5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Speyer
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes auf Verlangen vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) Durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür 840087-2025 Page 4/15 vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter Unterauftragnehmer.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Brutto-Jahresumsatz für Bauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei diesem Unterkriterium wird der durchschnittliche Brutto-Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ("im Tätigkeitsbereich des Auftrages" Anlage B2 Punkt 3) sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, bewertet. Dies erfolgt gemäß dem folgenden Schema: Ausschluss: durchschnittlicher Jahresumsatz < 3.000.000,- EUR; 1 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz = 3.000.000,- EUR; 10 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz > 18.000.000,- EUR. Für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einem dazwischenliegenden durchschnittlichen (Brutto-) Jahresumsatz für Bauleistungen wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die dritte Nachkommastelle Berücksichtigung. Es wird kaufmännisch gerundet. Ein durchschnittlicher (Brutto-) Jahresumsatz von weniger als 3.000.000,- EUR führt zum Ausschluss (Mindestjahresumsatz). Bildung Gesamtpunktzahl: Die erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 30 multipliziert. Der Bewerber kann maximal 300 Punkte erreichen. (1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Den Brutto-Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzu-legen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen 840087-2025 Page 5/15 Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Erklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter- Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30%
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensreferenzen Komplettleistungen - Neubau mit Anbindung an Bestandsgebäude - Quantität. Es werden ausschließlich Referenzen gewertet deren Auftragswert mindestens 5.000.000 EUR betrug und nachfolgende Kriterien als Generalunternehmerleistung erfüllen: Kriterien des PQ (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) im Leistungsbereich Nr. 611 Komplettleistungen - Bauvorhaben Hochbau (Rohbau, Gebäudehülle und Innenausbau, TGA) hier Nr.01 umfassende Bauleistung: Neubauten. Vorlage der Referenzen (Anzahl) 1 Referenz = 0 Punkte; 2 Referenzen = 2 Punkte; 3 Referenzen = 4 Punkte; 4 Referenzen = 8 Punkte; 5 Referenzen = 10 Punkte. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Bildung Gesamtpunktzahl: Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 20 multipliziert. Es werden 1 bis 5 Referenzen, der letzten 5 Kalenderjahre bewertet und maximal 200 Punkte vergeben. 1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der 840087-2025 Page 6/15 Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20%
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensreferenzen Komplettleistungen - Neubau mit Anbindung an Bestandsgebäude - Referenzabfrage - Qualität Die vom Bieter vorgelegten Referenzen werden hinsichtlich vertragsgemäßer und fachgerechter Ausführung der Komplettleistungen (einschließlich Koordination der Gewerke), Termintreue, Qualität und Einhaltung des Kostenrahmens abgefragt, schriftlich bestätigt und dokumentiert. Für uneingeschränkt positive bestätigte Referenzen werden maximal 10 Punkte vergeben (je Referenz 2 Punkte. Für eingeschränkt positive Referenzen werden maximal 5 Punkte vergeben (je Referenz 1 Punkt). Für überwiegend mittelmäßige oder negative Referenzen werden 0 Punkte vergeben. Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 25 multipliziert. Es werden 1 bis 5 Referenzen, der letzten 5 Kalenderjahre bewertet und maximal 250 Punkte vergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensreferenzen Komplettleistungen - Bauen im Bestand - Qualität Es wird das Bauvolumen (m³ Kubatur) von 5 Referenzen gewertet welche die nachfolgenden Kriterien als Generalunternehmerleistung erfüllen: Kriterien des PQ (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) im Leistungsbereich Nr. 611 Komplettleistungen - Bauvorhaben Hochbau (Rohbau, Gebäudehülle und Innenausbau, TGA) hier Nr.01 umfassende Bauleistung: Neubau. Vorlage der Referenzen (umbauter Raum) 0 Punkte: Kubatur = 0 m³ umbauter Raum; 10 Punkte: Kubatur > 9.000 m³ umbauter Raum. Für ein Projekt mit einem dazwischenliegenden Kubatur wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die dritte Nachkommastelle Berücksichtigung. Es wird kaufmännisch gerundet. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Zur Ermittlung der wertungsrelevanten Kubatur aller Referenzen wird wie folgt vorgegangen: Die Kubikmeter (m³) umbauter Raum werden addiert und anschließend durch 5 geteilt. Wenn weniger als 5 Referenzen eingereicht werden wird die so ermittelte Zahl auch durch 5 geteilt. Bildung Gesamtpunktzahl: Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 25 Prüfen multipliziert. Es werden 1 bis 5 Referenzen, der letzten 5 Kalenderjahre bewertet und maximal 250 Punkte vergeben. (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzu-legen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). 840087-2025 Page 8/15 Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25 %
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25,00
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegende zusätzliche Nachweise: - Fachliche Qualifikation des Bauzeitenplanaufstellers. Auf Grund der hohen Anforderungen an den Bauzeitenplan wird vom Terminplanaufsteller eine besondere fachliche Qualifikation erwartet: Die fachliche Qualifikation des Terminplanaufstellers gilt als nachgewiesen, wenn vom AN folgende Nachweise vorgelegt werden. - Namentliche Benennung Terminplaner /Terminplanungsbüro - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Terminplaner - Bescheinigung der Teilnahme an Schulungen im Umgang mit einer Terminplanungssoftware (z.B. Primavera, MS-Project, Power-Project) - Nachweis eines aussagefähigen Referenzobjektes durch Vorlage einer Bauzeitenplanung mit Angabe der verwendeten Software. Mindestens erkennbar sein sollen geplanter Start/Ist-Start, geplantes Ende/ Ist-Ende, kritischer Weg, Soll /Ist-Vergleich, eingearbeitete Störungen. - Mindestvoraussetzungen der Referenzen für den verantwortlichen Bauleiter: Mindestauftragsvolumen: 3.000.000,00 EUR brutto. Ausführungszeitraum: Fertigstellung im Zeitraum Dezember 2020-2026, Gebäudeart/Vergleichbare Gebäude: Kriterien des PQ im Leistungsbereich Nr. 611 (Komplettleistungen - Bauvorhaben Hochbau (Rohbau, Gebäudehülle und Innenausbau, TGA, Nr. 01 für umfassende Bauleitung Neubau. - Mindestvoraussetzung der Referenzen für den verantwortlichen technischen Bauleiter: Mindestauftragssumme 1.500.000,00 EUR brutto. Ausführungszeitraum: Fertigstellung im Zeitraum Dezember 2020-2026, Gebäudeart/Vergleichbare Gebäude: Kriterien des PQ im Leistungsbereich Nr. 611 (Komplettleistungen - Bauvorhaben Hochbau (Rohbau, Gebäudehülle und Innenausbau, TGA, Nr. 01 für umfassende Bauleitung Neubau. Der Nachweis ist übergreifend für den Anteil der technischen Gewerke der zuvor genannten Maßnahmen im Bereich Lüftung, Sanitär, Heizung, Gebäudeautomation und Elektro zu erbringen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot vorzulegende zusätzliche Nachweise: a) Eignungsnachweis Schweißen Klasse B nach DIN 18800-7 / DIN EN 1090-2 b) Personenbezogener Nachweis der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach DGUV- Regel 101-004 (ehemals BGR 128) Anhang 6a und 6b* c. Personenbezogener Nachweis TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 ("großer Asbestschein")* c. Zulassung des Betriebs nach Gefahrstoffverordnung §11a "Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest" Nr. 3. d. Personenbezogener Fachkundelehrgang TRGS 521 Umgang mit mineralischen Dämmstoffen* *die Personenbezogenen Eignungen sind für die im Bauvorhaben eingesetzten Mitarbeiter nachzuweisen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 6
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungssumme: Die Wertungssumme ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotsendsumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, zzgl. Instandhaltungsangeboten und 30% bauzeitabhängiger Kosten. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 80%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bauzeit
Beschreibung: Ausführungsfrist: insgesamt 560 Werktage (Montag bis Samstag), voraussichtlicher Baubeginn Oktober 2026, voraussichtliche Fertigstellung Juli 2028. Im Rahmen dieses Kriteriums wird, durch eine vorausschauende Planung mit Krisenmanagement, die Einhaltung der Termine sichergestellt und das Risiko einer Bauzeitverzögerung minimiert. Reibungslose Abläufe ohne Schnittstellenverluste, respektive kurze Entscheidungswege werden durch einen zentralen Ansprechpartner erreicht. Die Vorlage eines schlüssigen Konzeptes, mit Nachsteuerungsmöglichkeiten und ggf. Vorschlägen zu Bauzeitverkürzungen ist vorzulegen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 5,00%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums wird die personelle Eignung und fachliche Kompetenz des für die Auftragsausführung konkret vorgesehenen Schlüsselpersonals bewertet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das eingesetzte Team über die notwendige fachliche Tiefe und praktische Erfahrung verfügt, um die spezifischen Anforderungen des Projekts termingerecht und in hoher Qualität umzusetzen. Die Bewertung unterteilt sich in folgende Unterkriterien: 1. Berufserfahrung der Projektleitung / Bauleitung: max. 60 Punkte Bewertet wird die einschlägige Berufserfahrung der für die Projektleitung und Bauleitung vorgesehenen Personen. 2. Qualifikation des weiteren Schlüsselpersonals: max. 40 Punkte Bewertet wird die fachliche Ausbildung sowie spezifische Zusatzqualifikationen des weiteren Projektteams (z. B. stellvertretende Projektleitung, stellvertretender Bauleiter, Fachplaner). Abstufung: Die Punktevergabe erfolgt degressiv nach Anzahl der Berufsjahre. Die Maximalpunktzahl wird erreicht bei einer Erfahrung von mehr als 10 Jahren in vergleichbaren Projekten und Vorlage entsprechender zertifizierter Fortbildungen (z.B. ökologisches, energetisches Bauen, RC-Baustoffe oder spezielle Sicherheitszertifikate). Bewertungsmethode: Die Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Mitarbeiterprofile. Eine bloße Benennung ohne aussagekräftigen Lebenslauf wird mit 0 Punkten bewertet. Das benannte Personal muss im Falle der Beauftragung für die Projektlaufzeit zur Verfügung stehen. Bei Wechseln muss ein gleichermaßen qualifizierter Ersatz gewährleistet werden. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 5,00%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Baustellenlogistik
Beschreibung: Die Realisierung des Bauvorhabens in zentraler innerstädtischer Lage stellt aufgrund der beengten Verhältnisse eine besondere Herausforderung dar. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Belastung und Unfallgefahr für das Umfeld so gering wie möglich zu halten, ist ein detailliertes Logistikkonzept vorzulegen. Zu den Herausforderungen vor Ort gehören: Kritische Baustellenzufahrt: Die enge Zufahrtssituation erfordert eine präzise Taktung der Anlieferungen, da Rückstaus im öffentlichen Raum vermieden werden müssen. Eingeschränkte Lagerflächen: Da innerhalb der Liegenschaft wenig Platz für Materiallagerungen vorhanden ist und auch in näherer Umgebung nicht zur Verfügung steht, erfolgt die Bewirtschaftung hochfrequent und bedarfsorientiert. Entfall von Stellplätzen: Durch den Entfall der vorhandenen Stellplätze auf der Liegenschaft, wird der Verkehrsdruck in der Umgebung weiter erhöht. Parallel stattfindende weitere Baumaßnahme im Bestandsgebäude (Brandschutzsanierung). Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 5,00%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: BNB Kriterien
Beschreibung: Das Gebäude soll eine BNB-Zertifierung "Silber" erhalten. Die Einhaltung der BNB-Kriterien, gemäß Pflichtenheft muss gewährleistet sein, u.a. und insbesondere die "Innenraumlufthygiene". Bewertet wird ein schlüssiges Konzept hinsichtlich der Qualitätssicherung und im Bedarfsfall zur Nachsteuerung. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 5,00%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist heruntergeladen werden. Es gelten die AGB des Vergabemarktplatzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Überprüfungsstelle: LBB Regionale Vergabestelle Kaiserslautern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Landau, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Landau, vertreten durch die Niederlassungsleitung