1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung V in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in RLP
Beschreibung: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, beabsichtigt die Vergabe von Wäschereinigungsdienstleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) auszuschreiben. Die vorgenannten Leistungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB vergeben werden.
Kennung des Verfahrens: 5f427af4-ae56-476f-af5c-913c6f1b81e8
Interne Kennung: Z.26-0070
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98311100 Verwaltung von Wäschereien, 98311200 Betrieb von Wäschereien, 98312000 Textilreinigung, 98312100 Imprägnieren von Textilien, 98313000 Reinigen von Pelzen, 98314000 Färben, 98315000 Bügeln, 98316000 Einfärben
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AfA Trier - Dasbachstr. 19
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54292
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AfA Hermeskeil - Triererstr. 200
Stadt: Hermeskeil
Postleitzahl: 54411
Land, Gliederung (NUTS): Trier-Saarburg (DEB25)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AfA Kusel - Haischbachstr. 100
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Kusel (DEB3G)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GfA Ingelheim - Konrad-Adenauer- Str. 51
Stadt: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AfA Bitburg - Westpark 10
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YT7WNT54W# Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist daher zwingend eine Registrierung und Freischaltung des anbietenden Unternehmens für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen zum Vergabeverfahren sind somit ausschließlich elektronische Angebote, welche über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz mittels der webbasierten Ange-botsabgabe oder des Desktop-Bietertools abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig. Es sind folgende Möglichkeiten der Signierung im Rahmen der Abgabe von elektronischen Angeboten (d.h. die Angebote abschließenden Signaturen) zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur (derzeit nur über das Bietertool möglich) - Qualifizierte elektronische Signatur (derzeit nur über das Bietertool möglich) Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier
Beschreibung: Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98311100 Verwaltung von Wäschereien, 98311200 Betrieb von Wäschereien, 98312000 Textilreinigung, 98312100 Imprägnieren von Textilien, 98313000 Reinigen von Pelzen, 98314000 Färben, 98315000 Bügeln, 98316000 Einfärben
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Aufnahme weiterer Standorte: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2 Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4 Preisgleitklausel: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6 Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dasbachstraße 19
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54292
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 675 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Siehe Anlage Teil A - Tariftreueerklärung_Mindestentgelterklärung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen: - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen... Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 127 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Sofern Bietergemeinschaft: Teil A - Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Teil A - Eigenerklärungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Sofern Unterauftragnehmer: Teil A - Unterauftragnehmer ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): sowie von jedem benannten Unterauftragnehmer: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Von jedem benannten Unterauftragnehmer: Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer ( mittels Dritterklärung vorzulegen) Siehe dazu auch "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil
Beschreibung: Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98311100 Verwaltung von Wäschereien, 98311200 Betrieb von Wäschereien, 98312000 Textilreinigung, 98312100 Imprägnieren von Textilien, 98313000 Reinigen von Pelzen, 98314000 Färben, 98315000 Bügeln, 98316000 Einfärben
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Aufnahme weiterer Standorte: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2 Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4 Preisgleitklausel: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6 Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Trierer Straße 200
Stadt: Hermeskeil
Postleitzahl: 54411
Land, Gliederung (NUTS): Trier-Saarburg (DEB25)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Siehe Anlage Teil A - Tariftreueerklärung_Mindestentgelterklärung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen: - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen... Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 127 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Sofern Bietergemeinschaft: Teil A - Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Teil A - Eigenerklärungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Sofern Unterauftragnehmer: Teil A - Unterauftragnehmer ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): sowie von jedem benannten Unterauftragnehmer: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Von jedem benannten Unterauftragnehmer: Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer ( mittels Dritterklärung vorzulegen) Siehe dazu auch "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel
Beschreibung: Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98311100 Verwaltung von Wäschereien, 98311200 Betrieb von Wäschereien, 98312000 Textilreinigung, 98312100 Imprägnieren von Textilien, 98313000 Reinigen von Pelzen, 98314000 Färben, 98315000 Bügeln, 98316000 Einfärben
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Aufnahme weiterer Standorte: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2 Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4 Preisgleitklausel: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6 Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Haischbachstraße 100
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Kusel (DEB3G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 140 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Siehe Anlage Teil A - Tariftreueerklärung_Mindestentgelterklärung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen: - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen... Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 127 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Sofern Bietergemeinschaft: Teil A - Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Teil A - Eigenerklärungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Sofern Unterauftragnehmer: Teil A - Unterauftragnehmer ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): sowie von jedem benannten Unterauftragnehmer: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Von jedem benannten Unterauftragnehmer: Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer ( mittels Dritterklärung vorzulegen) Siehe dazu auch "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Ingelheim
Beschreibung: Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98311100 Verwaltung von Wäschereien, 98311200 Betrieb von Wäschereien, 98312000 Textilreinigung, 98312100 Imprägnieren von Textilien, 98313000 Reinigen von Pelzen, 98314000 Färben, 98315000 Bügeln, 98316000 Einfärben
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Aufnahme weiterer Standorte: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2 Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4 Preisgleitklausel: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6 Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 51
Stadt: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 81 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Siehe Anlage Teil A - Tariftreueerklärung_Mindestentgelterklärung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen: - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen... Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 127 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Sofern Bietergemeinschaft: Teil A - Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Teil A - Eigenerklärungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Sofern Unterauftragnehmer: Teil A - Unterauftragnehmer ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): sowie von jedem benannten Unterauftragnehmer: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Von jedem benannten Unterauftragnehmer: Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer ( mittels Dritterklärung vorzulegen) Siehe dazu auch "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Beschreibung: Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98311100 Verwaltung von Wäschereien, 98311200 Betrieb von Wäschereien, 98312000 Textilreinigung, 98312100 Imprägnieren von Textilien, 98313000 Reinigen von Pelzen, 98314000 Färben, 98315000 Bügeln, 98316000 Einfärben
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Aufnahme weiterer Standorte: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2 Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4 Preisgleitklausel: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6 Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Messerschmittstraße 5-7
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 57 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Siehe Anlage Teil A - Tariftreueerklärung_Mindestentgelterklärung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen: - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen... Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 127 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Sofern Bietergemeinschaft: Teil A - Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Teil A - Eigenerklärungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Sofern Unterauftragnehmer: Teil A - Unterauftragnehmer ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): sowie von jedem benannten Unterauftragnehmer: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Von jedem benannten Unterauftragnehmer: Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer ( mittels Dritterklärung vorzulegen) Siehe dazu auch "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:026130291777
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 26130291777
Fax: +49 261291411500
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: -
Telefon: +49 6131162546
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162546
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: t:065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: -
Telefon: +49 65194940
Fax: +49 6519494179
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f1610cfe-9f8d-4a77-882d-3a34e5cf4d40 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/04/2026 11:28:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 257586-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 73/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/04/2026