nachfolgend aufgeführten Planungsleistungen für ein Bestandsquartier in Schifferstadt, durch deren Realisierung eine energieautarke und CO2-neutrale Energieversorgung erreicht werden soll. Das Bestandsquartier besteht aus den Einzelgebäuden:
1. Schulzentrum,
2. Kreishallenbad,
3. Kreissporthalle,
4. Sporthalle („Wilfried-Dietrich-Halle“),
5. Kindertagesstätte („Haus des Kindes“),
6. Jugendtreff,
7. Volkshochschule,
8. eine geplante Kindertagesstätte und
9. Sportschule (eventuell).
Basis für die Planungen ist eine an der Hochschule Mainz entwickelte Projektstudie, die ebenso wie die Aufgabenbeschreibung den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
Die Beschaffung betrifft eine interdiziplinäre Planung zur energieautarken und CO2-neutralenEnergieversorgung für das beschriebene Bestandsquartier. Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgt stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I bestehend aus der interdisziplinären Panung bis zur Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschlussder Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II und/oder III bestehend aus der interdisziplinären Planung von der Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 bis 4) bzw. von der Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zubeauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufen II und/oder III besteht nicht. Die interdisziplinären Planung umfasst neben Planungsleistungen verschiedener Leistungsbilderauch übergeordnete Besondere Leistungen. Zu den Planungsleistungen gehören insbesondere:
1. Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15:
1.1. Anlagengruppe (AG) 2 Wärmeversorgungsanlagen:
Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die folgenden Anlagen identifiziert:
— Heizzentrale mit Holzvergaser Blockheizkraftwerk (BHKW);
— Wärmepumpen.
1.2. AG 4 Starkstromanlagen:
Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die folgenden Anlagen identifiziert:
— Zentrale Batteriespeicher;
— dezentrale Photovoltaikanlagen;
— Niederspannungsanlagen (Srom-, DV-Leitungen).
1.3. AG 8 Gebäudeautomation:
Gemäß Projektstudie sind Gebäudeinformationssysteme mit übergeordneter Mess-, Steuerung- undRegeltechnik und anlagengruppenübergreifender Systemintegration zu planen.
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOA 2013 i. V. m. Anlage 12:
Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die folgenden Ingenieurbauwerke identifiziert:
2.1. Saisonaler Wärmesolespeicher (Gruppe 1),
2.2. Transportleitungen für kalte und für warme Nahwärme (Gruppe 4),
2.3. Erdsondenfeld.
3. Objektplanung Gebäude gemäß § 33 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10:
Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die folgenden Gebäude identifiziert:
3.1. Heizzentrale, in klassischer Bauweise oder alternativ als Containerlösung.
4. Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 14:
Im Einzelnen wurden auf Basis der Projektstudie bislang die Erforderlichkeit der Tragwerksplanung für die folgenden Gebäude und Ingenieurbauwerke identifiziert:
4.1. Heizzentrale, in klassischer Bauweise oder alternativ als Containerlösung.
4.2. Batteriespeicherzentrale als Containerlösung.
4.3. Saisonaler Wärmesolespeicher.
5. Erforderliche übergeordnete „Besondere Leistungen“
5.1. In LPH 2:
— Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen:
5.2. In LPH 3:
— Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen;
— Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählten Anlagen;
— Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis;
— Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen;
— Simulation zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden;
— Mitwirkung bei der Bearbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln.
5.3. In LPH 9:
— Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungenaller Medien;
— Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkungdes Medien- und Energieverbrauchs.
5.4. In allen Leistungsphasen:
— Abstimmung und Integration der einzelnen Planungsergebnisse zu einer übergreifenden, interdiszipliären Gesamtplanung.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die unter dem Link gemäß Abschnitt I.3) abrufbaren Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach den beauftragten Bearbeitungsstufen und der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahlder Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand der Referenzen gemäß Abschnitt III.1.3). Für die Auswahlentscheidung werden pro wertungsfähiger Referenz bis zu 6 Punkte wie folgt vergeben:
a) Die Referenzleistung hatte nach der Kostenberechnung Kosten für das Bauwerk – Technische Anlagen gemäß Kostengruppe 400 (DIN 276 2018-12 oder DIN 276-1 2008-12) von > brutto 4,0 Mio. EUR zum Gegenstand: 0,5 Punkte,
b) Zum Gegenstand der Referenzleistung gehörte auch die Planung einer Heizzentrale mit Holzvergaser-Blockheizkraftwerk: 0,5 Punkte,
c) Die Referenzleistung beinhaltete die Planung von dezentralen Photovoltaikanlagen mit zentralem Batteriespeicher: 0,5 Punkte,
d) Die Referenzleistung beinhaltete die Planung der Gebäudeautomation mit übergeordneter Mess-,Steuerungs- und Regeltechnik
In Form einer anlagengruppen-übergreifenden Systemintegration (Anlagengruppe 8): 0,5 Punkte,
e) Die Referenzleistung hatte die Planung einer energieeffizienten Quartiergesamtlösung zum Gegenstand: 1,0 Punkte,
f) Die Referenzleistung umfasste als Besondere Leistungen gemäß Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2013 eine „detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage“ sowie einen „detaillierten Wirtschaftlichkeitsnachweis“: 1,0 Punkte,
g) Die Referenzleistung beinhaltete die Besondere Leistung gemäß Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2013 „Simulation zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen“: 1,0 Punkte,
h) Die Referenzleistung beinhaltete die Besondere Leistung gemäß Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2013 „Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase“: 1,0 Punkte.
Gesamt: 6,0 Punkte
Fehlende oder unzutreffende Projektmerkmale der Referenz werden jeweils mit 0 Punkten bewertet.
Die für die Auswahlentscheidung maßgebende Gesamtpunktzahl ermittelt sich aus der Summe der beiden einzelnen, wertungsfähigen Referenzen jeweils erzielten Punktzahl dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen. Hat ein Bewerber beispielsweise 2 wertungsfähige Referenzen eingereicht und mit der ersten Referenz 5,0 Punkte sowie mit der zweiten Referenz 5,5 Punkte erzielt, beläuft sich seine für die Auswahlentscheidung maßgebende Gesamtpunktzahl auf 5,25 Punkte (5,0 + 5,5 Punkte: 2).
Die – maximal 5 – Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der vorgenannten Auswahlkriterien die Höchstzahl von 5 Bewerbern überschritten, weil es für die fünfte Platzierung mehrere Bewerber mit der derselben Punktzahl gibt, erfolgt die Auswahl zwischen diesen Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
P3 – SZ6 – 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ gemäß § 8 Ing-KaG Rh.-Pf..
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß § 8 Ing-KaG Rh.-Pf. nachweist.
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung
Der vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von mindestens 1,5 Mio. EUR ausweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR erreichen.
Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein. Die Leistungserbringung muss allerdings durch das Bewerbergemeinschaftsmitglied selbst und nicht durch einen Dritten erfolgt sein.
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Die Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3, 5 und 8 für mindestens die Anlagengruppe 2 („Wärmeversorgungsanlagen“) der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI 2013 umfassen.
3. Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2017 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzleistungen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“) fortgeschritten sein.
Insofern wird auf die unter dem Link gemäß Abschnitt I.3) abrufbaren Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und / oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind.
Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags in Textform (§126b BGB) oder mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrags oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per e-mail, sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrags längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform ein kostenloses „Bietertool“ erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsabgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Die vorstehenden Ausführungen gelten gleichermaßen für die spätere Angebotsabgabe der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.