5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71210000 Beratungsdienste von Architekten, 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Stufenweise Beauftragung: Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1); Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2); Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Leistungsstufe 2: Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). Leistungsstufe 3: Objektbetreuung (Leistungsphase 9).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ludwigstr. 99
Stadt: Waldsee
Postleitzahl: 67165
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Karls Elf Morgen
Stadt: Waldsee
Postleitzahl: 67165
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensbezogene Referenzprojekte: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag für die nachfolgend dargestellten Teilleistungen 1 bis 2 jeweils mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen. a) Teilleistung 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen nach den Leistungsphasen 1 sowie die für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teilen der Leistungsphase 2 HOAI; Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen erforderlich waren: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen - Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen nach den Leistungsphasen 1 sowie den für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teilen der Leistungsphase 2 HOAI; Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen erforderlich war - einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erbringung von Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen nach den Leistungsphasen 1 sowie die für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teile der Leistungsphase 2 HOAI; Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen erforderlich waren, durch den Referenznehmer umfasst haben; - die Leistungsphase 1 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die erforderlichen Teile der Leistungsphase 2 müssen spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der erforderlichen Teile der Leistungsphase 2. Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des Referenzprojekts von mindestens 6.000.000,- Euro (brutto). - Darüber hinaus muss von dem Referenznehmer in dem Referenzprojekt mindestens eine der nachfolgenden besonderen Planungsanforderungen erfüllt worden sein: a) Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt. b) Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen. c) Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander getrennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygienischer, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzustellen war. d) Die Objektplanung erforderte eine besondere räumliche und konstruktive Koordination fest installierter technischer Anlagen oder Betriebseinrichtungen mit dem Hallenbereich, der Tragstruktur und/oder der Gebäudehülle. b) Teilleistung 2: Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen - Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung - einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindest-anforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung durch den Referenznehmer umfasst haben; - die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und muss spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase aus-nahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des Referenzprojekts von mindestens 6.000.000,- Euro (brutto). - Darüber hinaus muss von dem Referenznehmer in dem Referenzprojekt mindestens eine der nachfolgenden besonderen Planungsanforderungen erfüllt worden sein: a) Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt. b) Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen. c) Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander getrennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygienischer, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzustellen war. Fortsetzung folgt***.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Kombinierbarkeit der Referenzen: Der Nachweis der unternehmensbezogenen Referenzprojekte für die Teilleistungen 1 bis 2 kann durch dasselbe Referenzprojekt oder durch unterschiedliche Referenzprojekte erfolgen. Maßgeblich ist, dass alle Anforderungen jeweils vollständig erfüllt sind. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; - Angaben zu den ausgeführten Anforderungen je Teilleistung; - Angabe zu den Auswahlkriterien; - Name des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 4. Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung und höchstens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vor-nehmen. Die nachfolgend genannten Auswahlkriterien gelten für die zu den Teilleistungen 1 bis 2 jeweils angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten gleichermaßen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte je Teilleistungen 1 bis 2 eingereicht werden, werden die chronologisch ersten zwei (2) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Auswahlkriterium 1: Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des Referenzprojekts: >= 10.000.000,- EUR (brutto) = 5 Punkte; = 6.000.000,- EUR (brutto) = 0 Punkte; < 6.000.000,- EUR (brutto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 6.000.000,- EUR (brutto) und 10.000.000,- EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts 8.000.000,- EUR (brutto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Maximal 5 Punkte können je Referenzprojekt erreicht werden. Für vier Referenzprojekte können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Auswahlkriterium 2: Besondere Planungsanforderungen des Referenzprojekts Für jede nachstehend genannte besondere Planungsanforderung, die in dem jeweiligen Referenzprojekt von dem Referenznehmer erfüllt wurde, werden die nachfolgenden Punkte vergeben: Maximal erreichbare Punkte: Maximal 8 Punkte können je Referenzprojekt erreicht werden. Für vier Referenzprojekte können maximal 32 Punkte erreicht werden: Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt; (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte). Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen; (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte). Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander getrennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygienischer, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzustellen war; (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte). Die Objektplanung erforderte eine besondere räumliche und konstruktive Koordination fest installierter technischer Anlagen oder Betriebseinrichtungen mit dem Hallenbereich, der Tragstruktur und/oder der Gebäudehülle; (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte). Der Bieter hat durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" anzugeben, ob das unternehmensbezogene Referenzprojekt die jeweilige besonderen Planungsanforderungen erfüllt. Wird weder "ja" noch "nein" angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die besonderen Planungsanforderungen erfüllt ist. Die betreffende besonderen Planungsanforderungen bleibt bei der Punktebewertung des Referenzprojekts dann unberücksichtigt. Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien 1 und 2 der einzelnen unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 13,00 Punkte je Teilleistung erzielt werden. Zur punktemäßigen Bewertung: Der Bewerber kann für die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, bis zu 52,00 Punkte erzielen. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Ende der Fortsetzung***.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 52,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: a) Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Pla-nungsprojekten Bewertet wird, in welchem Umfang die für die neun Schlüsselrollen vor-gesehenen Personen bereits in früheren Planungsprojekten erfolgreich zusammengearbeitet haben. Hierzu werden die zwischen den einzelnen Schlüsselpersonen bestehenden paarweisen Konstellationen betrachtet. Diese Betrachtung dient als einheitlicher und transparenter Maßstab für die Breite und Dichte der innerhalb des angebotenen Projektteams bereits praktisch erprobten Zusammenarbeit. Damit ist nicht die Annahme verbunden, dass jede fachliche Schnittstelle für die Durchführung des Vorhabens die gleiche technische Bedeutung besitzt. Gegenstand der Bewertung ist vielmehr die innerhalb des konkret angebotenen Schlüsselpersonenteams vorhandene gemeinsame Pro-jekterfahrung in den nachfolgend benannten Funktionen. - Gesamtprojektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Gesamtkoordination aller Planungsdisziplinen, die zentrale Kom-munikation mit dem Auftraggeber sowie die Koordination der funk-tionalen Leistungsbeschreibung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.a.); - Stellvertretender Projektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Unterstützung und Vertretung des Gesamtprojektleiters bei der Gesamtkoordination, der Kommunikation mit dem Auftragge-ber sowie der Koordination der funktionalen Leistungsbeschrei-bung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.b.); - Projektleiter Objektplanung Gebäude und Innenräume (1.c.); - Projektleiter Technische Ausrüstung - Versorgungstechnik (insbesondere für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 sowie für die einsatz- und rettungszentrumspezifischen technischen Anla-gen, insbesondere Abgasabsaugung, Druckluftversorgung, Lüf-tung und technische Betriebsanlagen) (1.d.); - Projektleiter Technische Ausrüstung - Elektrotechnik (insbe-sondere für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 sowie für Stromver-sorgung, Sicherheitsstromversorgung, Netzersatzanlagen, Lad-einfrastruktur, Alarmierungs-, Kommunikations- und Sicherheits-technik, Erdung und Blitzschutz) (1.e.); - Projektleiter nutzerspezifische Bedarfs- und Funktionspla-nung (verantwortlich insbesondere für die planerische Umset-zung der einsatz- und betriebsorganisatorischen Anforderungen, der Alarm- und Ausrückwege, der Fahrzeughallen und Funktions-bereiche, der Schwarz-Weiß-Trennung sowie der Anforderungen an Betriebssicherheit, Redundanz und Aufrechterhaltung der Ein-satzfähigkeit) (1.f.); - Projektleiter nutzerspezifische Einrichtungen der Feuerwehr (verantwortlich insbesondere für die planerische Umsetzung (möglich dann durch mehrere Personen) der nutzerspezifischen Einrichtungen der Feuerwehr, insbesondere Atemschutzwerk-statt, Schlauchwerkstatt und Feuerwehreinsatzzentrale) (1.g.); - Projektleiter Tragwerksplanung (1.h.) und - Projektleiter Freianlagenplaner (1.i.) Die vorgenannten Personen bilden gemeinsam das Projektteam. Der Bieter hat die für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (= Teammitglieder) in den vorgenannten Funktionen namentlich zu benen-nen. Anzugeben ist der Name des Teammitglieds und des Unterneh-mens, bei dem das Teammitglied tätig ist (angestellt oder selbstständig). Die benannten Personen müssen nicht personenverschieden sein. Es ist zulässig, dass ein und dieselbe Person mehrere der vorgenannten Funk-tionen übernimmt. So kann beispielsweise eine Person sowohl als Ge-samtprojektleiter Generalplanung als auch als Projektleiter Objekt-planung Gebäude und Innenräume benannt werden. Soweit eine Person mehrere Funktionen übernehmen soll, muss sie über die für jede dieser Funktionen erforderliche fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügen. Der Bieter muss zudem sicherstellen, dass die Person unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs und ihrer zeitlichen Verfügbarkeit sämtliche übernommenen Funktionen ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Bewertet wird die gemeinsame Projekterfahrung der nachfolgend be-zeichneten Teammitgliedskonstellationen: - (1.a.) und (1.b.); - (1.a.) und (1.c.); - (1.a.) und (1.d.); - [....] - (1.h.) und (1.i.). Insgesamt werden 36 verschiedene Teamkonstellationen bewertet. Für die möglichen Teamkonstellationen siehe den Vergabeleitfaden (Anlage 900) unter Ziffer 6.2.4. Voraussetzung für die Erzielung von drei (3) Punkten je Teammit-gliedskonstellation ist, dass - eine Zusammenarbeit in demselben Planungsprojekt erfolgt ist, - jedes der beiden Teammitglieder in dem Planungsprojekt jeweils mindestens 40 Arbeitsstunden erbracht hat, und - die beiden Teammitglieder müssen im Referenzprojekt im Rah-men ihrer jeweiligen Funktionen tatsächlich miteinander an min-destens einer fachübergreifenden Planungs-, Abstimmungs- oder Koordinationsaufgabe gearbeitet haben. Sofern der Bieter für zwei Teamfunktionen dieselbe Person benennt, ist dies zulässig. Soweit dieselbe Person zwei Teamfunktionen übernimmt, wird die betreffende Teammitgliedskonstellation der vorherigen Zusam-menarbeit gleichgestellt, wenn die Person in einem gemeinsamen Refe-renzprojekt beide Funktionen jeweils in dem geforderten Mindestumfang persönlich wahrgenommen hat. In dieser Konstellation besteht zwischen den betreffenden Funktionen keine personelle Informations- und Kommu-nikationsschnittstelle. Die Gleichstellung beruht daher nicht auf einer fin-gierten Zusammenarbeit der Person mit sich selbst, sondern darauf, dass die durch das Kriterium adressierte Schnittstelle innerhalb derselben Per-son zusammengeführt ist. Außerdem genügt es, wenn der Bieter bestätigt, dass die jeweilige Min-destzahl von 40 Arbeitsstunden erreicht wurde. Die Angabe einer darüber hinausgehenden konkreten Stundenanzahl ist nicht erforderlich, sofern tatsächlich in jeder Funktion mindestens 40 Arbeitsstunden in dem betreffenden Planungsprojekt erbracht wurden. Fortsetzung folgt***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen erhält der Bieter je Teammitgliedskonstellation drei (3) Punkte. Maximal können daher 108 Punkte (36 x 3) erzielt werden. Der Bieter hat hierfür in der Anlage 600 "Zusammenarbeit des Projekt-teams" die grün markierten Felder in dem Tabellenblatt "Teammitglieder" sowie in dem Tabellenblatt "Zusammenarbeit" auszufüllen. Sofern der Bieter die Zusammenarbeit zweier Teammitglieder in der An-lage 600 mit "Ja" angibt, hat er das gemeinsame Referenzprojekt kurz zu beschreiben sowie zu beschreiben, dass die beiden Teammitglieder im Referenzprojekt im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionen tatsächlich mitei-nander an mindestens einer fachübergreifenden Planungs-, Abstim-mungs- oder Koordinationsaufgabe gearbeitet haben. b) Bewertung der persönlichen Erfahrung des Projektteams Der Bieter hat für jede für das Projektteam benannte Person mindestens ein persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt. Das persönliche Referenzprojekt muss - den Neubau eines Rettungszentrums, eines Feuerwehrhauses, einer Feuerwache oder einer kombinierten Feuer- und Rettungs-wache zum Gegenstand gehabt haben [Mindestanforderung]; und - von der benannten Person muss das benannte Referenzprojekt persönlich in derselben Funktion und Rolle bearbeitet worden sein, für die sie im vorliegenden Vergabeverfahren vorgesehen ist [Mindestanforderung]. Eine Tätigkeit in einer lediglich fachlich verwandten, unterstützenden oder untergeordneten Funktion genügt nicht. Erfüllt für ein Teammitglied keines der eingereichten persönlichen Refe-renzprojekte sämtliche vorgenannten Mindestanforderungen, wird das Angebot ausgeschlossen. Bewertet werden ausschließlich persönliche Referenzprojekte, die sämt-liche vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name der benannten Person - Funktion und Rolle der benannten Person in dem persönlichen Referenzprojekt - Bezeichnung und kurze Beschreibung des Referenzprojekts; - kurze Beschreibung der von der benannten Person persönlich erbrachten Leistungen; - Art des errichteten Gebäudes; - Name des Unternehmens, das die betreffenden Planungsleistungen ausgeführt hat; - Zeitraum der persönlichen Tätigkeit der benannten Person; Angaben zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien Ein Bewertungskriterium gilt nur dann als erfüllt, wenn das betreffende Projektmerkmal Gegenstand des Referenzprojekts war und die benannte Person im Rahmen der von ihr ausgeübten Funktion persönlich an dessen Planung, Koordination oder Umsetzung mitgewirkt hat. Die bloße Zugehörigkeit zum Projektteam genügt nicht. (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Für jedes erfüllte Kriterium wird ein Punkt vergeben. Je persönlichem Referenzprojekt können höchstens sechs Punkte erzielt werden. - Kriterium 1: Rettungszentrum oder kombinierte Feuer- und Rettungswache Das persönliche Referenzprojekt umfasste den Neubau eines Rettungszentrums oder einer kombinierten Feuer- und Rettungswache, in der jeweils mindestens zwei Organisationen oder Funktionsbereiche der Gefahrenabwehr oder Notfallversorgung untergebracht wurden. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 2: Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge: Das persönliche Referenzprojekt umfasste Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge einschließlich der zugehörigen Einsatz-, Funktions-, Lager- oder Werkstattbereiche. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 3: Besondere technische Infrastruktur der Fahrzeughallen: Das persönliche Referenzprojekt umfasste eine besondere technische Infrastruktur für Einsatzfahrzeuge, insbesondere Abgasabsauganlagen, Druckluftversorgung, Ladeinfrastruktur oder vergleichbare technische Versorgungseinrichtungen. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 4: Notstromversorgung oder technische Redundanz: Das persönliche Referenzprojekt umfasste eine Notstromversorgung, eine Sicherheitsstromversorgung oder sonstige redundante technische Systeme zur Sicherstellung der Einsatz- oder Betriebsfähigkeit bei Ausfall der regulären Versorgung. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 5: Alarm-, Einsatz- und Ausrückwege: Das persönliche Referenzprojekt umfasste besondere Anforderungen an kurze und sichere Alarm-, Einsatz- oder Ausrückwege und deren disziplinübergreifende Abstimmung mit der Gebäudeorganisation, den Fahrzeughallen, den Außenanlagen sowie den Alarmierungs- oder Türsteuerungsanlagen. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. Die erzielten Punkte für die Kriterien 1 bis 5 werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten (maximal 3) persönlichen Referenzprojekte - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 15 Punkte je Projektteammitglied erzielen; das heißt insgesamt 135 Punkte (9 x 15). Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601_a bis Anlage 601_i "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos so-wie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wer-den ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601_a bis Anlage 601_i "Erfahrung des Pro-jektteams". Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Zu der punktemäßigen Bewertung: - Die im Rahmen der Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a)) sowie der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielten Punkte werden addiert. - Der Bieter kann daher maximal 243 Punkte (108 Punkte gemäß der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a) + 135 Punkte gemäß der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielen. - Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor 20/243 multipliziert. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die jeweils benannten Personen zu erbringen. Die jeweils benannte Person darf während der Vertragslaufzeit nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform ausgetauscht werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Vertrags (Anlage 906). Der Auftraggeber kann seine Zustimmung verweigern, wenn die als Er-satz vorgesehene Person nicht mindestens über eine gleichwertige Er-fahrung verfügt. Eine gleichwertige Erfahrung liegt vor, wenn die Ersatzperson bei einer hypothetischen Bewertung nach den für die betreffende Funktion gelten-den Zuschlagskriterien mindestens dieselbe Punktzahl erreicht hätte wie die zu ersetzende Person im Vergabeverfahren. Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Unterkriterium 1: Projektverständnis und beabsichtigte Vorgehensweise - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, um die Planung, Vorbereitung der Vergabe und fachtechnische Begleitung des Neubaus des Rettungszentrums entsprechend den Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat darzustellen, - wie er die Aufgabenstellung und die projektspezifischen Anforderungen des Vorhabens verstanden hat, - welche Vorgehensweise er für die Übernahme und Plausibilisierung der vorliegenden Voruntersuchungen sowie deren Überführung in eine umsetzungsreife Planung vorsieht, - wie er die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen durchführen wird, und - wie er die fachtechnische Begleitung der Bauausführung organisieren wird. - Unterkriterium 2: Organisation der fachtechnischen Bauüberwachung für eine hohe Verfügbarkeit sowie hohe Vor-Ort-Präsenz - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret vorgehen wird, um während der Bauausführung eine hohe Verfügbarkeit des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung und eine hohe Vor-Ort-Präsenz des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat darzustellen, - in welchem Umfang der Verantwortliche für die fachtechnische Bauüberwachung auf der Baustelle präsent sein wird, - wie der Abstimmungsrhythmus zwischen dem Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung, des Auftraggebers und den ausführenden Unternehmen während der Bauausführung ausgestaltet wird; - wie kurzfristige Baustellentermine und unvorhergesehene Ereignisse organisatorisch sichergestellt werden, - welche Vertretungsregelungen bestehen, um auch im Falle einer urlaubs-, krankheits- oder sonstigen vorübergehenden Verhinderung des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung eine kontinuierliche fachtechnische Begleitung der Bauausführung sicherzustellen. - Unterkriterium 3: Projektorganisation - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Projektorganisation konkret ausgestalten wird, um die einzelnen Projektphasen personell, organisatorisch und zeitlich bestmöglich aufeinander abgestimmt durchzuführen. Der Bieter hat darzustellen, - wie er die Bearbeitung der einzelnen Projektphasen organisiert und aufeinander abstimmt (Bearbeitungsablauf); - welche wesentlichen Meilensteine und Bearbeitungszeiträume er für die Leistungserbringung vorsieht (Terminplan); - welche Leistungsbestandteile er mit eigenem Personal und welche Leistungsbestandteile er durch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige fachliche Partner erbringen lässt; - welche Rolle die vorgesehenen Nachunternehmer, freien Mitarbeiter oder sonstigen fachlichen Partner im Projekt übernehmen und wie deren Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit sichergestellt wird. Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept - Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens drei (3) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite vier (4)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Angaben zu Unterkriterium 2" usw.). - Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2 und schließlich Unterkriterium 3). - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Das Ausführungskonzept ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Ausführungskonzept. Fortsetzung folgt***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Ausführungskonzept
Beschreibung: Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Ver-tragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Insgesamt kann Bieter in dem Zuschlagskriterium maximal 15 Bewertungspunkte erzielen. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungs-faktor 8/3 multipliziert. Der Bieter kann daher maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte in diesem Zuschlagskriterium erzielen. Das Zuschlagskriterium ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wer-tungsrelevant. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebots-preis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant. Maximal kann ein Bieter 40 preisliche Leistungspunkte erzielen. Die erzielten preislichen Leistungspunkte werden mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- / Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bewerber-/ Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/10/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/10/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Aufklärung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchen in den eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten Aufklärungen durchzuführen. Im Rahmen der Aufklärung können Bewerber oder Bieter aufgefordert werden, ihre Angaben zu erläutern, zu bestätigen oder zu präzisieren, soweit dadurch keine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags oder Angebots erfolgt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Aufklärung weitere Unterlagen oder Nachweise zur Plausibilisierung der gemachten Angaben anzufordern, sofern dies zur sachgerechten Beurteilung erforderlich ist. Erfolgt gar keine oder keine fristgerechte oder keine ausreichende Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung oder bleiben Zweifel des Auftraggebers trotz Aufklärung bestehen, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden. Die Aufklärung erfolgt in Textform über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Antworten sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat; oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist; und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verbandsgemeinde Rheinauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Verbandsgemeinde Rheinauen