5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64216110 Elektronische Datenaustauschdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeber haben die im Preisblatt unter V. genannten Optionen. Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise beinhalten die Leistungen für die Systeme beider Auftraggeber • Option 1: Erbringung der Wartung, Pflege der Integrationsmodule inkl. Schnittstellen für die Jahre 5 - 6. • Option 2: Verlängerung der Abrufphase um 2 Jahre (Jahre 5 - 6), weitere Rechnungsdatenübermittlung seitens des Auftragnehmers an die Auftraggeber. • Die Ausübung der beiden vorstehenden Optionen soll in Textform bis spätestens 42 Monate nach Start der Abrufphase des ersten Landes erfolgen. • Option 3a bzw. 3b: Nutzung des Dataretention-Features durch die Auftraggeber gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) – Unteranlage 3 unter Einräumung einfacher Nutzungsrechte für beide Bundesländer inkl. Schnittstellenintegration, Integration in das jeweilige Test- und / oder Referenz- und Produktivsystem, Konfiguration inkl. Pflege und Wartung während der gesamten Abrufphase inkl. Verlängerung Die Ausübung der letzten Option 3a bzw.3b soll in Textform erfolgen. Option 3a bzw. 3b kann jederzeit von den Auftraggebern (auch einzeln) ausgeübt werden. Sofern die Auftraggeber die Option auf die Überlassung des Dataretention-Features ausüben, gilt Ziffer 1.8 dieser Anlage 1. Die Vergütung nach dem (Preisblatt, Position II (Wartung, Pflege, etc.) erhöht sich ab dem Zeitraum der Produktivsetzung des Dataretention-Features um 20 % des angebotenen Einmalentgelts p. a. Sofern dies nicht zum Start eines Pflegejahres stattfindet, erfolgt die Berechnung pro rata temporis.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: In den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für ExAnteBekanntmachungen relevante Zehn Tages Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Einkaufsgemeinschaft bestehend aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen, vertreten durch das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Einkaufsgemeinschaft bestehend aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen, vertreten durch das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Einkaufsgemeinschaft bestehend aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen, vertreten durch das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz
Organisation, die die Zahlung ausführt: Einkaufsgemeinschaft bestehend aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen, vertreten durch das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Einkaufsgemeinschaft bestehend aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen, vertreten durch das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz