1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Zufahrtssperren inklusiv Zubehör für die Stadt Neuwied
Beschreibung: Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche).
Kennung des Verfahrens: c09d6f89-7b87-4259-8770-8add9840c8ff
Interne Kennung: 2026-12
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: [1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von Zufahrtssperren inklusive Zubehör für die Stadt Neuwied
Beschreibung: Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche). Wichtigstes Kriterium bei der Wahl eines geeigneten Sperrsystems ist seine objektive Schutzwirkung. Das ist die Fähigkeit, auch schwere Fahrzeuge innerhalb möglichst kurzer Strecke verlässlich zu stoppen. Ein weiteres Kriterium ist die Fähigkeit der Sperre, berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen muss trotz Sperre ein ungehinderter Personenfluss und eine rasche Entfluchtungsmöglichkeit gegeben sein. Des Weiteren kommt es auf eine möglichst einfache Logistik und Lagerung der Sperrvorrichtungen an. Ausschlusskriterien: Die Sperrelemente müssen manuell absenkbar/umlegbar sein, um berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Der Verschluss muss mittels Zahlenschlosses erfolgen. Zertifizierung: Die mobilen Zufahrtssperren sollen eine Zertifizierung nach ISO 22343-1:2033 und DIN SPEC 91414-1 oder vergleichbare Zertifizierungen vorweisen. Serviceleistungen: Der Anbieter sollte über ein Reklamationsmanagement verfügen. Das bedeutet, dass etwaige Mängel am Produkt innerhalb von 21 Tagen beseitigt werden können bzw. Ersatzelemente beim Ausfall einer Sperre vorgehalten werden. Abdeckbleche (Einlegetrittschutzbleche): Die Bleche sollen aus einem leichten Material (Aluminium) bestehen. Idealerweise bestehen sie aus einem Element und nicht aus einem Stecksystem. Sie müssen zudem mit einer Kette oder einem ähnlichen System vor Ort an der Sperrstelle abschließbar sein, so dass die Bleche nicht außerhalb der Veranstaltungszeiten an einen zentralen Ort verbracht werden müssen. Abmaße (im aufgebauten/aufgeklappten Zustand): Die Sperrelemente sollen einzeln aber auch im Verbund (zur Sicherung zentraler Zufahrtsstraßen) gestellt werden können. Dabei soll die Höhe mind. 0,80 m und max. 1,10 m betragen. Die Breite des Elements muss mind. 1,50 m und max. 2,00 m betragen. Die Tiefe mind. 3,00 m und max. 3,50 m. Zwecks Entfluchtung ist eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m erforderlich und eine max. Durchgangsbreite von 1,50 m gefordert. Die Plattform muss angeschrägt und nicht höher sein als 12 cm um eine Passierbarkeit von Rollstühlen ohne Hilfestellung gewährleisten zu können. Überfahrbarkeit: Da die Sperren während des Veranstaltungsaufbaus von Zugmaschinen der Marktbeschickenden sowie außerhalb der Veranstaltung im Rahmen des regulären Straßenverkehrs von Lkws und Bussen passiert werden, soll eine Überfahrbarkeit mit 40 t garantiert sein. Einsatz von erneuerbarer Energie: Der Einsatz von erneuerbarer Energie im Unternehmen ist nachzuweisen. Nachhaltige Verpackung: Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber über das duale System. Nachhaltigkeitskonzept. Bitte stellen Sie Ihr Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept vor. Das Konzept muss folgende Themen beinhalten: • Soziale- und Gesellschaftliche Verantwortung • Klima- und Umweltschutz • Verpackungskonzept • Zusätzliche Nachweise / Zertifikate
Interne Kennung: LOT-0001 2025-12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 50% Preis Zubehör: 5%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität Sperrelemente: 35 % Qualität Zubehör: 5 % Nachhaltigkeit: 5 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Neuwied
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 584 573,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Consel Group AG
Angebot:
Kennung des Angebots: Consel Group
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 584 573,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Consel Group 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 15/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Telefon: 026318020
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Fax: 0613116162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Consel Group AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: CHE 108651242
Stadt: Fahrweid
Postleitzahl: 8951
Land, Gliederung (NUTS): Zürich (CH040)
Land: Schweiz
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0378d762-8208-4389-843e-c98649f1670e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2026 14:40:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 529310-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2026