2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45233160 Pfade und andere ungeteerte Wege, 44610000 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter, 42716100 Waschanlagen, 65310000 Stromversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Walporzheim
Stadt: Walporzheim (Bad Neuenahr-Ahrweiler)
Postleitzahl: 53474
Land, Gliederung (NUTS): Ahrweiler (DEB12)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ahrweiler (DEB12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - Offenes Verfahren nach §3 VOB/A-EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Korruption: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Betrug: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Zahlungsunfähigkeit: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz