5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72514300 Anlagenverwaltung für die Computersystemwartung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72514000 Verwaltung von Computeranlagen, 72253200 Systemunterstützung, 72700000 Computernetze
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen eines Managed-Service-Vertrages können während der Vertragslaufzeit Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf abgerufen werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Salinenstr. 47
Stadt: Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kreuznach (DEB14)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 540 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Abschluss eines EVB-IT-Cloud-Vertrages mit einer Laufzeit von 48 Monaten, sowie einer automatischen Verlängerung um jeweils 12 Monate, sollte der Vertrag nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.1.1. Unterzeichnung der Anlage B11 - Eigenerklärung für Bewerber in Textform (Ausschlusskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.1.2. Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen. Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer) (Informationskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.2.1. Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich Cloud-, IT-Betriebs-, Managed-Service- oder vergleichbare Unterstützungsleistungen (Mindestumsatz 1.000.000 EUR) (Informations- und Ausschlusskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.2.2 Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar). Creditreform-Bonitätsindex mit mindestens einer "Guten Bonität" der Risikoklasse II (Creditreform Bonitätsindex 215 - 255). Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. (Siehe: https://www.creditreform.de/microsites/creditreform-ratingmapdeutschland.html) sowohl für den Bewerber (IT-Systemhaus) oder Betreiber als auch des Cloud-Betreibers (Ausschlusskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.1 Der Betreiber der Cloud-IT-Lösung muss jegliche Anforderungen der EU-DSGVO erfüllen, so dass der ausschließliche Betrieb in Rechenzentren innerhalb der Grenzen der EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt ist. Es sind mindestens 2 Standorte der in Betracht kommenden Rechenzentren zu benennen (Angabe der jeweiligen Stadt ist ausreichend) (Ausschlusskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.2. Der Betreiber der Private-Cloud-Lösung darf nicht dem CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) unterliegen, bzw. ist in diesem Fall gemäß des Angemessenheitsbeschlusses der EU vom 10.07.2023, ein gültiges EU-U.S. Data Privacy Framework-Zertifikat bereitzustellen. (siehe A10 - Ziff. A.10) (Ausschlusskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.3. Wie lange arbeitet Ihr Unternehmen bereits mit dem Cloud-Betreiber zusammen? (im Falle des Eigenbetriebs ist die Firmierung des Bewerbers und eine Angabe in Jahren aufzunehmen) (Eignungskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.4. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über ein wirksames Qualitäts-managementsystem verfügt. Der Nachweis ist durch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder durch einen gleichwertigen Nachweis zu führen. (Ausschlusskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.5. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass sowohl der für die Leistungserbringung eingesetzte Rechenzentrumsbetreiber als auch der Bewerber selbst bzw. das für den IT-Betrieb eingesetzte Unternehmen über ein wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen. 1.3.5.1. Nachweis eines gültigen Zertifaktes nach ISO/IEC 27001 oder eines vergleichbaren Nachweises für den IT-Betreiber (Ausschlusskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.5.2. Nachweis eines gültigen Zertifaktes nach ISO/IEC 27001 oder eines vergleichbaren Nachweises für den RZ-Betreiber (Ausschlusskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.6. Der Bewerber hat für das eingesetzte Rechenzentrum darzulegen, in welchem Umsetzungsstand sich die Vorbereitung auf eine Prüfung/Testierung nach dem BSI C5-Kriterienkatalog befindet. Hierzu sind mindestens der aktuelle Projektstand, die vorgesehenen Maßnahmen, die geplante Auditierung sowie der angestrebte Zeitpunkt der Testierung darzustellen. (Eignungskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40,00
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.7. Der Bewerber hat zu erklären, dass er im Auftragsfall mindestens einen geeigneten Servicestandort innerhalb eines Umkreises von maximal 250 km Fahrstrecke zum Hauptstandort des AWB vorhält oder spätestens bis zum Leistungsbeginn einrichtet. (Ausschlusskriterium)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.8. Beschreibung von mind. 3 vergleichbaren Referenzen mit folgenden Eigenschaften: Referenz / Auftrag in den letzten 3 Jahren (vor Ablauf der Teilnahmefrist) abgeschlossen oder mindestens seit einem Jahr laufend. (Eignungskriterium - auszufüllen ist das Formular B19) Die Referenzen dienen der Bewertung, ob der Bewerber über praktische Erfahrung mit der Planung, Migration, Bereitstellung und dem Betrieb vergleichbarer Cloud- und Managed-Service-Modelle verfügt. Maßgeblich ist nicht die bloße Bereitstellung einzelner Cloud-Ressourcen, sondern die nachweisbare Übernahme einer zusammenhängenden Betriebsverantwortung. Eine Referenz ist nur wertbar, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: - Der Referenzauftrag muss sich auf eine Cloud- oder Rechenzentrums-basierte Betriebsumgebung beziehen. - Der Referenzauftrag muss Managed-, Service-, Betriebs- oder Unterstützungsleistungen für eine produktive IT-Umgebung umfassen. - Der Referenzauftrag muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden sein oder seit mindestens einem Jahr produktiv laufen. - Die Rolle des Bewerbers muss eindeutig erkennbar sein. Soweit die Referenz nicht vom Bewerber selbst, sondern von einem Cloud-Betreiber, Rechenzentrumsbetreiber oder einem anderen Unternehmen eingebracht wird, sind die Anforderungen an die Eignungsleihe zu beachten. (Anlage B15 / B16) - Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner des Referenzauftraggebers mit Kontaktdaten zu benennen. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Benennung dieser Kontaktdaten zulässig ist. - Reine Liefer-, Lizenz-, Hardware-, Beratungs- oder Projektierungsleistungen ohne anschließende Betriebs- oder Managed-Service-Verantwortung gelten nicht als vergleichbare Referenzen. Liegen weniger als drei wertbare Referenzen vor, erfüllt der Bewerber die Referenzanforderungen nicht. Kriterium 1: Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands 0 Pkt. keine oder nicht nachvollziehbare Cloud-/Managed-Service-Referenz 0,5 Pkt. Cloud-Bezug erkennbar, aber nur eingeschränkte Betriebsverantwortung 0,75 Pkt. produktive Cloud- oder RZ-basierte Betriebsumgebung mit Managed-Service-Anteilen 1,00 Pkt. umfassendes Cloud- und Managed-Service-Modell mit Betriebsverantwortung für Infrastruktur, Betrieb, Support, Sicherheit und Dokumentation Kriterium 2: Migration, Aufbau und Betriebsübergang 0 Pkt. keine Angaben zu Migration, Aufbau oder Betriebsübergang 0,25 Pkt.. einzelne Umstellungs- oder Einführungsleistungen beschrieben 0,5 Pkt. strukturierte Migration, Aufbau der Zielumgebung, Test, Abnahme und Übergang in den Regelbetrieb nachvollziehbar dargestellt Kriterium 3: Betrieb, Support und Serviceorganisation 0 Pkt. keine belastbaren Angaben zu Betrieb oder Support 0,25 Pkt.. Betrieb und Support grundsätzlich beschrieben 0,5 Pkt. geregelter Betrieb mit Monitoring, Service Desk, Eskalation, Patch-/Change-Prozessen und Reporting nachvollziehbar dargestellt Kriterium 4: Sicherheit, Backup, Recovery und Compliance 0 Pkt. keine belastbaren Angaben zu Sicherheit, Backup oder Recovery 0,25 Pkt.. einzelne Sicherheits- oder Backup-Leistungen beschrieben 0,5 Pkt. Sicherheitsarchitektur, Backup, Recovery, Datenschutz- oder Compliance-Anforderungen nachvollziehbar und zusammenhängend dargestellt Kriterium 5: Vergleicbare organisatorische Rahmenbedingungen 0 Pkt. keine erkennbare Vergleichbarkeit hinsichtlich Nutzerzahl, Standorten, Organisation oder Betriebsumfeld 0,25 Pkt.. teilweise vergleichbares Betriebsumfeld, z. B. mehrere Nutzergruppen, einzelne Standorte oder ähnliche Organisationsgröße 0,5 Pkt. gut vergleichbares Umfeld, insbesondere öffentlicher Auftraggeber, kommunales oder reguliertes Umfeld, mehrere Standorte, vergleichbare Nutzer- oder Betriebsstruktur Bewertung: je Referenz können max. 3 Punkte erzielt werden. Für 3 Referenzen mit voller Punktzahl wird ein Sonderpunkt gewährt. Die vorgenannten Eignungskriterien dienen der Skalierung der vorliegenden Bewerbungen. Bewerber, die den Platz 5 oder schlechter belegen, erhalten eine Absage. Sollten Bewerber die im Übergang der Beteiligung am Dialog und des Ausschlusses, über eine identische Punktzahl verfügen, erfolgt die Auswahl für die Dialogteilnahme nur für die betroffenen Bewerber durch das Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preisblatt C20
Beschreibung: Nach Abschluss der Dialogphase wird ein Preisblatt C20 für die Angebotsabgabe mit der Ermittlung einer dynamischen Wertungsmenge bereitgestellt!
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterienkatalog C30
Beschreibung: Nach Abschluss der Dialogphase wird der Kriterienkatalog C30 für die Angebotsabgabe bereitgestellt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20/08/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2 sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.2.1 bis III. 2.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Seit dem 18.10.2018 müssen sämtliche Auftraggeber EU-weite Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen. Dies umfasst auch die Pflicht, Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Fassung entgegenzunehmen. Schriftliche Beiträge in Papierform dürfen nicht mehr akzeptiert werden. Auch die Abwicklung über E-Mail ist nicht zulässig. Die mögliche Nachforderung von Eignungsnachweisen bezieht sich ausschließlich auf Nachweise, die nicht der Eigungsbewertung (Ziff. 1.3.3; 1.3.6 und 1.3.7) zur Feststellung der Rangfolge der Bewerber unterliegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 2.1.1 Unterzeichnen der Anlage B12 - Erklärung zum Datenschutz in Textform 2.1.2 Unterzeichnen der Anlage B13 - Erklärung zum Mindestlohn in Textform 2.1.3 Unterzeichnen der Anlage B14 - Eigenerklärung Mindestumsatz in Textform 2.1.4 Unterschreiben der Anlage B15 - 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft 2.1.5 Ausfüllen der Anlage B16 - 235 Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten a. Unter. 2.1.6 Unterschreiben der Anlage B17 - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 2.1.7 Unterzeichnen der Anlage B18 - Russland-Sanktionen in Textform
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Abschluss eines Managed-Service-Vertrages auf Grundlage des EVB-IT-Cloudvertrages
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach