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Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Transport und Entsorgung von Filterstäuben, Ausbruch aus der feuerfesten Verkleidung und Flugasche Kesselreinigung der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH

578289-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Transport und Entsorgung von Filterstäuben, Ausbruch aus der feuerfesten Verkleidung und Flugasche Kesselreinigung der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
OJ S 161/2026 21/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Transport und Entsorgung von Filterstäuben, Ausbruch aus der feuerfesten Verkleidung und Flugasche Kesselreinigung der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
Beschreibung: Die GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH betreibt in Ludwigshafen ein Müllheizkraftwerk (MHKW). Sie schreibt den Transport und die Entsorgung der Filterstäube, des Ausbruchs aus der feuerfesten Verkleidung und der Flugasche Kesselreinigung (zusammen nachfolgend: „Reststoffe aus der Abfallverbrennung“) aus. Der AN übernimmt die im MHKW des AG anfallenden Reststoffe aus der Abfallverbrennung nach den näheren Bestimmungen der Leistungsbeschreibung. Der AN soll eine integrierte Dienstleistung erbringen, zu der Verladung, Transport und Verwertung oder Beseitigung der Filterstäube in einer untertägigen Deponie (sog. Stabilisierungen von Filterstäuben und Ablagerung auf einer oberirdischen Deponie sind nicht erlaubt), des Ausbruchs aus der feuerfesten Verkleidung und der Flugasche Kesselreinigung sowie die Dokumentation gehören.
Kennung des Verfahrens: 09ed2d68-175b-4237-9b32-2c44bdda1c04
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie etwaiger Nachunternehmer mit dem Angebot eine verbindliche Erklä-rung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AentG, § 98c Auf-enthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG.
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Transport und Entsorgung von Filterstäuben, Ausbruch aus der feuerfesten Verkleidung und Flugasche Kesselreinigung der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
Beschreibung: Die GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH betreibt in Ludwigshafen ein Müllheizkraftwerk (MHKW). Sie schreibt den Transport und die Entsorgung der Filterstäube, des Ausbruchs aus der feuerfesten Verkleidung und der Flugasche Kesselreinigung (zusammen nachfolgend: „Reststoffe aus der Abfallverbrennung“) aus. Der AN übernimmt die im MHKW des AG anfallenden Reststoffe aus der Abfallver-brennung nach den näheren Bestimmungen der Leistungsbeschreibung. Der AN soll eine integrierte Dienstleistung erbringen, zu der Verladung, Transport und Verwertung oder Beseitigung der Filterstäube in einer untertägigen Deponie (sog. Stabilisierungen von Filterstäuben und Ablagerung auf einer oberirdischen Deponie sind nicht erlaubt), des Ausbruchs aus der feuerfesten Verkleidung und der Flugasche Kessel-reinigung sowie die Dokumentation gehören.
Interne Kennung: LOT-0001 E51655228
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, die Vertragslaufzeit zweimal um je ein Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“: Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie etwaiger Nachunternehmer mit dem Angebot eine verbindliche Erklä-rung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AentG, § 98c Auf-enthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung „Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP“: Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Aus diesem Grund haben die Bieter Erklärungen nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP abzugeben. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot die Mustererklärung zu § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP abzugeben.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung „Entsorgungsfachbetriebszertifizierung“ oder gleichwertig: Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert sein. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ein gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die Leistungserbringung relevant ist.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung „ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die die Euro-VI-Norm erfüllen“: Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass zum Transport der Filterstäube, des Ausbruchs aus der feuerfesten Verkleidung und der Flugasche Kessel-reinigung über die Straße Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm erfüllen. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Angaben auf dem Formblatt „Transport“ vorzulegen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung „sichere Entsorgungsmöglichkeit“: Der von den Bietern angebotene Entsorgungsweg muss in allen seinen Einzelschritten rechtlich zulässig sein (Transport, ggf. Zwischenlagerung, ggf. grenzüberschreitende Abfallverbringung, Untertage-Deponie). Zudem muss der Entsorgungsweg aus Gründen der Entsorgungssicherheit mindestens eine alternative Untertage-Deponie (Ausfallkapazität) aufweisen, so dass bei Störungen beim Betrieb der zur Entsorgung vorgesehenen untertägigen Deponie (vorgesehene Untertage-Deponie) auf Verlangen der GML eine Umsteuerung der Mengen in die als Ausfallkapazität angegebene(n) Untertage-Deponie(n) möglich ist. Die Untertage-Deponien sind für die Qualität und Sicherheit der Leistungserbringung von entscheidender Bedeutung. Auch wenn diese erst zum Be-ginn der Leistungserbringung betriebsbereit sein müssen, erachtet es die GML zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für notwendig, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Die Untertage-Deponien des Bieters müssen zum Zeitpunkt der Ange-botsabgabe über einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss (§ 35 Abs. 2 Satz 1 KrWG oder Bergrecht) verfügen. - Der Bieter muss für die Untertage-Deponien oder – sofern die Untertage-Deponien noch nicht in Betrieb sind – für eine vergleichbare Untertage-Deponie als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. - Die vorgesehene Untertage-Deponie muss eine ausreichende freie Kapazität für die Entsorgung von Filterstäuben von ca. 10.000 t/a, von Aus-bruch aus der feuerfesten Verkleidung von ca. 200 t/a und von Flugasche Kesselreinigung von ca. 200 bis 400 t/a über die gesamte Vertragslaufzeit besitzen (dabei gilt: freie Kapazität = Untertage-Deponiekapazität ab-züglich vertraglich gebundene Kapazität) - Die als Ausfallkapazität benannte(n) Untertage-Deponie(n) muss/müssen eine ausreichende freie Kapazität für die Entsorgung von Filterstäuben von ca. 10.000 t/a, von Ausbruch aus der feuerfesten Verkleidung von ca. 200 t/a und von Flugasche Kesselreinigung von ca. 200 bis 400 t/a über die gesamte Vertragslaufzeit besitzen (dabei gilt: freie Kapazität = Unter-tage-Deponiekapazität abzüglich vertraglich gebundene Kapazität) Als Nachweis ist mit dem Angebot - eine Beschreibung der Untertage-Deponien mit den Angaben auf dem Formblatt „sichere Entsorgungsmöglichkeit“ vorzulegen; - der Planfeststellungsbeschluss (§ 35 Abs. 2 Satz 1 KrWG oder Berg-recht) und das EfB-Zertifikat der Untertage-Deponien zu übersenden; - der Planfeststellungsbeschluss (§ 35 Abs. 2 Satz 1 KrWG oder Berg-recht) und das EfB-Zertifikat der als Ausfallkapazitäten benannten Unter-tage-Deponien zu übersenden.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung „Versicherungsschutz“: Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auf-tragsrisiko angemessene Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auftragsrisiko angemessene Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Als Nachweis muss der Bieter im Angebotsschreiben eine Eigenerklärung abgeben.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung „ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal": Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er sicherstellen, dass der Nachunter-nehmer seinerseits die Vorgaben des § 7b GüKG einhält. Als Nachweis muss der Bieter zw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot die auf dem Formblatt „Transport“ enthaltene Verpflichtungserklärung abgeben.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung „kein Russlandbezug im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014: Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bieter eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014“ vorlegen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er diese Teile des Auftrags bei Angebotsabgabe benennen. Dafür stellt der AG das Formblatt „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ zur Verfügung, das von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen ist. Da der Auftraggeber berechtigt ist, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, dass sie die vorgesehenen Un-terauftragnehmer benennen und nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV), wird empfohlen, entsprechende Angaben ebenfalls bereits bei Angebotsabgabe zu machen. Nicht bereits bei Angebotsabgabe benannte Unterauftragnehmer hat der Auftragnehmer (soweit sein Angebot in die engere Wahl kommt) auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zu benennen. Dafür stellt der AG das Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung, das von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen ist. Der Auftragnehmer darf Auftragsleistungen im Wege von Unteraufträgen an Nachunternehmer nur vergeben, wenn diese fachkundig und leistungsfähig – also geeignet – sind sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind, die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen und nach den gesetzlichen Bestimmungen befugt sind und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die auszuführende Leistungen erbringen zu dürfen. Der Bieter hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Unterauftragsleis-tungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Beabsichtigt der Auftragnehmer andere als mit seinem Angebot bereits genannten Unterauftragnehmer zu beauftragen, so hat er hierfür das schriftliche Einverständnis Zustimmung des AG einzuholen. Der Auftraggeber wird sein Einverständnis nur erteilen, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen für die Durchführung der Unterauftragsleistung erfüllt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet evtl. vereinbarte Abschlags- oder Vorauszahlungen in dem Umfang an den Unterauftragnehmer weiterzugeben, in dem dieser Leistungen erbringt. Eignungsleihe: Sofern der Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), muss mit dem Angebot das eignungsverleihende Unternehmen benennen und durch Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens nachweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen. In Bezug auf das eignungsverleihende Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe (§§ 123 oder 124 GWB) vorliegen. Außerdem muss das eignungsverleihende Unter-nehmen die an die Bieter zu stellenden Eignungsanforderungen erfüllen, wegen derer sich der Bieter des eignungsverleihenden Unternehmens bedient. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen dem Auftraggeber entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam (§ 47 Abs. 3 VgV). Für die vom Bieter in Bezug auf die Eignungsleihe geforderten Angaben stellt der Auftraggeber die Formblätter - „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ und - „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung, welche von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen sind.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E51655228
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E51655228
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber fordert Unterlagen in Übereinstimmung mit § 56 VgV nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (Nr. 1), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt (Nr. 5). Der vorausgehendene Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
Registrierungsnummer: DE149138022
Postanschrift: Bgm.-Grünzweig-Str. 87
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Telefon: 0621591770
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9 55116 Mainz
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Fax: 06131162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: acca800b-ec9b-4d3a-acbd-26b4eee29feb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2026 11:55:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 578289-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 161/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2026