19D0431 – Neubau Medienhaus auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 u. 7 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Kohlstraße 9
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
19D0431 – Neubau Medienhaus auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 u. 7 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, AnlGr. 4, 5 u. 7 gem. §§ 53 ff. HOAI (Elektrotechnik) für den Neubau eines Medienhauses auf dem Campus der JGU Mainz, Leistungsphasen (LPH) 2, 3 u. 5-9 (aufgr. von Eigenleistungen in Teilbereichen Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen hiervon).
Es werden insbes. folgende Bes. Leistungen optional beauftragt u. nach Erfordernis abgerufen:
— Überarbeiten des vorliegenden Raumbuchs, Fortschreiben + Bestandsdoku;
— Erstellung Schnittstellen AnlGr. 4,5 u. 7 zu 1,2,3 u. 8;
— Inbetriebnahme u. Optimierung mit Nutzern u. ausführenden Firmen;
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerh. der Verjährungsfristen;
— Mitwirkung bei der Erstellung der Konzepte, Beschreibungen u. Bewertungen einzelner Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) (insbes. Anpassungsfähigkeit, Barrierefreiheit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Inbetriebnahmemanagement), Mitwirkung bei Fortschreibung u. Dokumentation.
Mainz
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus auf dem Campus der JGU errichtet werden. Standort hierfür ist das Grundstück neben der Philosophischen Fakulatät (Geb. 1141). Das Grundstück grenzt an die vielbefahrenen Haupteinfallsstraße von Mainz (Saarstr.) und an die Straßenbahnlinie Mainzelbahn.
Die derzeit auf dem betreffenden Baufeld befindlichen Bestandsgebäude werden komplett zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Im Neubau sollen im Wesentlichen folgende Nutzungen untergebracht werden:
– Produktionsräume, Studios (Audio, Video) mit zugehörigen Lagerräumen;
– Bluescreen- oder Daylightstudio;
– Werkstatträume mit zugehörigen Lagerräumen;
– Schnitt- und Sichtplätze (Film und Ton);
– Multimedialabore;
– Multimediahörsaal mit Abstellraum (ca. 220 qm);
– PC-Pool/E-Klausuren Raum;
– Konferenz- und Seminarräume;
– Büroräume.
Für die Maßnahme wurden ein Raumbedarfsplan, QBA und Betriebsbeschreibungen erstellt. Außerdem liegt eine Machbarkeitsstudie vor, welche die Grundlage für die weitere Planung durch den AN bildet. Das Flächenlayout mit den funktionalen Zusammenhängen ist verbindlich.
Die Planung und Ausschreibung der nutzungsspezifischen Medientechnik erfolgt durch einen separat beauftragten Medienplaner. Die Verkabelung und Versorgung dieser Medientechnik erfolgt durch den Auftragnehmer (Elektroplaner).
Gebäudedaten:
Aktuell genehmigte HNF/NUF 1-6: ca. 6 563 m2
Grob geschätzte Baukosten nach DIN 276:
— KG 300: ca. 30 Mio. EUR brutto;
— KG 400: ca. 15 Mio EUR brutto.
Geplanter Projektablauf:
Erstellung HU-Bau: bis 31.7.2021
Baubeginn: Juni 2023
Fertigstellungstermin: Mai 2026
Vertreter des Planungsteams müssen während der gesamten Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent sein, dass ein zügiger Bauablauf gewährleistet ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ab der Leistungsstufe 4, ein Büro vor Ort ausreichend, jedoch mit mindestens 1 Mitarbeiter, bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme zu besetzen.
Das Gebäude soll nachhaltig geplant und gebaut werden. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes soll sinngemäß angewendet werden (BNB Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017).
Es sollen folgende Teilaspekte des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen BNB betrachtet werden/Referenzgebäude Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017:
— BNB Steckbrief Nr. 1.2.3 – Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen;
— BNB Steckbrief Nr. 2.2.2 – Anpassungsfähigkeit;
— BNB Steckbrief Nr. 3.2.1 – Barrierefreiheit;
— BNB Steckbrief Nr. 4.1.6 – Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA;
— BNB Steckbrief Nr. 5.2.3 – Systematische Inbetriebnahme;
Die Einschaltung eines BNB – Koordinators ist nicht vorgesehen.
Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Ausführung der Baumaßnahme einen Generalunternehmer zu beauftragen.
Die Einschaltung eines Inbetriebnahmemanagers ist vorgesehen.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Die Bes. Leistungen werden optional beauftragt und nach Erfordernis gesondert abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der LPH 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
19D0431 – Neubau Medienhaus auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 u. 7 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Postanschrift: Am Weinkastell 20
Ort: Klein-Winternheim
NUTS-Code: DEB3J
Postleitzahl: 55270
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften (BGen):
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 36 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland