20 D 0052 – TH Bingen, Erneuerung BMA und Umsetzung BSK Geb. 5 (1. Bauabschnitt) und in Teilen Geb. 1 und 2 (1. BA), Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rilchenberg 65
Ort: Idar-Obertsein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
20 D 0052 – TH Bingen, Erneuerung BMA und Umsetzung BSK Geb. 5 (1. Bauabschnitt) und in Teilen Geb. 1 und 2 (1. BA), Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude LPH 1-9 gem. § 34 HOAI für die brandschutztechnische Sanierung der TH Bingen (aufgr. von Eigenleistungen teilw. Wegfall von Grundleistungen bzw. von Teilleistungen von Grundleistungen).
Zu den bes. Leistungen gehören u. a.:
— Abgleich und Aktualisierung vorh. Bestandspläne;
— Mengenmäßige Erfassung der in der brandschutztechnischen Mängelliste aufgelisteten Mängel; Qualitätsbewertung der Bausubstanz: Bestandsuntersuchung im Hinblick auf brandschutztechnische Qualitäten für Geb. 5;
— Koordinieren der fachlich Beteiligten zur gemeinsamen Bestandsuntersuchung und Mängelaufnahme;
— Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (2. Ebene gem. DIN) nach Positionen einzelner Gewerke;
— Erstellung schematischer perspektivischer Darstellungen für geplante Außentreppen an Geb. 1+2 und für das Haupttreppenhaus im Geb. 5;
— Erstellung von Baubestandsdokumentation für o.g. Gebäude gem. Abschnitt H RLBau im pdf- und dwg-Format.
Bingen am Rhein
Im Rahmen der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (nachstehend als „BSK” bezeichnet) für die TH Bingen wurde die Notwendigkeit einer umfangreichen brandschutztechnischen Ertüchtigung der Bestandsgebäude festgestellt. Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Umsetzung des BSK im Geb. 5, sowie die Herstellung von 3 Außentreppenanlagen an den Geb. 1 und 2.
Beschreibung der Bestandsgebäude des 1. Bauabschnittes:
Das Gebäude 5 mit ca. 6 600 qm BGF wurde 1997 errichtet.
Folgende Nutzungsarten bzw. Abteilungen sind im Gebäude untergebracht:
— Studienverwaltung;
— Küche und Speisesaal nebst Ausgabe, Verkauf und Lager;
— Bibliothek;
— Hörsäle, Seminarräume;
— Büroräume, Besprechungsraum;
— Lager- und Technikräume.
Das Gebäude 1 verfügt über ca. 4 420 qm BGF und dient als Lehr- und Bürogebäude der Fachbereiche Maschinenbau und Elektrotechnik. Neben Büro- und Seminarräumen befinden sich im Gebäude auch PC-Pools, E-Technik-Labore sowie die Räumlichkeiten des ASTA.
Das Gebäude 2 verfügt über ca. 4.560 qm BGF und dient als Lehr- und Bürogebäude der Fachbereiche Biochemie und Verfahrenstechnik. Neben Büro- und Seminarräumen befinden sich im Gebäude auch Chemielabore, PC-Pools, Biologie-Labore sowie ein Chemikalienlabor.
Beschreibung der geplanten Maßnahmen:
Gebäude 5
— Ertüchtigung und Austausch vorh. sowie Einbau neuer Feuerschutzabschlüsse;
— Einhausung der Treppenhäuser;
— Ertüchtigung der Decken und Wände mit Brandschutzanforderung;
— Ertüchtigung der Installationsschächte;
— Herstellen neuer Räume mit Brandschutzanforderung für technische Einrichtungen;
— Herstellen einer Rauchabzugsöffnung im Treppenraum;
— Herstellen eines Notausgangs aus UG inkl. Treppenanlage, ggf. mit Überdachung;
— Energetische Sanierung der Teilbereiche der Fassaden;
— Eventuelle Schadstoffsanierung (anhängig von den Ergebnissen der Schadstoffuntersuchung);
— Optimierung bzw. Herstellung der Barrierefreiheit, ggf. durch Kompromisslösungen, die mit geringem baukonstruktivem Aufwand umgesetzt werden können;
— Ertüchtigung der Leitungsdurchführungen mit Brandschutzanforderungen, bzw. Herstellung neuer Schottungen;
— Austausch Brandschutzklappen;
— Erneuerung und Erweiterung der Brandmeldeanlage;
— Verlegung Brandmeldezentrale ins UG.
Gebäude 1 und 2:
— Herstellen außenliegender Fluchttreppenanlagen (1x am Geb. 1 und 2x am Geb. 2), ggf. mit Überdachung, inkl. Anpassung der Fassaden; unter Berücksichtigung von Aspekten der Barrierefreiheit, (z. B. Einplanung von Abstellflächen für Rollstuhl auf den Podesten der Außentreppen).
Als Sofortmaßnahme wurden an Stellen der geplanten Fluchttreppenhäuser die provisorischen Treppengerüste für die Gewährleistung des Brandschutzes in der Übergangsphase, d.h. bis zur Herstellung der dauerhaften Fluchttreppenhäuser gestellt.
— Einhausung der Unterzentrale der Brandmeldeanlage (durch Kapselung mittels Brandschutzgehäuse).
Geschätzte Baukosten (KG 300 + 400 netto) nach DIN 276: [Betrag gelöscht] EUR
Terminliche Vorgaben (vorbehaltlich der weiteren Entwicklung aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage):
Vorlage KVM-Bau: 4 Monate nach Vertragsschluss
Baubeginn: 08/2022
Fertigstellungstermin: 12/2023
Besondere Randbedingungen für die Aufgabenerledigung:
Da die Ausführung nicht kontinuierlich und abhängig von der Raumbelegung erfolgen kann, erfolgt die LPH 8 abschnittsweise. Die Ausführung erfolgt überwiegend im laufenden Betrieb, in baulich noch zu definierenden Zeitabschnitten. Komplexe Bauarbeiten, wie z. B. Separierung der Treppenhäuser, dürfen voraussichtlich ausschließlich in den Semesterferien erfolgen. Eine enge Zusammenarbeit zwecks terminlicher und organisatorischer Abstimmung mit der nutzenden Dienststelle wird vorausgesetzt.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl, Zahl der Führungskräfte der genannten Fachrichtung, Anzahl und Qualität der Referenzen.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 1, 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag aufgrund der mit dem Honoarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Die in Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der Leistungsstufe 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: Eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit dem gefordertem Versicherungsschutz (s. unten angegebene Mindeststandards) oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Objektplanung Gebäude) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen und
Der spezifischen Jahresumsatz brutto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude für Umbau und/oder Sanierung zum Zwecke des Brandschutzes) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL);
— der Bauleiter (BL).
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme und Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Brutto-Grundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277),
d) erbrachte Leistungsphasen,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Zeitpunkt des Abschlusses der LPH 8 und der Inbetriebnahme des Gebäudes,
f) Rechnungswert (Honorar, netto),
g) Art der Baumaßnahme,
h) Anzahl der Vollgeschosse,
i) Bauart des Gebäudes,
j) Schwierigkeitsgrad der Maßnahme (Honorarzone nach § 35 HOAI),
k) Maßnahmen zum Zweck des Brandschutzes erfolgt.
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren sowie die Zahl seiner Führungskräfte in der Fachrichtung Objektplanung Gebäude ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Als Mindeststandards werden gefordert:
Der PL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur o. Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau u. eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren nach Studienabschluss nachweisen.
Der BL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur o. Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau u. eine Berufserfahrung in der Bauleitung/-überwachung (Baustellenpraxis) von mind. 5 Jahren nach Studienabschluss nachweisen.
1. Bewerber/das Unternehmen
Wertungskriterium (WK) 1
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 § 34 HOAI) für den Umbau u./od. die Modernisierung eines mehrgeschossigen Verwaltungs-/Büro- od. Hochschulgebäudes in Massivbauweise von mind. 1 000 qm BGF und mit mind. Honorarzone (HZ) III.
WK 2
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 § 34 HOAI) für den Umbau u./od. die Modernisierung eines mehrgeschossigen Gebäudes zum Zwecke des Brandschutzes von mind. 1 000 qm BGF und mit mind. HZ III.
2. PL
WK 1
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 § 34 HOAI) für den Umbau u./od. die Modernisierung eines mehrgeschossigen Verwaltungs-/Büro- od. Hochschulgebäudes in Massivbauweise von mind. 1 000 qm BGF und mit mind. HZ III.
WK 2
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 § 34 HOAI) für den Umbau u./od. die Modernisierung eines mehrgeschossigen Gebäudes zum Zwecke des Brandschutzes von mind. 1 000 qm BGF und mit mind. HZ III.
3. BL
WK 1
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 § 34 HOAI) für den Umbau u./od. die Modernisierung eines mehrgeschossigen Verwaltungs-/Büro- od. Hochschulgebäudes in Massivbauweise von mind. 1 000 qm BGF und mit mind. HZ III.
WK 2
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 § 34 HOAI) für den Umbau u./od. die Modernisierung eines mehrgeschossigen Gebäudes zum Zwecke des Brandschutzes von mind. 1 000 qm BGF und mind. mit HZ III.
Referenzobjekte, die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden.
Die Referenzen des Büros, des Projektleiters sowie des Bauleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Liste auszufüllen.
Referenzobjekte des Büros/des Unternehmens, des Projektleiters und des Bauleiters finden nur insoweit Berücksichtigung, dass LPH 8 (Objektüberwachung) zwischen dem 31.5.2015 und dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2)) abgeschlossen wurde od. die Inbetriebnahme des Gebäudes in diesem Zeitraum stattgefunden hat.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Führungskräfte im Bereich Objektplanung Gebäude in den letzten 3 Jahren muss mind. 1 Beschäftigte betragen.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1)) die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2) die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Ort: nicht zutreffend
Land: Deutschland