Adenau
Albig
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Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
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Wiesbaum
Windesheim
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Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken

Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – PPK-Abfuhrlogistik mit Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und Vermarktung/Verwertung

514308-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – PPK-Abfuhrlogistik mit Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und Vermarktung/Verwertung
OJ S 141/2026 24/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: PPK-Abfuhrlogistik mit Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und Vermarktung/Verwertung
Beschreibung: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des AG und Umschlag des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK
Kennung des Verfahrens: 12dbe5fc-3018-41b6-83d6-bb3685b66fbb
Interne Kennung: D-EBA-2026-11
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 - Erfüllungsorte sind das Entsorgungsgebiet und die Entsorgungs- und Verwertungsanlagen sowie ggf. Umladeeinrichtungen. Los 2 - Erfüllungsort ist der Abholort (TVB Los 2 Nr. 3.3) und die technischen Einrichtungen des AN oder seines Beauftragten (Sortieranlage bzw. Papierfabrik).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1, weitere Ausschlussgründe sind in § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1-10 genannt. § 123 GWB Abs. 2-5 finden ebenfalls Anwendung.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des AG und Umschlag des PPK
Beschreibung: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des AG und Umschlag des PPK
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre, wenn er nicht 1 Jahr vor Vertragsende vom AG gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 - Erfüllungsorte sind das Entsorgungsgebiet und die Entsorgungs- und Verwertungsanlagen sowie ggf. Umladeeinrichtungen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nach der Vertragsverlängerung gemäß diesen BVB Nr. 18.2 endet der Vertrag endgültig am 31.12.2036, ohne dass es hierzu einer (schriftlichen) Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen bzw. gebündelte Bereitstellungen pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das beigefügte Formular "Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Los 1.docx" (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden. Los 1: Erklärung gemäß Formular "Anlage 1.6 Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Umschlagstelle.docx" (steht per Download zur Verfügung). (berufliche Leistungsfähigkeit)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben. Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei "Anlage 2.1 Mustererklaerung_1_Mindestentgelt.pdf", steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ein Zertifikat bezüglich eines Qualitätsmanagementsystems (z.B. DIN ISO 9001) oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Die Gleichwertigkeit muss bieterseits nachgewiesen werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular "Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx" der zurückliegenden 3 Jahre bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mittels marktüblicher Abfallsammelfahrzeuge (Pressplatten- und/oder Drehtrommelfahrzeuge) mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens ein Sammelgebiet mit 100.000 angeschlossenen Einwohnern logistisch beherrscht und diese Leistung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht hat. Das heißt, dass in den vergangenen 3 Jahren die Abfuhrleistung selbst in dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen, so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene Min-destgröße des Entsorgungsgebiets von 100.000 Einwohnern erreicht oder überschritten wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfallabfuhr in entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße - hier gemessen an der Anzahl der Einwohner im Sammelgebiet - haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 "Formular Referenzen Abfuhrlogistik MGB Los 1". (berufliche Leistungsfähigkeit). Los 2: Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular "Anlage 1.3.2 Formular Referenzen PPK.docx" über die vergangenen 3 Jahre - zurück-gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe - mit einer Verwertungsmenge von mindestens 7.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommu-nalen und/oder gewerblichen Sammlung". (berufliche Leistungsfähigkeit)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser BB Los 1+2 Nr. 13.6 Buchstabe c) kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Bezogen auf Los 2 kann der AG einen Nachweis verlangen, dass die angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z.B. Papierfabriken abgesichert sind.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Los 2: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Um-satzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Für beide Angaben steht jeweils ein Formular per Download zur Verfügung, das zu verwenden ist (Anlage 1.2.1 und 1.2.2). Die jeweiligen Angaben können gerundet angegeben werden. Basis der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter der entsprechende Umsatz bekannt ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Auszug aus den mitveröffentlichten Bewerbungsbedingungen: 14 Wirtschaftlichstes Angebot, Wertung der Alternative (Los 1) Es werden nur Angebote gewertet, die den Anforderungen nach BB Los 1+2 Nr. 13 genügen. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe nach Losen oder Loskombinationen/-varianten gemäß dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit = Wertungspreis. Es wird darauf hingewiesen, dass eine qualitativ hochwertige Dienstleistung mit detaillierten Anforderungen an die Leistungserbringung ausgeschrieben ist. Unter der Prämisse einer bestimmungsgemäßen Leistungserbringung nach den Regeln der jeweiligen Verträge (= Vertragsunterlagen) sind somit keine qualitativen oder wertbaren Unterschiede gegeben. Daher sind die abgegebenen Preise allein für die (mögliche) Vergabe entscheidend, sofern das Angebot nach diesen BB Nr. 13 gewertet werden kann. 14.1 Wertungspreisermittlung für Los 1a und 1b Für diese beiden Losvarianten ist der niedrigste Wertungspreis (grün in den LV Los 1 hervorgehoben) für die Vergabe dieser Varianten maßgeblich. Aufgrund der Tatsache, dass der Invest für Gestellung und Verteilung der neuen Gefäße nach erfolgter Gestellung gemäß Vertrag vergütet werden, fließt dieser Investitionsbetrag aufgrund der Abschreibungszeiten von 8 Jahren zu 1/8 in die Wertung ein. In gleicher Weise erfolgt die Berücksichtigung mögli-cher Erlöse bezogen auf den Kauf der Gefäße des AG (Los 1a). Für die Varianten von Los 1a (Abfuhr des PPK im 4wöchentlichen Rhythmus) und Los 1b (Abfuhr des PPK im 2wöchentlichen Rhythmus) darf die Variante Los 1b im Wertungspreis max. 325.000 €/a brutto teurer sein im Vergleich zur Variante Los 1a (4wöchentliche Abfuhr). Eine Abgabe für ein Angebot einer Alternative (Los 1a oder Los 1b), welches aufgrund des Preisabstandes nicht zuschlagsfähig ist, ist vorliegend nicht zwingend. D.h. dass wenn der Bieter aus seiner kalkulatorischen Sicht die 4wöchentliche Abfuhr (Los 1a) auch unter Berücksichtigung des max. zulässigen Preisabstands deutlich günstiger anbieten kann - also sein Preis dieser Variante unter 325.000 €/a brutto (Wertungspreis) liegt - ist eine Angebots-legung für die 2wöchentliche Variante (Los 1b) nicht zwingend, wird jedoch begrüßt. Bezüglich der Entscheidung, welche Variante einen Zuschlag erhält, wird auf diese BB Nr. 14.3 verwiesen. Die Preise der Bedarfspos. bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Bezogen auf die Preise der Pos. 1 (LV Los 1a/b) darf der Fixkostenanteil nicht mehr als 50% betragen. Siehe LV Los 1a/b, Hervorhebung in hellblauer Farbe. 14.2 Wertung von Los 2 Für die Vergabe maßgeblich ist der höchste (Kauf-) Preis als Summe von Pos. 1 und 2 unter Berücksichtigung möglicher Zulagen im Fall der Vergabe der Leistungen zu Los 1. Insofern ist es möglich, dass aufgrund der Zulage das Unternehmen den Zuschlag erhält, welches aufgrund der eingeräumten Zulage preislich den höchsten Kaufpreis (als Summe von Pos. 1 und 2 des LV Los 2) vorsieht. 14.3 Wertung über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung der Rabattierung (Los 1) bzw. Zulage (Los 2) Die Ermittlung des Gesamtwertungspreises über alle Lose bzw. Losvarianten (a/b) erfolgt als Summe über alle Wertungspreise = wirtschaftlichste Loskombination über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung des max. möglichen Preisabstands (Los 1b darf max. 325.000 €/a im Wertungspreis im Vergleich zum Wertungspreis Los 1a höher liegen). Die Entscheidung, welche Variante der Lose 1 - a) oder b) den Zuschlag erhält, entscheidet somit die wirtschaftlichste Loskombination. Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn in der Summe der Wertungspreise eines Bieters über den Rabatt bzw. über die Preiszulage sich die Angebotskombination als die wirtschaftlichste (= niedrigster Wertungspreis über beide Lose, wobei bezogen auf den Brutto-Erlös bei Los 2 dieser vom Preis zu Los 1a/b abgezogen wird) errechnet. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist damit der niedrigste Wertungspreis über beide Lose betrachtet. Sollten die Erlöse die Kosten übersteigen, ist für die Vergabeentscheidung der höchste Erlös als Summe der Wertungspreise zu Los 1a/b und Los 2 maßgeblich. Aufgrund der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten (Los 1a/b max. 10 Jahre, Los 2 max. 5 Jahre) wird der Preisnachlass (Los 1a/b) bzw. die Preiszulage (Los 2) jeweils nur hälftig gewertet, da der Preisnachlass bzw. Preiszulage nach spätestens 5 Jahren wegfällt. Dies ist bei der Wertungspreisberechnung in den LV Los 1a/b bzw. 2 entsprechend berücksichtigt. Bei der Berechnung der Wertungspreise wird auf die Jahresvergütung abgestellt. Mögliche Preisanpassungen aufgrund der Preisgleitklauseln (Los 1a/b) bleiben unberücksichtigt. Falls der Bieter keinen Eintrag im Feld "Rabatt" (Los 1) bzw. "Zulage" (Los 2) einträgt wird kein Preisvorteil eingeräumt. Ein Eintrag ist somit nicht zwingend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist ordnungsgemäß und vollständig vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für beide Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot eines Loses enthalten sind, gelten auch für die Angebote dieses Bieters für das jeweils andere Los. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Anga-ben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für das andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Kontaktdaten der Vergabekammer sind dieser Bekanntmachung und dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabestelle Rhein-Pfalz-Kreis
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Vermarktung/Verwertung des PPK
Beschreibung: Vermarktung/Verwertung des PPK
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre, wenn er nicht 1 Jahr vor Vertragsende vom AG gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2 - Erfüllungsort ist der Abholort (TVB Los 2 Nr. 3.3) und die technischen Einrichtungen des AN oder seines Beauftragten (Sortieranlage bzw. Papierfabrik).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nach der Vertragsverlängerung gemäß diesen BVB Nr. 18.2 endet der Vertrag endgültig am 31.12.2036, ohne dass es hierzu einer (schriftlichen) Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen bzw. gebündelte Bereitstellungen pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das beigefügte Formular "Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Los 1.docx" (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden. Los 1: Erklärung gemäß Formular "Anlage 1.6 Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Umschlagstelle.docx" (steht per Download zur Verfügung). (berufliche Leistungsfähigkeit)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben. Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei "Anlage 2.1 Mustererklaerung_1_Mindestentgelt.pdf", steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ein Zertifikat bezüglich eines Qualitätsmanagementsystems (z.B. DIN ISO 9001) oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Die Gleichwertigkeit muss bieterseits nachgewiesen werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular "Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx" der zurückliegenden 3 Jahre bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mittels marktüblicher Abfallsammelfahrzeuge (Pressplatten- und/oder Drehtrommelfahrzeuge) mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens ein Sammelgebiet mit 100.000 angeschlossenen Einwohnern logistisch beherrscht und diese Leistung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht hat. Das heißt, dass in den vergangenen 3 Jahren die Abfuhrleistung selbst in dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen, so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene Min-destgröße des Entsorgungsgebiets von 100.000 Einwohnern erreicht oder überschritten wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfallabfuhr in entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße - hier gemessen an der Anzahl der Einwohner im Sammelgebiet - haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 "Formular Referenzen Abfuhrlogistik MGB Los 1". (berufliche Leistungsfähigkeit). Los 2: Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular "Anlage 1.3.2 Formular Referenzen PPK.docx" über die vergangenen 3 Jahre - zurück-gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe - mit einer Verwertungsmenge von mindestens 7.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommu-nalen und/oder gewerblichen Sammlung". (berufliche Leistungsfähigkeit)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser BB Los 1+2 Nr. 13.6 Buchstabe c) kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Bezogen auf Los 2 kann der AG einen Nachweis verlangen, dass die angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z.B. Papierfabriken abgesichert sind.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Los 2: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Um-satzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Für beide Angaben steht jeweils ein Formular per Download zur Verfügung, das zu verwenden ist (Anlage 1.2.1 und 1.2.2). Die jeweiligen Angaben können gerundet angegeben werden. Basis der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter der entsprechende Umsatz bekannt ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Auszug aus den mitveröffentlichten Bewerbungsbedingungen: 14 Wirtschaftlichstes Angebot, Wertung der Alternative (Los 1) Es werden nur Angebote gewertet, die den Anforderungen nach BB Los 1+2 Nr. 13 genügen. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe nach Losen oder Loskombinationen/-varianten gemäß dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit = Wertungspreis. Es wird darauf hingewiesen, dass eine qualitativ hochwertige Dienstleistung mit detaillierten Anforderungen an die Leistungserbringung ausgeschrieben ist. Unter der Prämisse einer bestimmungsgemäßen Leistungserbringung nach den Regeln der jeweiligen Verträge (= Vertragsunterlagen) sind somit keine qualitativen oder wertbaren Unterschiede gegeben. Daher sind die abgegebenen Preise allein für die (mögliche) Vergabe entscheidend, sofern das Angebot nach diesen BB Nr. 13 gewertet werden kann. 14.1 Wertungspreisermittlung für Los 1a und 1b Für diese beiden Losvarianten ist der niedrigste Wertungspreis (grün in den LV Los 1 hervorgehoben) für die Vergabe dieser Varianten maßgeblich. Aufgrund der Tatsache, dass der Invest für Gestellung und Verteilung der neuen Gefäße nach erfolgter Gestellung gemäß Vertrag vergütet werden, fließt dieser Investitionsbetrag aufgrund der Abschreibungszeiten von 8 Jahren zu 1/8 in die Wertung ein. In gleicher Weise erfolgt die Berücksichtigung mögli-cher Erlöse bezogen auf den Kauf der Gefäße des AG (Los 1a). Für die Varianten von Los 1a (Abfuhr des PPK im 4wöchentlichen Rhythmus) und Los 1b (Abfuhr des PPK im 2wöchentlichen Rhythmus) darf die Variante Los 1b im Wertungspreis max. 325.000 €/a brutto teurer sein im Vergleich zur Variante Los 1a (4wöchentliche Abfuhr). Eine Abgabe für ein Angebot einer Alternative (Los 1a oder Los 1b), welches aufgrund des Preisabstandes nicht zuschlagsfähig ist, ist vorliegend nicht zwingend. D.h. dass wenn der Bieter aus seiner kalkulatorischen Sicht die 4wöchentliche Abfuhr (Los 1a) auch unter Berücksichtigung des max. zulässigen Preisabstands deutlich günstiger anbieten kann - also sein Preis dieser Variante unter 325.000 €/a brutto (Wertungspreis) liegt - ist eine Angebots-legung für die 2wöchentliche Variante (Los 1b) nicht zwingend, wird jedoch begrüßt. Bezüglich der Entscheidung, welche Variante einen Zuschlag erhält, wird auf diese BB Nr. 14.3 verwiesen. Die Preise der Bedarfspos. bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Bezogen auf die Preise der Pos. 1 (LV Los 1a/b) darf der Fixkostenanteil nicht mehr als 50% betragen. Siehe LV Los 1a/b, Hervorhebung in hellblauer Farbe. 14.2 Wertung von Los 2 Für die Vergabe maßgeblich ist der höchste (Kauf-) Preis als Summe von Pos. 1 und 2 unter Berücksichtigung möglicher Zulagen im Fall der Vergabe der Leistungen zu Los 1. Insofern ist es möglich, dass aufgrund der Zulage das Unternehmen den Zuschlag erhält, welches aufgrund der eingeräumten Zulage preislich den höchsten Kaufpreis (als Summe von Pos. 1 und 2 des LV Los 2) vorsieht. 14.3 Wertung über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung der Rabattierung (Los 1) bzw. Zulage (Los 2) Die Ermittlung des Gesamtwertungspreises über alle Lose bzw. Losvarianten (a/b) erfolgt als Summe über alle Wertungspreise = wirtschaftlichste Loskombination über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung des max. möglichen Preisabstands (Los 1b darf max. 325.000 €/a im Wertungspreis im Vergleich zum Wertungspreis Los 1a höher liegen). Die Entscheidung, welche Variante der Lose 1 - a) oder b) den Zuschlag erhält, entscheidet somit die wirtschaftlichste Loskombination. Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn in der Summe der Wertungspreise eines Bieters über den Rabatt bzw. über die Preiszulage sich die Angebotskombination als die wirtschaftlichste (= niedrigster Wertungspreis über beide Lose, wobei bezogen auf den Brutto-Erlös bei Los 2 dieser vom Preis zu Los 1a/b abgezogen wird) errechnet. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist damit der niedrigste Wertungspreis über beide Lose betrachtet. Sollten die Erlöse die Kosten übersteigen, ist für die Vergabeentscheidung der höchste Erlös als Summe der Wertungspreise zu Los 1a/b und Los 2 maßgeblich. Aufgrund der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten (Los 1a/b max. 10 Jahre, Los 2 max. 5 Jahre) wird der Preisnachlass (Los 1a/b) bzw. die Preiszulage (Los 2) jeweils nur hälftig gewertet, da der Preisnachlass bzw. Preiszulage nach spätestens 5 Jahren wegfällt. Dies ist bei der Wertungspreisberechnung in den LV Los 1a/b bzw. 2 entsprechend berücksichtigt. Bei der Berechnung der Wertungspreise wird auf die Jahresvergütung abgestellt. Mögliche Preisanpassungen aufgrund der Preisgleitklauseln (Los 1a/b) bleiben unberücksichtigt. Falls der Bieter keinen Eintrag im Feld "Rabatt" (Los 1) bzw. "Zulage" (Los 2) einträgt wird kein Preisvorteil eingeräumt. Ein Eintrag ist somit nicht zwingend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist ordnungsgemäß und vollständig vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für beide Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot eines Loses enthalten sind, gelten auch für die Angebote dieses Bieters für das jeweils andere Los. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Anga-ben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für das andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Kontaktdaten der Vergabekammer sind dieser Bekanntmachung und dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabestelle Rhein-Pfalz-Kreis

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Registrierungsnummer: 073380000000-001-49
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 621-5909-3541
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, - Vergabekammer -
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle Rhein-Pfalz-Kreis
Registrierungsnummer: 073380000000-001-49
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621-5909-3541
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e894b3fe-97de-4352-853b-d58972746d44 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/07/2026 16:46:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 514308-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2026