5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35730000 Systeme für elektronische Kampfführung und elektronische Gegenmaßnahmen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35720000 Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ochtrup
Postleitzahl: 48607
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abwehr von unbemannten Flugsystemen
Beschreibung: Abwehr von unbemannten Flugsystemen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit Scanmode
Beschreibung: Verfügbarkeit Scanmode
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bedrohung Sender mit 20 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 6000 MHz
Beschreibung: Bedrohung Sender mit 20 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 6000 MHz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,29
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bedrohung Sender mit 33 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 500 MHz
Beschreibung: Bedrohung Sender mit 33 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 500 MHz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9,72
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zelluare Bedrohung, wenn die vom Handy empfangene Down Link (DL) Leistung -75 dBm beträgt
Beschreibung: Zelluare Bedrohung, wenn die vom Handy empfangene Down Link (DL) Leistung -75 dBm beträgt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 14,57
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gleichzeitige Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen bei der Mindestreichweite.
Beschreibung: Gleichzeitige Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen bei der Mindestreichweite.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,62
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wirksamkeitsreichweite bei der Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen
Beschreibung: Wirksamkeitsreichweite bei der Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Möglichkeit, IQ Signale zu laden und abzustrahlen
Beschreibung: Möglichkeit, IQ Signale zu laden und abzustrahlen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Möglichkeit der Parametrierung unterschiedlicher Stör- und Scanzeiten
Beschreibung: Möglichkeit der Parametrierung unterschiedlicher Stör- und Scanzeiten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Möglichkeit der Bekämpfung der vier stärksten Signale bei der Detektion von mehr als 4 Signalen
Beschreibung: Möglichkeit der Bekämpfung der vier stärksten Signale bei der Detektion von mehr als 4 Signalen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Laden von mindestens vier Missionfiles
Beschreibung: Laden von mindestens vier Missionfiles
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschaffenheit der Antenne
Beschreibung: Beschaffenheit der Antenne
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,1
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ergänzendes Kriterium war der Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BAAINBw