2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30211200 Hardware für Zentralrechner, 48730000 Sicherheitssoftwarepaket, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsring 15
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54296
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zentrums für Informations-, Medien- und Kommunikationstechnologie (ZIMK)
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 400 000,00 EUR
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Für das Nichtvorliegen folgender Ausschlussgründe sind explizite Nachweispflichten zu erfüllen: - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen --> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen -->zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach § 4 LTTG Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss zur Sicherstellung der Integrität und Rechtstreue der Auftragnehmer.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschluss zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss zur Vermeidung von Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die gegen grundlegende Compliance-Anforderungen verstoßen.
Betrug: Ausschluss zur Sicherstellung eines rechtmäßigen und vertrauenswürdigen Wettbewerbs.
Korruption: Ausschluss zur Wahrung der Integrität des Vergabeverfahrens und zur Korruptionsprävention.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss zur Einhaltung grundlegender menschenrechtlicher und sozialer Standards.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschluss zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Bieter.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschluss zur Gewährleistung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss zur Förderung nachhaltiger und rechtskonformer Auftragsausführung.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss zur Sicherstellung der Einhaltung geltender sozialrechtlicher Standards.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss zur Gewährleistung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und fairer Arbeitsbedingungen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und wirtschaftlich stabilen Auftragsausführung.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschluss zur Minimierung von Risiken für die Vertragserfüllung.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss, da die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht gewährleistet werden kann.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschluss aufgrund erheblicher Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschluss zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Integrität der Auftragnehmer.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschluss zur Gewährleistung eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss zur Vermeidung unzulässiger Wettbewerbsvorteile.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und zuverlässigen Auftragsausführung.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausschluss zur Wahrung der Transparenz, Gleichbehandlung und Integrität des Vergabeverfahrens.