5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79211110 Lohn- und Gehaltsabrechnung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Beide Leistungsbereiche sollen ab dem 01.01.2028 produktiv erbracht werden und eine Laufzeit von vier Jahren und für die Auftraggeber zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere zwei Jahre umfassen, längstens somit bis zum 31.12.2035 erbracht werden. Für die Überleitung der Leistungen zum Bieter wird ein Zeitraum von einem Jahr vorgesehen, eine erste und vollständige Probeabrechnung ist spätestens zum 01.10.2027 zu erbringen. Die Zeit der Einführung und Überführung wird als Transition und Transformation der Regelvertragslaufzeit vorangestellt und ist ab dem 01.01.2027 angesetzt. Der Zuschlag auf die Leistungen wird insofern bis November 2026 geplant.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (Aufgrund fehlender Auswahloptionen hier) Eigenerklärung GWB §§ 123, 124: Der Bewerber ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 34 Abs. 5 S. 1 SektVO die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor. Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (Aufgrund fehlender Auswahloptionen hier) Eigenerklärung Russlandsanktionen: Der Bewerber ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 34 Abs. 5 S. 1 SektVO die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor. Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (Aufgrund fehlender Auswahloptionen hier) Eigenerklärung MiLoG: Der Bewerber erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bewerber die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Teilnahmeantrag ab. Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bewerber zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bewerber in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmenskennzahlen: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, werden gemäß § 46 Abs. 3 SektVO folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 5.000.000 € - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 5.000.000 € - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 5.000.000 € - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2025: 50 Mitarbeitende - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2024: 50 Mitarbeitende - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2023: 50 Mitarbeitende Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben. Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (Aufgrund fehlender Auswahloptionen hier) Versicherung: Der Bewerber muss gemäß § 46 SektVO über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 2.500.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 1.000.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bewerber belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bewerbern eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander die Versicherungsleistung belegen.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bonitätsindex: Der Bewerber ist aufgefordert gemäß § 46 Abs. 3 SektVO seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z.B.: Creditreform) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „gute“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewertung durch Creditreform einen Bonitätsindex von höchstens 249. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander ihre Bonität belegen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifizierungen: Der Bieter übernimmt für den Auftraggeber sowohl die Ausführung wesentlicher Prozesse, die in hoher Güte und Qualität zu erbringen sind, als auch die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten. An die Qualität und Informationssicherheit werden daher hohe Anforderungen gestellt. - Zum Beleg der Unternehmenseignung ist ferner der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) zu führen. Dazu fügt der Bewerber eine zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2017, BSI-Grundschutz oder vergleichbar bei, deren Geltungsbereich den Leistungsgegenstand der Bereitstellung und des Betrieb einer SaaS-Lösung zum Personal- und Organisationsmanagement umfasst. Sollte der Bewerber einen vergleichbaren Nachweis vorlegen, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Abgabefrist der Teilnahmeanträge zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mitarbeiter im Fachgebiet und deren Qualifikation: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden folgende Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl und deren Qualifizierung in den spezifischen Handlungsfeldern der angebotenen Leistungen gefordert: - Jeweilige Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Fachgebiet „Personalabrechnungsdienstleistungen“ in den Jahren 2023 bis 2025: 25 Mitarbeitende - Jeweilige Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Fachgebiet „Betrieb von SAP-Lösung“ in den Jahren 2023 bis 2025: 25 Mitarbeitende Negative Entwicklungen bei oben genannten Angaben sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Angaben, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers angesehen. Die geforderten Angaben und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Projektreferenzen: Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bewerber zu beiden Leistungsgegenständen jeweils genau drei (3) mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Umfasst eine Referenz beide Leistungsgegenstände so darf diese beiderseits verwendet werden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Der Bewerber hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bewerber versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: - Jede Referenz muss vom Bewerber, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bewerber stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen. - Referenzen sind nur gültig, wenn die betreffende Leistung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages weiterhin erbracht wird oder deren Leistungsende nicht mehr als drei Jahre zurückliegt, Leistungen in der Zukunft sind nicht als Referenz zugelassen. Referenzen für den Leistungsgegenstand der Bereitstellung einer SAP SaaS-Lösung für das Personal- und Organisationsmanagement werden als vergleichbar bewertet, wenn: - Der Bieter für die Bereitstellung und den Betrieb der verwendeten technischen Infrastruktur, auf der die Leistungen erbracht wurden, umfassend verantwortlich ist (Als Rechenzentrum darf auch das eines Dritten verwendet worden sein). - Der Bieter sowohl für den SAP Basis Betrieb und den Betrieb (das Anwendungsmanagement) der SAP Softwarelösung umfassend verantwortlich ist. - Es sich um die Bereitstellung und den Betrieb einer Softwarelösung zum Personal- und Organisationsmanagement (HCM) handelt. - Der Referenzkunde mindestens 500 Mitarbeitende umfasst, die basierend auf der angebotenen Softwarelösung verwaltet werden. Referenzen für den Leistungsgegenstand der Erbringung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden als vergleichbar bewertet, wenn: - Der Bieter die Lohn- und Gehaltsabrechnung umfassend erbringt (Abrechnung, Belege, Meldungen an Finanzämter und Sozialversicherungen etc.) - Die Erbringung der Lohn- und Gehaltsabrechnung mindestens 500 Beschäftigte umfasste, deren Abrechnungen durch den Bieter vollständig erbracht werden. - Die Leistungen einen Self-Service für die Beschäftigten des Auftraggebers umfasst (z.B. Stammdatenpflege, Entgeltnachweise, Krankmeldungen etc.) Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Zur Abschichtung von Bewerbern im Teilnahmewettbewerb werden für den Fall von mehr als sieben Bewerbern die vorgelegten Referenzen nach deren Umfang und Vollständigkeit sowie der Vergleichbarkeit der Leistung bewertet und in Rangfolge gebracht. Hierbei werden besser vergleichbare Referenzen höher bewertet.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (Aufgrund fehlender Auswahloptionen hier) Akkreditierung durch SAP: Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bewerbers als System- und Lösungsanbieter sowie Betriebs- und Wartungsdienstleister durch den Hersteller SAP gefordert. Als gültig werden Akkreditierungen oder Zertifizierungen oder Partnerschaftsverträge angesehen, die entweder über ein nach der Angebotsfrist liegendes Ablaufdatum verfügen oder weniger als 12 Monate vor Angebotsfrist ausgestellt wurden. Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sprachniveau: Der Bewerber verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung an Stellen mit möglichem Kundenkontakt nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die „Deutsch“ als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von „C1“ oder besser, nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache“, verfügen. Dies ist in der Anlage „Sprachniveau“ zu erklären. Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Die Wertung der Erstangebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des vorläufig wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018. Die Wertung der Folgeangebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018. Es wird ein Schwankungsbereich von 10% festgelegt, Zuschlagskriterium innerhalb des Schwankungsbereiches ist die Leistung. Innerhalb beider Bewertungsmethoden nimmt die Leistung jeweils 50% des Gesamtergebnisses ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Innerhalb beider Bewertungsmethoden nimmt der Angebotspreis jeweils 50% des Gesamtergebnisses ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 12/06/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Finanzielle Vereinbarung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Pfalzwerke Aktiengesellschaft