Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Stadtverkehr Idar-Oberstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georg-Maus-Straße 1
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.idar-oberstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Stadtverkehr Idar-Oberstein
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Stadtverkehr Idar-Oberstein.
Idar-Oberstein
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 301, 302, 303, 303S, 304, 305, 305S, 306, 306S, 307 und 309R (jeweils inkl. Schülerverkehrsleistungen!) mit einem Gesamtumfang von ca. 0,6 Mio. Fahrplankilometern.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Stadtverkehr Idar-Oberstein
Postanschrift: Hauptstraße 596
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).