Adenau
Albig
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Altenahr
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Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
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Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberkail
Oberwesel
Ochtendung
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
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Simmern Hunsrück
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Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Wolsfeld
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken

Deutschland – Post- und Fernmeldedienste – Hybridpostdienstleistungen

155628-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Post- und Fernmeldedienste – Hybridpostdienstleistungen
OJ S 45/2026 05/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Hybridpostdienstleistungen
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Gegenstand der Leistung ist die digitale Verarbeitung, der Druck und die physische Zustellung von Briefsendungen und Einschreiben sowie die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung und dessen elektronischer Rücklauf. Dabei werden die Briefe als digitales Dokument vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert und ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Kennung des Verfahrens: 884ffd07-da9f-4dbd-8a85-db630c5b589b
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64000000 Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64110000 Postdienste, 64120000 Kurierdienste, 60160000 Postbeförderung auf der Straße
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 34
Stadt: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 641 198,46 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB
Betrug: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB
Korruption: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung").

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Hybridpostdienstleistung
Beschreibung: Der AG beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Gegenstand der Leistung ist die digitale Verarbeitung, der Druck und die physische Zustellung von Briefsendungen und Einschreiben sowie die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung und dessen elektronischer Rücklauf. Dabei werden die Briefe als digitales Dokument vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert und ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Interne Kennung: LOT-0001 03/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64000000 Post- und Fernmeldedienste, 64120000 Kurierdienste, 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 34
Stadt: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: (1) Der Vertrag hat eine Vertragsdauer von 12 Monaten, beginnend am 01.10.2026 (bis 30.09.2027). Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende, d.h. zum 30.06. eines Jahres, vom AG gekündigt wird Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten, mithin am 30.09.2030. Die Regelungen über den Maximalabruf bleiben davon unberührt. Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Anlage 12-VgV-ANG ausgewiesenen Maximalmenge: Briefsendungen (Standardbrief): 125.000 Briefsendungen (Kompaktbrief): 7.500 Briefsendungen (Großbrief): 7.000 Briefsendungen (Maxibrief): 150 Einschreiben: 20.000 ePZA: 120.000
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Unternehmen, die in dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Eintragung im Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 S. 2 PostG bzw. Eigenerklärung zur erfolgten Antragstelung gem. § 4 Abs. 2 S. 1 PostG nebst einem Nachweis, dass die Antragsstellung erfolgt ist (soweit erforderlich). Eine solche ist erforderlich für das Unternehmen, dass die Teilleistung Postdienstleistung gemäß § 3 Nr. 15 PostG erbringen soll.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen (bei Bewerbergemeinschaften je Mitglied oder im Rahmen einer Projektversicherung): mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis wird durch Einreichen der Eigenerklärung erbracht.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz (netto) der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; Mindestanforderung: mind. 170.000 Euro (netto) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre je Geschäftsjahr (2025/2024/2023). Soweit die Umsatzangaben für das Geschäftsjahr 2025 noch nicht vorliegen, ist der Gesamtumsatz der Jahre 2024, 2023, 2022 anzugeben. Dieses Kriterium ist Auswahlkriterium gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV. Es wird der Netto-Gesamtumsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr der letzten drei Jahre bewertet. Der Umsatz je Geschäftsjahr von 170.000 EUR entspricht einem EG 1. Ab einem jährlichen Gesamtumsatz von ≥ 340.000 EUR wird der maximale EG 3 erreicht. Umsatzwerte > 170.000 EUR und < 340.000 EUR werden hinsichtlich des Erfüllungsgrade interpoliert. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 30

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Vorliegen geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese folgende Anforderungen erfüllen: - zeitlicher Rahmen: Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre mit einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden sein. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors wird der Tag der Teilnahmefrist festgelegt. Die Referenzleistung muss bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein, aber für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. - Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bewerber eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Daneben gelten inhaltliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit wie folgt: Die inhaltliche Erfahrung wird in unterschiedlichen Bereichen überprüft. Hierzu werden Unterkriterien gebildet. Neben den zuvor aufgestellten Anforderungen muss je Unterkriterium mindestens eine Referenz die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Digitale Teilleistung (elektronischer Empfang): Eine Referenz wird berücksichtigt, wenn diese den elektronischen Empfang von Ausgangspost sowie die elektronische Weiterleitung an ein Druckzentrum o.ä. enthält. Notwendige Teilleistungen sind hierbei: o Benutzeroberfläche inkl. Druckassistenten o Umwandlung von Word oder vergleichbaren Dateien in PDF oder vergleichbar o Digitaler Abruf der Sendung und Weiterleitung an ein Druckzentrum - Druck und Kuvertierung: Eine Referenz wird berücksichtigt, wenn diese den Druck und die Kuvertierung von Dokumenten umfasst. Erforderlich ist, dass beim Drucken aus einem digitalen Dokument eine physische Version erzeugt wird, die den Inhalt der digitalen Version wiedergibt und dieses erzeugte physische Dokument mit einem passenden Briefumschlag/Kuvert versehen wird. - Postdienstleistung: Eine Referenz wird berücksichtigt, wenn die Referenz Postdienstleistungen nach § 3 Nr. 15 PostG umfasst. Dies beinhaltet die gewerbsmäßige Beförderung (siehe § 3 Nr. 4 PostG) inkl. der Zustellung von Postsendungen. Sollte in einem entsprechenden Referenzprojekt auf Universaldienstleistungen zurückgegriffen worden sein, genügt zur Berücksichtigung der Referenz, dass physische Post bei einem Auftraggeber abgeholt und dem Universaldienstleister übergeben wurde. Dieses Kriterium ist Auswahlkriterium gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV. Die Unterkriterien werden wie folgt gewertet: - Digitale Teilleistung (elektronischer Empfang), Gewichtung 26: Werden 2 wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden mehr als 2 und weniger als 6 Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung nach der linearen Interpolation. Wird 1 Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 26 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. - Druck und Kuvertierung, Gewichtungsfaktor 22: Werden 2 wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden mehr als 2 und weniger als 6 Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung nach der linearen Interpolation. Wird 1 Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 22 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. - Postdienstleistungen, Gewichtungsfaktor 8: Werden 2 wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden mehr als 2 und weniger als 6 Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung nach der linearen Interpolation. Wird 1 Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 8 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. - Kummulierungskriterium, Gewichtungsfaktor 14: Bei dem Kumulierungskriterium geht es darum, dass der Bewerber Erfahrung für die Erbringung der Gesamtleistung nachweisen kann. Bewertet werden für dieses Unterkriterium Referenzen, die sämtliche Anforderungen der zuvor genannten Unterkriterien erfüllen. Wird 1 entsprechende Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 4 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden mehr als 1 und weniger als 4 Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung nach der linearen Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 14 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 70

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu der beabsichtigten Nachunternehmerleistung. Spätestens auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig): - Eigenerklärung zur Eintragung im Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 S. 2 PostG (soweit erforderlich) bzw. Eigenerklärung zur erfolgten Antragstellung gem. § 4 Abs. 2 S. 1 PostG nebst Nachweis der erfolgten Antragstellung - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Bestätigung (Eigenerklärung) einer Berufshaftpflichtversicherung eines für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassenen Versicherers mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden (Vermögensschäden sind Vermögensschäden, die sich aus Personen- und/oder Sachschäden ergeben sowie Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind)) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird. - Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, - Angaben zu geeigneten Referenzen (geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beizubringen. Hinweis: Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen für die Bewerber gelten auch für die Nachunternehmer – ausgenommen des Gesamtumsatzes. Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden („Anlage 6-VgV-TNW – Erklärungen Nachunternehmer/Eignungsleihe (Drittunternehmen)“). Diese können bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Die Erklärungen sind spätestens auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen. Bedient sich der AN bei der Erfüllung der Teilleistung Postdienstleistung als Universaldienstleistung (§ 16 PostG) nach dem PostG (Abholen, Sortieren, Weiterleiten und Zustellen von Postsendungen an Empfangende) eines Universaldienstes (§ 15 PostG), so kommt zwischen dem AN und dem Universaldienstanbieter kein unmittelbares Rechtsverhältnis zustande. Für die Leistungsbeziehung können hierbei vorrangig die AG des Universaldienstes gelten. Hiernach ist der Universaldienst auch nicht als Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne anzusehen. Eine entsprechende Angabe bzw. auch eine Überprüfung durch den AG erfolgt nicht. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegt. Der Auftraggeber überprüft somit im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern der Vergabestelle beizubringen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV. Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden („Anlage 6-VgV-TNW – Erklärungen Nachunternehmer/Eignungsleihe (Drittunternehmen)“). Diese können bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Die Erklärungen sind spätestens auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 6
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Der wertungsrelevante Angebotspreis wird der Anlage 14-VgV-ANG Preisblatt entnommen (siehe Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Für die Bewertung der Qualität werden nachfolgende Unterkriterien gebildet (siehe Vergabeunterlagen).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an die erweiterten Richtwertmethode. Hierbei wird der Angebotspreis als Zuschlagskriterium mit den weiteren – qualitativen Kriterien – ins Verhältnis gesetzt. Im Schritt 1 wird bei jedem Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Diese Kennzahlermittlung wird wie folgt bestimmt: [Gesamtsumme der gewichteten Leistungspunkte/ Gesamtpreis € (netto)]*100.000 Im 2. Schritt wird aus der Kennzahl des führenden Angebotes und eben dieser Kennzahl abzüglich 10 Prozent ein Kennzahlenkorridor ermittelt. Im 3. Schritt werden sodann alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen. Im 4. Schritt erfolgt eine Betrachtung der Angebote, die im Kennzahlenkorridor liegen sowie die Ermittlung des Angebotes mit den meisten Qualitätsleistungspunkten.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E56611569
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E56611569
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009664
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 34
Stadt: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
Telefon: +49613278 70
Fax: +496132787971121
Internetadresse: https://www.mainz-bingen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 5516
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-16-5240
Fax: +49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d163eff-ceba-497b-b498-476329b32aba - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2026 18:36:29 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 155628-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2026