5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66518100 Dienste von Versicherungsmaklern
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Koblenzer Straße 115-155
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Teilnahmeantrag ist vollständig und fristgerecht einzureichen. Alle geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Anbieterinformationen) sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. 1. Anbieterinformationen Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag folgende Unternehmensinformationen einzureichen: - Vollständige Unternehmensbezeichnung, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner - Angaben zur Größe des Unternehmens - Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 2. Gewerbean- / ummeldung Der Bewerber / Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag / Angebot einen aktuellen Nachweis über die ordnungsgemäße Anmeldung seines Gewerbes gemäß § 14 GewO vorzulegen. Akzeptiert werden insbesondere: - eine Gewerbeanmeldung (bei neu aufgenommenen Gewerbe), - eine Gewerbeummeldung (bei Änderung des Tätigkeitsbereichs oder des Betriebssitzes), - oder ein gleichwertiger behördlicher Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt ist. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum sein und muss die tatsächlich für die Leistungserbringung relevante Tätigkeit abdecken. Fehlt dieser Nachweis, ist älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum oder ist die gemeldete Tätigkeit nicht einschlägig, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. 3. Handelsregisterauszug Ist der Bewerber / Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag / Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss folgende Anforderungen erfüllen: - Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum sein. - Er muss aus dem zuständigen Registergericht stammen oder als amtlicher elektronischer Ausdruck aus dem Handelsregisterportal vorgelegt werden. - Er muss die tatsächlichen Vertretungsberechtigten des Bewerbers ausweisen. - Bei Bewerbern / Bietern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (z. B. Kleingewerbetreibende), ist ein gleichwertiger Nachweis über die Unternehmensverhältnisse vorzulegen (z. B. Gewerbeanmeldung, Gesellschafterliste, Vollmachten). Wird der Handelsregisterauszug nicht vorgelegt, ist älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum oder enthält er Angaben, die den formalen Anforderungen an die Teilnahme nicht entsprechen (z. B. fehlende Vertretungsberechtigung), gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. 4. Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Der Bewerber / Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einen aktuellen Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, sofern das ausgeschriebene Gewerk ein zulassungspflichtiges Handwerk gemäß Anlage A der Handwerksordnung (HwO) betrifft. Der Nachweis muss folgende Anforderungen erfüllen: - Die Eintragung muss für das konkret ausgeschriebene Gewerk bestehen. - Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Akzeptiert werden: - eine Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle, - ein Auszug aus der Handwerksrolle, - oder ein gleichwertiger behördlicher Nachweis. Unternehmen, die nicht der Eintragungspflicht nach HwO unterliegen (z. B. zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe), haben einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass keine Eintragungspflicht besteht (z. B. Bestätigung der Handwerkskammer oder nachvollziehbare Eigenerklärung mit Begründung). Wird der Nachweis nicht vorgelegt oder ergibt sich daraus, dass das Unternehmen nicht zur Ausführung des ausgeschriebenen Handwerks berechtigt ist, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen Der Bewerber / Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag / Angebot eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der für ihn zuständigen tariflichen Sozialkasse vorzulegen (z. B. SOKA-BAU, ULAK, ZVK oder eine vergleichbare Einrichtung). Damit erklärt er, dass die entsprechenden Beiträge (Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung) gezahlt wurden. Die Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen: - Sie darf nicht älter als 6 Monate sein. - Sie muss bestätigen, dass keine Beitragsrückstände bestehen bzw. dass alle tariflichen Sozialkassenbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden. - Sie muss von der für den Betrieb zuständigen Sozialkasse ausgestellt sein. - Unternehmen, die nicht unter eine tariflichen Sozialkassenpflicht fallen, haben einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass für sie keine Beitragspflicht besteht (z. B. schriftliche Bestätigung der Sozialkasse oder eine nachvollziehbare Eigenerklärung mit Begründung). Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, ist älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum oder weist sie erhebliche Beitragsrückstände aus, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Der Bewerber / Bieter hat eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen: - Sie darf nicht älter als 12 Monate sein. - Sie muss bestätigen, dass keine steuerlichen Rückstände bestehen bzw. dass steuerliche Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden. - Sie muss vom für das Unternehmen zuständigen Finanzamt ausgestellt sein. - Es werden gleichwertige Nachweise anderer zuständiger Behörden akzeptiert, sofern dies dieselben Informationen enthalten. Wird diese Bescheinigung nicht vorgelegt oder weist sie erhebliche steuerliche Rückstände aus, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen Ist der Bewerber / Bieter zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft vorzulegen. Die Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen: - Sie darf nicht älter als 12 Monate sein. - Sie muss bestätigen, dass keine Beitragsrückstände bestehen und dass das Unternehmen seinen Pflichten zur gesetzlichen Unfallversicherung ordnungsgemäß nachkommt. - Sie muss von der zuständigen Berufsgenossenschaft ausgestellt sein (z. B. BG Bau, BG Verkehr, BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, usw.). - Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht unterliegen, haben einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass keine Mitgliedschaftspflicht besteht (z. B. schriftliche Bestätigung der BG oder nachvollziehbare Eigenerklärung mit Begründung). Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, ist sie älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum oder weist sie erhebliche Beitragsrückstände aus, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. 8. Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen Der Bewerber / Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag / Angebot das Formular 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben vorzulegen. Die Eigenerklärung muss folgende Anforderungen erfüllen: - Sie muss vollständig ausgefüllt sein und alle geforderten Angaben zur fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Leistungsfähigkeit enthalten. - Sie muss eine rechtsverbindliche Unterschrift des vertretungsberechtigten Unternehmensvertreters tragen. - Sie muss die Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bestätigen. - Sie muss die Einhaltung steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und berufsgenossenschaftlicher Pflichten erklären. - Sie muss Angaben zu Referenzen, Umsätzen, Beschäftigtenzahlen oder sonstigen geforderten Eignungsmerkmalen enthalten, soweit diese im Formular vorgesehen sind. - Sofern der Auftraggeber den späteren Nachweis durch präqualifizierte Unternehmen zulässt, ist alternativ die Angabe der PQ-Nummer möglich. Zusatz: Die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, wird durch die Erklärung des Bewerbers im Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen unterschrieben, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind. Hinweis: § 124 GWB enthält auch die Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Wird das Formular nicht vorgelegt, unvollständig ausgefüllt oder nicht ordnungsgemäß unterschrieben, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 9. Erklärung Bezug zu Russland Die Erklärung des Bewerbers / Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber / Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag / Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Fehlt diese Eigenerklärung oder erklärt das Unternehmen eine Zugehörigkeit zu oben genannter Verordnung, gilt dieses Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 10. Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungsdeckung Der Bewerber / Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einen aktuellen Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen, die den Anforderungen des ausgeschriebenen Auftrags entspricht. Der Nachweis muss folgende Anforderungen erfüllen: - Die Versicherung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehen und den relevanten Tätigkeitsbereich abdecken. - Die Deckungssummen müssen mind. folgende Werte erreichen: für Personen- und Sachschäden: mind. 3 Mio. Euro - Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein. - Sofern die geforderten Deckungssummen aktuell nicht erreicht werden ist eine verbindliche Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Der Nachweis kann erfolgen durch: - eine Versicherungsbestätigung des Versicherers, - eine Kopie des Versicherungsscheins, - oder eine Deckungszusage für den Fall der Zuschlagserteilung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, ist älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum oder erfüllt die Versicherung die Mindestanforderungen nicht, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 11. Nachweis nach § 34 d GewO Der Bewerber / Bieter hat seine Befähigung zur Berufsausübung durch den Nachweis einer gültigen Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) (Versicherungsvermittler / - berater) nachzuweisen. Als Nachweis ist vorzulegen: - Erlaubnisurkunde nach § 34 d GewO - sowie ein aktueller Auszug aus dem Vermittlerregister nach § 11a GewO. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmefrist gültig sein. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, ist zum Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmefrist ungültig, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis (niedrigster Preis / angebotener Preis) x 20 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität 1. Referenzen 1.1 Anzahl der Projekte in vergleichbarer Größenordnung 1.2 Nachweise / Plausibilisierung 1.3 Projektvolumen / Leistungszeitraum 1.4 Vorgehen Vergabeverfahren Versicherung 2. Branchenkenntnisse 2.1 Erfahrung in der vergaberechtlichen Betreuung mit versicherungsspezifischer Kompetenz 2.2 Erfahrung öffentlicher Auftraggeber 2.3 Markzugang Versicherer 3. Versicherungsspezifisches Betreuungskonzept 3.1 Qualifikation Schlüsselpersonen 3.2 Verfügbarkeit und Betreuungskonzept 3.3 Vertretungsregelung Ausführlichere Angaben zur Bewertungsmatrix sind im Leistungsverzeichnis ab Angebotsaufforderung zu finden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (dtvp) / Vergabemarktplatz Kommunen Rheinland-Pfalz
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/06/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen (§ 160 Abs. Nr. 1 GWB) zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) nach Eingang der Mitteilung bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH