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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, vormals Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auftragsänderung 1: Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, vormals Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz - "ASP - Fester Wildschutzzaun"
Beschreibung: Lieferung, Vorhaltung und Auf- und Abbau, Betrieb sowie Wartung von 300 km festen Wildschutzzauns zum Schutz vor Wildschweinen im Tierseuchenfall für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.
Kennung des Verfahrens: 0cbe5eae-d92e-4f4e-86b4-42f08d47af4c
Interne Kennung: 60666-24
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928200 Zäune
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45342000 Errichtung von Zäunen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0YKWY#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Auftragsänderung 1: Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, vormals Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz - "ASP - Fester Wildschutzzaun"
Beschreibung: Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, vormals Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz beabsichtigt, folgende Leistung zu vergeben: Gegenstand der Leistung sind die Lieferung, die Einlagerung in Rheinland-Pfalz und der Aufbau, der Betrieb sowie die Wartung einer Umzäunung (fester Wildschutzzaun nebst Zubehör und weiteren Bestandteilen) mit einer Gesamtlänge von 300 km für die (zeitweise) Einfriedung eines oder mehrerer Gebiete im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung. Das Material soll während der Einlagerung gepflegt werden und im Einsatzfall während der Standzeit hinreichend oft gewartet/kontrolliert, nötigenfalls nachgebessert und betriebsfähig gehalten werden. Nach Abschluss der Seuchenbekämpfung ist die Umzäunung vollständig abzubauen und ggf. wieder ordnungsgemäß einzulagern bzw. auf seine Kosten zu entsorgen. Vorrangig wird das Material für den Schutz vor ungehinderter Bewegung von Wildschweinen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest benötigt. Der Auftraggeber (Vertragspartner) fungiert als zentrale Beschaffungsstelle. Alle im Tierseuchenfall zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden (Bezugsberechtigte) können aus dem Be-stand des eingelagerten Materials Aufbauabrufe tätigen. Im Tierseuchenfall sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 AGTierGesG derzeit örtlich die Kreisverwaltungen zuständig. Für kreisfreie Städte sind die in Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AGTierGesG genannten Kreisverwaltungen zuständig. Die Lieferung des Materials ist binnen 30 Tagen nach Erteilung des Zuschlages zu erbringen. Das Material ist an einen geeigneten, vom Auftragnehmer zu organisierenden Standort in Rheinland-Pfalz oder einem Ort, von welchem jeder weitere Ort in Rheinland-Pfalz per LKW innerhalb von 4 Stunden erreicht werden kann, zu liefern und dort durch den Auftragnehmer einzulagern. Der Aufbau und die nachfolgenden Leistungen werden aufgrund entsprechender Abrufe in Abhängigkeit vom Seuchengeschehen beauftragt. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 60666-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928200 Zäune
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45342000 Errichtung von Zäunen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Diese Vereinbarung hat mit Blick auf die Leistungen nach Teil C und D eine Grundlaufzeit von 2 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre).
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Diese Vereinbarung hat mit Blick auf die Leistungen nach Teil C und D eine Grundlaufzeit von 2 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreuegesetz LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20 S. 426 ff. vom 13.12.2010). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, vormals Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft bestehend aus Zaunkontor GmbH und Highland Stall und Weide GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 09.12.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt." ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftragsvergabe Bietergemeinschaft bestehend aus Zaunkontor GmbH und Highland Stall und Weide GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 19/12/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 47ac7119-4c8b-4a1a-b97b-6ab7275b617e-01
Identifikator des geänderten Vertrags: Auftragsvergabe Bietergemeinschaft bestehend aus Zaunkontor GmbH und Highland Stall und Weide GmbH
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Der Auftraggeber konnte bei Durchführung des Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel, der damals noch nicht ermittelbaren Bedarfe, der verschiedenen auf dem Markt existierenden Zaunlösungen im Hinblick auf die Eindämmung der Schweinepest, die noch nicht vorhandenen Erfahrungswerte mit den verschiedenen Zaunlösungen usw. nicht vorhersehen, dass die ausgeschriebenen Tore in dieser Form nicht ausreichend sein würden. Der zusätzliche bzw. veränderte Bedarf hat sich erst im Laufe der Zeit herausgestellt. Insbesondere konnten erst aufgrund der im Feld erkennbaren Herausforderungen die Bedarfe validiert und angepasst werden. Insoweit ist zwischen den verschiedenen Materialien zu differenzieren: - Fußgängertore: Der zusätzliche Bedarf an Fußgängertoren fußt auf verschiedenen Gründen. Zum einen muss aus Gründen der Verkehrssicherheit neben jedem Cattle Grid immer ein Fußgängertor verbaut werden. Diese Vorgabe wurde erst formuliert, nachdem es zu einem Unfall an einem Cattle Grid gekommen war. Die von den Cattle Grids ausgehende Gefahr war seinerzeit nicht bekannt. Dieser Unfall ist ein Ereignis, das sich zeitlich nach Einleitung des Vergabeverfahrens zugetragen hat. Die daraus resultierende behördliche Vorgabe, neben Cattle Grids stets Fußgängertore vorzusehen, ist eine unmittelbare Konsequenz dieses unvorhersehbaren Ereignisses. Eine antizipierte Planung für eine Sicherheitsvorgabe, die erst infolge eines konkreten Unfalls entsteht, ist von einem Auftraggeber auch bei sorgfältiger Vorbereitung nicht zu verlangen. Zum anderen bedarf es aufgrund der andersartigen Eigentümerstruktur und geografischen Besonderheiten im Norden des Landes Rheinland-Pfalz vermehrt etwaiger Fußgängertore. Die Eigentümerstruktur im Norden von Rheinland-Pfalz ist in den Waldgebieten oft sehr kleinteilig. Neben einigen weitflächigen Parzellen von Großgrundbesitzern gibt es meist nur sehr kleine Parzellen, oft maximal 1 ha groß, die sich eng aneinanderreihen. Die Eigentümer der kleinen Parzellen haben vom Weg aus oft nur eine Zugangsmöglichkeit zu ihrem Grundstück. Da die Flächen oftmals gar nicht, oder wenn nur im Nebenerwerb bewirtschaftet werden, muss der Zugang zu den Grundstücken durch Fußgängertore für den Personenverkehr gewährleistet werden. Diese Grundstückskonstellationen bzw. Eigentümerstrukturen sind nicht vergleichbar mit den südlichen Gebieten. Dieser Umstand konnte bei der initialen Beschaffung des Materials (für die südlichen Gebiete des Landes Rheinland-Pfalz) nicht vorhergesehen werden. Zwar wurde vor der ursprünglichen Ausschreibung keine Bedarfsanalyse zur Eigentümerstruktur durchgeführt. Eine belastbare Bedarfsanalyse war zum damaligen Zeitpunkt aus tatsächlichen Gründen (da die genaue Streckenführung noch nicht feststand) aber auch gar nicht möglich. Es war seinerzeit nicht (jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand) möglich, für das gesamte Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz eine Bedarfsanalyse durchzuführen. Eine solche Analyse mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und bei der gebotenen Eile einer Seuchenbekämpfungsmaßnahme, bei der jede Verzögerung eine weitere Ausbreitung riskiert, wäre unverhältnismäßig gewesen. - Tore, die als Durchfahrten für große forstwirtschaftliche Maschinen benötigt werden: In den südlichen Gebieten des Landes Rheinland-Pfalz sind wesentlich weniger Waldgebiete vorhanden. Der hohe Bedarf an großen Toren für die Durchfahrt für große forstwirtschaftliche Maschinen war daher originär nicht gegeben. Die konkreten Standorte, an denen forstwirtschaftliche Großmaschinen die Zaunlinie queren müssen, ließen sich erst bei bzw. nach der detaillierten Streckenplanung vor Ort ermitteln. Die Lage der Zauntrasse war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht in der für diese Planung notwendigen Detailtiefe bekannt. - Tore für Kutschbetriebe: Die Nutzung durch Kutschbetriebe ist erst im Verlauf der Baudurchführung (durch Meldungen Dritter und/oder durch die Prüfung der Bauingenieure vor Ort) bekannt geworden und konnte insoweit nicht vorhergesehen werden. - Betonlegosteine: Die Betonlegosteine sind Zubehör, das zum Anbringen der Tore benötigt wird. Sie teilen vergaberechtlich damit das Schicksal der jeweiligen Tore, zu deren Anbringung sie dienen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war es nicht möglich, eine klare, genaue und eindeutig formulierte Options-/Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB aufzunehmen, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen aller möglichen Auftragsänderungen enthalten hätte, da eine Kategorisierung des gesamten potentiellen Bedarfs für alle Gebiete des Landes nicht realistisch war und eine entsprechende Klausel nicht hätte hinreichend konkret formuliert werden können. Durch die Auftragsänderung ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Vorliegend umfasst der ursprüngliche Auftrag die Lieferung, Vorhaltung, Auf- und Abbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle von festen Wildschutzzäunen zur ASP-Bekämpfung. Die zusätzlichen Leistungen (Tore unterschiedlicher Breite inklusive Betonlegosteine) sind funktional und sachlich demselben Zweck zuzuordnen. Sie erweitern die Leistung quantitativ und variieren die Spezifikation, ändern aber nicht die Art der zu erbringenden Leistung.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Nachbeschaffung folgenden Materials: - 19 Tore (1,0 - 1,4m) (Fußgängertore) - 3 Tore (3,0 - 4,0m) (für Kutschbetriebe) - 4 Tore (5,0 - 6,0m) (für große, forstwirtschaftliche Maschinen) - 24 Betonlegostein 120x60x60cm
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, vormals Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: 123-1234512345-12
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 1
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69-170000-154
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Registrierungsnummer: +49 6131-16-2234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft bestehend aus Zaunkontor GmbH und Highland Stall und Weide GmbH
Registrierungsnummer: DE360499037 / DE199489701
Postanschrift: Holsten-Mündruper-Str. 18 / Hochlandweg 1
Stadt: Osnabrück / Sottrum
Postleitzahl: 49086 / 27367
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Telefon: +491725222672
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 493ae94a-563a-40f6-b104-9327a55fc0b4 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/08/2026 16:36:24 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 568100-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/08/2026