Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.mainz.de

I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Straßenbahnverkehr
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Mainz, Landkreis Mainz-Bingen, Landeshauptstadt Wiesbaden, Kreis Groß-Gerau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Mainz beabsichtigt mit Wirkung zum 1.1.2022 als zuständige Behörde (Art. 2 lit c) VO (EG) 1370/2007) die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) für die Personenbeförderung im Linienverkehr (Straßenbahn- und Busverkehrsleistungen) auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Mainz sowie der unter Ziffer II.2.3. mitbedienten Gebietskörperschaften.

Der Landeshauptstadt Mainz wurde hierfür die entsprechende Bestellbefugnis von den Aufgabenträgern übertragen.

Die beabsichtigte Direktvergabe umfasst Verkehrsleistungen auf (35) konzessionierten Linien des Bus- und Straßenbahnverkehrs sowie alternativer Bedienformen.

Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des ÖDA sind in dem Dokument „Anlage Qualität“ (Leistungsbeschreibung) enthalten. Die Anlage Qualität enthält insbesondere Liniensteckbriefe mit Angaben zum Fahrplan und zum Liniennetzplan und kann unter https://www.mainz.de/medien/internet/downloads/Leistungsbeschreibung-OeDA.pdf abgerufen werden.

Die Mindestanforderungen für die Verkehrsleistungserbringungen ergeben sich darüber hinaus aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Mainz, der unter https://www.mainz.de/nvp abrufbar ist.

Die beabsichtigte Direktvergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bediengebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i. S. v. §§ 42, 43 PBefG und Straßenbahnen i. S. v. §§ 28 – 40 PBefG sowie ergänzende Mobilitätsdienstleistungen (z. B. alternative Bedienformen). Bezüglich der Straßenbahnen soll darüber hinaus auch die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt werden. Beabsichtigt ist die Vergabe des Netzes als Gesamtleistung; die Vergabe von Teilleistungen wird ausgeschlossen.

Für die vergabegegenständlichen Linienverkehre ist innerhalb der Stadt Mainz sowie des Stadtgebiets Wiesbaden und den Gemeinden Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg der Tarif des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) einschließlich der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Es gelten hier Besonderheiten, die unter https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/die-richtige-fahrkarte/alle-fahrkarten-im-ueberblick/lokale-fahrkartenangebote/besondere-befoerderungsbedingungen-der-verkehrsverbund-mainz-wiesbaden-gmbh-vmw/

Abrufbar sind. Für die vergabegegenständlichen Linienverkehre zwischen dem Landkreis Mainz-Bingen und der Stadt Mainz ist der Tarif des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) anzuwenden:

https://www.rnn.info/downloads#tarifinformationen

Dem Betreiber wird für das vorstehend beschriebene Bediengebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Es ist darauf hinzuweisen, dass der öDA Regelungen enthalten wird, wonach das Verkehrsangebot an sich ändernde Bedürfnisse und an Beschlüsse zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupassen ist. Sollte ein solcher Fall auftreten ist zu beachten, dass sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsanforderungen und der Form der Bedienung ergeben. Daher können sich Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Der vom öDA umfasste Leistungsumfang kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Leistungsanpassungen vorzunehmen. Diese Leistungsanpassungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlich zulässigen Grenzen (§ 132 GWB).

Die Landeshauptstadt Mainz kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG

i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen im unteren Abschnitt VI.1. verwiesen.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2022
Laufzeit in Monaten: 270

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG, § 12 Abs. 6 PBefG:

Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Der Betrieb ist zu dem in Abschnitt II.2.7. genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die Direktvergabe der genannten Verkehrsdienste ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten öDA Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem öDA verbundenen Anforderungen sind in der Anlage Qualität (siehe dazu Abschnitt II.2.4.) angegeben. Die „Anlage Qualität“ enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung

Eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in der „Anlage Qualität“ angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.

Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.

B) Hinweis zur angegebenen Verfahrensart

Die Direktvergabe wird auf Art. 5 Abs.2 Verordnung (EG) 1370/2007 bzw. auf § 108 GWB gestützt.

C) Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB:

Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB dar.

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs/Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Stiftstraße 9, 55116 Mainz, Tel.: [removed], Fax: [removed]) eingereicht werden.

Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs.2 VO (EG) 1370/2007); damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten.

D) Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist beispielsweise gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2020

Wähle einen Ort aus Rheinland-Pfalz

Adenau
Albig
Alsenz
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Bann
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Duppach
Edenkoben
Eich
Eisenberg
Elmstein
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Föhren
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim
Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Grafschaft
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hahn-Flughafen
Hahnstätten
Halsenbach
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Limburgerhof
Lingenfeld
Linz am Rhein
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weiler bei Bingen
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken