Vertragsänderung RL 300/500
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spnv-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsänderung RL 300/500
Verlängerung des Verkehrsvertrags auf der RL 300/500 zur Schließung einer Bedienungslücke vom 1.6.2021 bis Dez. 2021. Danach sollen die bestehenden Verkehre der Linie 300/500 ab Dezember 2021 in die nachfolgend genannten zwei getrennten Linienbündeln aufgehen:
— RegioLinie 300: Daun – Wittlich – Bernkastel – Kues (künftig im Linienbündel Eifel-Kondelwald);
— RegioLinie 500 Gerolstein – Daun – Ulmen – Cochem (künftig im Linienbün-del Mosel-Maare).
Diese Leistungen werden im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens vergeben werden.
RL 300 Daun – Bernkastel-Kues
RL 500 Cochem – Gerolstein
Der SPNV Nord hat mit der Rhein-Westerwald Nahverkehr GmbH (nunmehr umfimiert in: DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH) einen Verkehrsvertrag über das Erbringen von Leistungen im Buspersonennahverkehr auf den Linien RL 300/500 geschlossen. Der Verkehrsvertrag sieht eine Laufzeit vom 1.4.2016 bis 31.5.2021.
Die Vergabe an die DB Regio Bus erfolgte nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens. Hiernach sollen die bestehenden Verkehre der Linie 300/500 ab Dezember 2021 in die nachfolgend genannten zwei getrennten Linienbündeln aufgehen:
— RegioLinie 300: Daun – Wittlich – Bernkastel – Kues (künftig im Linienbündel Eifel-Kondelwald);
— RegioLinie 500 Gerolstein – Daun – Ulmen – Cochem (künftig im Linienbündel Mosel-Maare).
Um eine Bedienungslücke (1.6.2021 bis Dez. 2021) auszuschließen, realisiert der SPNV-Nord die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung über diesen kurzen Zeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Die Vertragsverlängerung ist als Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 lt. b) GWB erlaubt. Der SPNV-Nord darf DB Regio Bus mit den Leistungen für den Übergangszeitraum als zusätzliche Leistung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nummer 2 lit. b) GWB beauftragen.
Zunächst sollen die Leistungen an den Auftragnehmer des Hauptauftrages vergeben werden. Bisheriger Auftragnehmer ist die DB Regio Bus. DB Regio Bus soll auch die Leistungen für den Übergangszeitraum erbringen.
Diese Leistungen waren noch nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen. Ihr Bedarf ist vielmehr erst im Zuge der weiteren ÖPNV Planung beim SPNV-Nord nachträglich entstanden.
Die zusätzlichen Leistungen sind vor diesem Hintergrund erst nach Durchführung des Vergabeverfahrens zur Vergabe der Verkehrsleistungen für die RL 300/500 aufgrund der nunmehr aktuellen Verkehrsplanung erforderlich geworden.
Zudem liegt auch die letzte Voraussetzung des § 132 Abs. 2 Nummer 2 lt. b) GWB vor. Ein Auftragnehmerwechsel für den sehr kurzen Übergangszeitraum wäre für den SPNV-Nord mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Fahrzeugmarkt ist äußerst angespannt. Aus parallelen bzw. zurückliegenden Linienbündel-Ausschreibungen ist bekannt, dass die Beschaffung von Fahrzeugen derzeit äußerst schwierig ist. Neu-Fahrzeuge haben eine Lieferzeit von mehr als 8 Monaten und auch Gebrauchtfahrzeuge sind durch umfassende Ausweitungen von Verkehrsleistungen (u. a. ÖPNV-Konzept Nord) nur schwierig auf dem Markt zu bekommen.
Der SPNV-Nord geht daher nicht davon aus, dass für diesen kurzen Übergangszeitraum von 7 Monaten andere Verkehrsunternehmen den erforderlichen Fahrzeugpark bereitstellen können.
Es ist zudem ausgeschlossen, dass ein anderer Anbieter ein wirtschaftliches Angebot abgeben kann. Die Planungskosten für die Angebotserstellung sowie Vorlaufkosten für die Betriebsaufnahme fallen beim Verkehrsunternehmen an und werden dann „nur“ auf 7 Monate Betriebslaufzeit verteilt (genauso mit Investitions-, Finanzierungskosten), so dass der SPNV-Nord davon ausgeht, dass die aufgerufenen Preise erhebliche Zusatzkosten hervorrufen und ggf. sogar gar keine Angebote eingehen, die im Rahmen des Erwartungswertes liegen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Erthalstraße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1. genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7. und V.2.4. genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgendem Vergabeverfahren über eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass der SPNV-Nord den Verkehrsvertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]