Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es ist davon auszugehen, dass die Bekanntmachung des Auftragswertes die Wettbewerbsposition des Unternehmens gegenüber seinen Wettbewerbern nachteilig beeinflussen kann.Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder auf vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen und sich damit nachteilig für den Bieter auswirken.
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