Vertragsänderung RL 300/500

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.spnv-nord.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 3 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung und Finanzierung von SPNV und ÖPNV im Verbundgebiet

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertragsänderung RL 300/500

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verlängerung des Verkehrsvertrags auf der RL 300/500 zur Schließung einer Bedienungslücke vom 1.6.2021 bis Dez. 2021. Danach sollen die bestehenden Verkehre der Linie 300/500 ab Dezember 2021 in die nachfolgend genannten zwei getrennten Linienbündeln aufgehen:

— RegioLinie 300: Daun – Wittlich – Bernkastel – Kues (künftig im Linienbündel Eifel-Kondelwald);

— RegioLinie 500 Gerolstein – Daun – Ulmen – Cochem (künftig im Linienbün-del Mosel-Maare).

Diese Leistungen werden im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens vergeben werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:

RL 300 Daun – Bernkastel-Kues

RL 500 Cochem – Gerolstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der SPNV Nord hat mit der Rhein-Westerwald Nahverkehr GmbH (nunmehr umfimiert in: DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH) einen Verkehrsvertrag über das Erbringen von Leistungen im Buspersonennahverkehr auf den Linien RL 300/500 geschlossen. Der Verkehrsvertrag sieht eine Laufzeit vom 1.4.2016 bis 31.5.2021.

Die Vergabe an die DB Regio Bus erfolgte nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens. Hiernach sollen die bestehenden Verkehre der Linie 300/500 ab Dezember 2021 in die nachfolgend genannten zwei getrennten Linienbündeln aufgehen:

— RegioLinie 300: Daun – Wittlich – Bernkastel – Kues (künftig im Linienbündel Eifel-Kondelwald);

— RegioLinie 500 Gerolstein – Daun – Ulmen – Cochem (künftig im Linienbündel Mosel-Maare).

Um eine Bedienungslücke (1.6.2021 bis Dez. 2021) auszuschließen, realisiert der SPNV-Nord die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung über diesen kurzen Zeitraum.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Erläuterung:

Die Vertragsverlängerung ist als Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 lt. b) GWB erlaubt. Der SPNV-Nord darf DB Regio Bus mit den Leistungen für den Übergangszeitraum als zusätzliche Leistung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nummer 2 lit. b) GWB beauftragen.

Zunächst sollen die Leistungen an den Auftragnehmer des Hauptauftrages vergeben werden. Bisheriger Auftragnehmer ist die DB Regio Bus. DB Regio Bus soll auch die Leistungen für den Übergangszeitraum erbringen.

Diese Leistungen waren noch nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen. Ihr Bedarf ist vielmehr erst im Zuge der weiteren ÖPNV Planung beim SPNV-Nord nachträglich entstanden.

Die zusätzlichen Leistungen sind vor diesem Hintergrund erst nach Durchführung des Vergabeverfahrens zur Vergabe der Verkehrsleistungen für die RL 300/500 aufgrund der nunmehr aktuellen Verkehrsplanung erforderlich geworden.

Zudem liegt auch die letzte Voraussetzung des § 132 Abs. 2 Nummer 2 lt. b) GWB vor. Ein Auftragnehmerwechsel für den sehr kurzen Übergangszeitraum wäre für den SPNV-Nord mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Fahrzeugmarkt ist äußerst angespannt. Aus parallelen bzw. zurückliegenden Linienbündel-Ausschreibungen ist bekannt, dass die Beschaffung von Fahrzeugen derzeit äußerst schwierig ist. Neu-Fahrzeuge haben eine Lieferzeit von mehr als 8 Monaten und auch Gebrauchtfahrzeuge sind durch umfassende Ausweitungen von Verkehrsleistungen (u. a. ÖPNV-Konzept Nord) nur schwierig auf dem Markt zu bekommen.

Der SPNV-Nord geht daher nicht davon aus, dass für diesen kurzen Übergangszeitraum von 7 Monaten andere Verkehrsunternehmen den erforderlichen Fahrzeugpark bereitstellen können.

Es ist zudem ausgeschlossen, dass ein anderer Anbieter ein wirtschaftliches Angebot abgeben kann. Die Planungskosten für die Angebotserstellung sowie Vorlaufkosten für die Betriebsaufnahme fallen beim Verkehrsunternehmen an und werden dann „nur“ auf 7 Monate Betriebslaufzeit verteilt (genauso mit Investitions-, Finanzierungskosten), so dass der SPNV-Nord davon ausgeht, dass die aufgerufenen Preise erhebliche Zusatzkosten hervorrufen und ggf. sogar gar keine Angebote eingehen, die im Rahmen des Erwartungswertes liegen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/04/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Erthalstraße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1. genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7. und V.2.4. genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgendem Vergabeverfahren über eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass der SPNV-Nord den Verkehrsvertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/05/2020

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