Wartung von Feuerlöschern und organisatorischer Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: Z.19-0107
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 3029-1777
Fax: +49 261 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Feuerlöschern und organisatorischer Brandschutz
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat ein Vergabeverfahren im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt, um den hohen Anforderungen des organisatorischen Brandschutzes und der Prüfung der Feuerlöscher durch eine landesweite Rahmenvereinbarung gerecht zu werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen je Los (dem späteren Auftragnehmer) zur Durchführung der Leistung.
Postleitzahlengebiet Nord
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B – Übersicht Dienststellen“ genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten: Der Auftragnehmer berät und unterstützt in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement,
2. Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Der Auftragnehmer schult die Teilnehmer des Bedarfsträgers nach der Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 (ASR2.2) und §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
3. Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern.
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“.
Postleitzahlengebiet West
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B - Übersicht Dienststellen“ genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten: Der Auftragnehmer berät und unterstützt in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
2. Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Der Auftragnehmer schult die Teilnehmer des Bedarfsträgers nach der Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 (ASR2.2) und §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
3. Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Postleitzahlengebiet Süd
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B – Übersicht Dienststellen“ genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten: Der Auftragnehmer berät und unterstützt in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
2. Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Der Auftragnehmer schult die Teilnehmer des Bedarfsträgers nach der Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 (ASR2.2) und §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
3. Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern.
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Feuerschutz Kürten
Postanschrift: Hubert-Stupp-Straße 11
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.feuerschutz-kuerten.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Feuerschutz Kürten
Postanschrift: Hubert-Stupp-Straße 11
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +492 2362509
Internet-Adresse: http://www.feuerschutz-kuerten.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Feuerschutz Kürten
Postanschrift: Hubert-Stupp-Straße 11
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.feuerschutz-kuerten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYEG
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/