Adenau
Albig
Alflen
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Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
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Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
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Linz am Rhein
Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
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Mainz
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertesdorf
Mertloch
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Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
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Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
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Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Siebeldingen
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Thalfang
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldfischbach-Burgalben
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
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Windesheim
Winnweiler
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Wissen
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Wolfstein
Wöllstein
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Wörth am Rhein
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Zweibrücken

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Heimat-App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und Hosting) einer HeimatApp

774049-2026 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Heimat-App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und Hosting) einer HeimatApp
OJ S 216/2026 06/11/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Heimat-App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und Hosting) einer HeimatApp
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Konzeption, Entwicklung und Implementierung einer eifelkreisweiten Open Source-Anwendung. Diese soll für Endnutzende sowohl als Webanwendung als auch als mobile Anwendung für Android und iOS kostenlos verfügbar sein, seitens des Auftraggebers wird mit der Maßnahme kein wirtschaftliches Ziel verfolgt. Die Anwendung muss sowohl technisch als auch funktional auf die Bedürfnisse der Nutzenden zugeschnitten sein und eine nahtlose und benutzerfreundliche Erfahrung bieten, sowohl in der Webanwendung als auch in den mobilen Versionen. Hier und im Folgenden wird die zu entwickelnde Lösung als HeimatApp bezeichnet. Die HeimatApp soll zentrale Informationen, Neuigkeiten und Funktionen, z.B. in den Bereichen digitale Bürgerservices und regionale Veranstaltungen, Mobilität, Gemeinschaft und Beteiligung an einer Stelle einheitlich bündeln. Dabei soll sie modular über den Leistungszeitraum wachsen und möglichst auch über den Projektzeitraum hinaus betrieben und weiterentwickelt werden. Es muss die Möglichkeit bestehen, jederzeit andere Funktionen oder Applikationen anzubinden, ohne dabei auf einen bestimmten Hersteller fixiert zu sein. Diese Funktionen und Applikationen stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final fest und sollen iterativ in einem agilen Prozess bedürfnisorientiert entwickelt werden. Darüber hinaus muss bereits bei der Entwicklung das Thema der Verstetigung – Betrieb nach Ablauf des Förderzeitraums – berücksichtigt werden. In der Form, dass die Hauptverantwortlichkeit für den Betrieb der fertigen Anwendung ggf an ausgewählte Dritte übertragbar sein kann. Gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers ist eine geeignete App eines Modellprojekts Smart Cities (MPSC) nachzunutzen. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markt- und Lösungsrecherche zu bestehenden MPSC-Anwendungen durchgeführt. Diese Analyse hat ergeben, dass mehrere grundsätzlich geeignete Lösungen am Markt verfügbar sind, und dass unter diesen die Lösung der KODI-Entwicklergemeinschaft als besonders geeignet erscheint, für die Anforderungen und Strukturen des Auftraggebers. Dies stellt jedoch keine Festlegung auf einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte Lösung dar. Angebote auf Basis anderer etablierter und gleichwertiger MPSC-Lösungen sind ausdrücklich zulässig, sofern sie die funktionalen, technischen und förderrechtlichen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen und eine Nachnutzung im Sinne der Fördervorgaben gewährleisten. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Lösung ergeben sich aus den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen
Kennung des Verfahrens: 10862002-a0d8-4213-8b98-80bf9ebcce6a
Interne Kennung: Vergabenummer 26-27-VgV-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung in Textform abzugeben, in der die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist. Ferner ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. -Integrität: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Zahlungsunfähigkeit: Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen hat. ---
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ---

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Heimat-App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und Hosting) einer HeimatApp
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Konzeption, Entwicklung und Implementierung einer eifelkreisweiten Open Source-Anwendung. Diese soll für Endnutzende sowohl als Webanwendung als auch als mobile Anwendung für Android und iOS kostenlos verfügbar sein, seitens des Auftraggebers wird mit der Maßnahme kein wirtschaftliches Ziel verfolgt. Die Anwendung muss sowohl technisch als auch funktional auf die Bedürfnisse der Nutzenden zugeschnitten sein und eine nahtlose und benutzerfreundliche Erfahrung bieten, sowohl in der Webanwendung als auch in den mobilen Versionen. Hier und im Folgenden wird die zu entwickelnde Lösung als HeimatApp bezeichnet. Die HeimatApp soll zentrale Informationen, Neuigkeiten und Funktionen, z.B. in den Bereichen digitale Bürgerservices und regionale Veranstaltungen, Mobilität, Gemeinschaft und Beteiligung an einer Stelle einheitlich bündeln. Dabei soll sie modular über den Leistungszeitraum wachsen und möglichst auch über den Projektzeitraum hinaus betrieben und weiterentwickelt werden. Es muss die Möglichkeit bestehen, jederzeit andere Funktionen oder Applikationen anzubinden, ohne dabei auf einen bestimmten Hersteller fixiert zu sein. Diese Funktionen und Applikationen stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final fest und sollen iterativ in einem agilen Prozess bedürfnisorientiert entwickelt werden. Darüber hinaus muss bereits bei der Entwicklung das Thema der Verstetigung – Betrieb nach Ablauf des Förderzeitraums – berücksichtigt werden. In der Form, dass die Hauptverantwortlichkeit für den Betrieb der fertigen Anwendung ggf an ausgewählte Dritte übertragbar sein kann. Gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers ist eine geeignete App eines Modellprojekts Smart Cities (MPSC) nachzunutzen. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markt- und Lösungsrecherche zu bestehenden MPSC-Anwendungen durchgeführt. Diese Analyse hat ergeben, dass mehrere grundsätzlich geeignete Lösungen am Markt verfügbar sind, und dass unter diesen die Lösung der KODI-Entwicklergemeinschaft als besonders geeignet erscheint, für die Anforderungen und Strukturen des Auftraggebers. Dies stellt jedoch keine Festlegung auf einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte Lösung dar. Angebote auf Basis anderer etablierter und gleichwertiger MPSC-Lösungen sind ausdrücklich zulässig, sofern sie die funktionalen, technischen und förderrechtlichen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen und eine Nachnutzung im Sinne der Fördervorgaben gewährleisten. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Lösung ergeben sich aus den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen
Interne Kennung: LOT-0001 26-27-VgV-02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# , #Besonders auch geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen ausstellen, oder sonstige Nachweise zum Nachweis der erlaubten Berufsausübung zu fordern.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen. Es werden mindestens folgende Referenzen gefordert: • 3 Referenzprojekte für MPSC-Kommunen (Modellprojekte-Smart-Cities, Kfw 436) mit einem Mindestvolumen i. H. v. 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer, in den letzten drei Jahren sowie • 3 Referenzprojekte von Open-Source Apps (Bürger-Apps/Stadt-Apps) mit mindestens 10 Ortsteilen, in den letzten drei Jahren sowie • 3 Referenzprojekte von Software-Entwicklung mit Produktivbetrieb seit mindestens zwei Jahren, in den letzten vier Jahren Das gleiche Referenzprojekt kann dabei als Nachweis für alle drei o.g. Anforderungen dienen. Eigenerklärung ist ausreichend. Aussagekräftige Angaben zu den Referenzen sind vom Bieter in der Anlage „Referenzdatenblatt“ (Mustervorlage) einzutragen und der Eigenerklärung zur Eignung beizufügen. Hierbei sind pro Referenz mindestens folgende Angaben zu machen: Angaben zum Kunden/Auftraggeber , Projektzeitraum und -volumen, Details zu Konzeption & Umsetzung, Eingesetzte Technologien & Methoden. Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: In der Wertung werden sowohl Preis als auch die Wertung der B-Kriterien berücksichtigt. Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018, d. h. es wird der Quotient aus der Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte * Gewichtung) und dem Preis gebildet. Z(Kennzahl) = L/P. Die so ermittelte Kennzahl (Z) wird mit dem Skalierungsfaktor 100.000 multipliziert. Weitere Angaben zu der Ermittlung des zu wertenden Preises und der Wertungsmethode enthalten die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungsbedingungen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: In der Wertung werden sowohl Preis als auch die Wertung der B-Kriterien berücksichtigt. Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018, d. h. es wird der Quotient aus der Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte * Gewichtung) und dem Preis gebildet. Weitere Information zur Wertung siehe Angaben unter dem Zuschlagskriterium Preis. Die Wertung der B-Kriterien sowie die Gewichtung der B-Kriterien sind aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Tabelle (Zuschlagskriterien) ersichtlich. Weitere Informationen zur Wertung enthalten auch die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungsbedingungen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E39657121
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E39657121
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV findet Anwendung. Nach § 56 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Nicht nachgefordert werden zudem Angaben über die Erfüllung der A-Kriterien und B-Kriterien in der Tabelle (Zuschlagskriterien). Nachgeforderte Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000−001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima - Vergabekammer -
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49 6131 16-2234
Fax: +49 6131 16-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c1c01824-6c15-4ce4-b045-ee4f0a259ddf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2026 11:44:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 774049-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 216/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2026