2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Betrug: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.