1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2.1.
Verfahren
Titel: Tief- und Gleisbau Gleiswechsel DOW - 30026290
Beschreibung: Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH plant die Erneuerung der Gleisanlagen im Bereich zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" und der Überfahrt "Heuerstraße" in Mainz-Hechtsheim. Im Rahmen dieser Maßnahme werden rund 400 Meter Vignolgleis sowie etwa 80 Meter Rillenschienengleis zurückgebaut und durch neue Gleise gleicher Länge ersetzt. Zusätzlich erfolgt die Erneuerung des Gleiswechsels W93 / W94. Technische Rahmendaten: • Rillenschienengleis 60R2 • Vignolschienengleis 49E1 • Verlegt auf Spannbetonschwellen TBS 1000 • Spurweite 1.000 mm • Schwellenabstand 680 mm • Gleiswechsel: W93/W94 mit Profil 49E1 auf Betonschwellen • Gleisarten: Gerade und gebogene Abschnitte Oberflächenarbeiten: Im Zuge der Gleiserneuerung werden die Übergänge an der Heuerstraße und am Dornsheimer Weg mit Asphalt geschlossen, um eine dauerhafte und verkehrssichere Oberfläche zu gewährleisten. Der Bereich zwischen den beiden Übergängen wird begrünt, um das Stadtbild aufzuwerten und einen ökologischen Beitrag zu leisten. Besondere Erschwernisse: Während der Bauarbeiten findet gleichzeitig der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" statt. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit weiteren beteiligten Firmen und Gewerken. Die damit verbundenen Erschwernisse, insbesondere hinsichtlich der Koordination und der eingeschränkten Arbeitsbedingungen, sind in den angebotenen Einheitspreisen zu berücksichtigen. Bauablauf und Bauzeit: • Baubeginn: 29.06.2026 • Bauende: 15.10.2026 • Probefahrten und technische Abnahme: 16.10.2026 • Schienenersatzverkehr (SEV): 29.06.2026 bis 16.10.2026; Arbeiten außerhalb SEV-Zeitraum erfolgen unter laufendem Straßenbahnbetrieb; sollte ein zusätzlicher SEV erforderlich werden, ist dies mit dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe abzustimmen • Die Übergänge Dornsheimer Weg und Heuerstraße dürfen nicht gleichzeitig gesperrt werden • Die Gleiserneuerung im Bereich der Haltestelle "Dornsheimer Weg" sowie des dortigen Übergangs muss bis spätestens 7. August 2026 abgeschlossen sein • Beginn des Haltestellenausbau am 10. August 2026. Der genaue Bauzeitenplan soll nach Auftragserteilung in enger Abstimmung mit dem Haltestellenausbau aufgestellt werden. Lage der Baustelle: Die Baustelle befindet sich im innerstädtischen Bereich von Mainz-Hechtsheim und grenzt unmittelbar an Verkehrswege des Individualverkehrs. Bei der Durchführung der Tiefbauarbeiten ist darauf zu achten, dass die Beeinträchtigungen für den öffentlichen und privaten Verkehr so gering wie möglich gehalten werden. Eine vorausschauende Baustellenlogistik und Verkehrsplanung sind daher unerlässlich.
Kennung des Verfahrens: 8cc65ad7-906a-4b85-8c1d-462fe76c32eb
Interne Kennung: X-SWMAG-2025-0129
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Verfahrensablauf: Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Angebote jeweilseine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/Preisbildung. Die Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Das Angebot ist ausschließlich über das benannte e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen einzureichen. Der Abgabetermin ist der Anlage A1, hier Nr. 2.6 zu entnehmen. Die einzureichenden Bestandteile sind der Anlage A2 zu entnehmen. Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt. Das Angebot muss vollständig sein. Das Fehlen der in Anlage A2 genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Angebote zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Angebote, wird nicht berücksichtigt. Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die nicht den folgenden Erfordernissen genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. 2. Bietergemeinschaft: Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A4, hier "A4.1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Einreichung des Angebots kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S.1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier A4.2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier A4.3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • Anlage A4, hier A4.4 A4.8, A4.9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage A4.6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" • Anlage A4, hier Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische Leistungsfähigkeit /Fachkunde des Wirtschaftsteilnehmers ist die Anlage A4.7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/ hilfezurevergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die Ihnen über das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Tief- und Gleisbau Gleiswechsel DOW - 30026290
Beschreibung: Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH plant die Erneuerung der Gleisanlagen im Bereich zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" und der Überfahrt "Heuerstraße" in Mainz-Hechtsheim. Im Rahmen dieser Maßnahme werden rund 400 Meter Vignolgleis sowie etwa 80 Meter Rillenschienengleis zurückgebaut und durch neue Gleise gleicher Länge ersetzt. Zusätzlich erfolgt die Erneuerung des Gleiswechsels W93 / W94. Technische Rahmendaten: • Rillenschienengleis 60R2 • Vignolschienengleis 49E1 • Verlegt auf Spannbetonschwellen TBS 1000 • Spurweite 1.000 mm • Schwellenabstand 680 mm • Gleiswechsel: W93/W94 mit Profil 49E1 auf Betonschwellen • Gleisarten: Gerade und gebogene Abschnitte Oberflächenarbeiten: Im Zuge der Gleiserneuerung werden die Übergänge an der Heuerstraße und am Dornsheimer Weg mit Asphalt geschlossen, um eine dauerhafte und verkehrssichere Oberfläche zu gewährleisten. Der Bereich zwischen den beiden Übergängen wird begrünt, um das Stadtbild aufzuwerten und einen ökologischen Beitrag zu leisten. Besondere Erschwernisse: Während der Bauarbeiten findet gleichzeitig der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" statt. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit weiteren beteiligten Firmen und Gewerken. Die damit verbundenen Erschwernisse, insbesondere hinsichtlich der Koordination und der eingeschränkten Arbeitsbedingungen, sind in den angebotenen Einheitspreisen zu berücksichtigen. Bauablauf und Bauzeit: • Baubeginn: 29.06.2026 • Bauende: 15.10.2026 • Probefahrten und technische Abnahme: 16.10.2026 • Schienenersatzverkehr (SEV): 29.06.2026 bis 16.10.2026; Arbeiten außerhalb SEV-Zeitraum erfolgen unter laufendem Straßenbahnbetrieb; sollte ein zusätzlicher SEV erforderlich werden, ist dies mit dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe abzustimmen • Die Übergänge Dornsheimer Weg und Heuerstraße dürfen nicht gleichzeitig gesperrt werden • Die Gleiserneuerung im Bereich der Haltestelle "Dornsheimer Weg" sowie des dortigen Übergangs muss bis spätestens 7. August 2026 abgeschlossen sein • Beginn des Haltestellenausbau am 10. August 2026. Der genaue Bauzeitenplan soll nach Auftragserteilung in enger Abstimmung mit dem Haltestellenausbau aufgestellt werden. Lage der Baustelle: Die Baustelle befindet sich im innerstädtischen Bereich von Mainz-Hechtsheim und grenzt unmittelbar an Verkehrswege des Individualverkehrs. Bei der Durchführung der Tiefbauarbeiten ist darauf zu achten, dass die Beeinträchtigungen für den öffentlichen und privaten Verkehr so gering wie möglich gehalten werden. Eine vorausschauende Baustellenlogistik und Verkehrsplanung sind daher unerlässlich. Baustelleneinrichtung und Lagerflächen: Vom Auftraggeber werden keine Baustelleneinrichtungs- oder Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die benötigten Flächen eigenverantwortlich und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu organisieren. Die damit verbundenen Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer bis zur Abnahme des Bauwerks sämtliche Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle eigenständig durchzuführen. Dies gilt auch für eventuell notwendige Ver- und Entsorgungsanschlüsse der Baustelleneinrichtung. Verkehrssicherung: Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen durch Baumaschinen, Unterkünfte oder andere Einrichtungen ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. Der Auftragnehmer hat in jedem Fall für eine ordnungsgemäße Verkehrssicherung zu sorgen, einschließlich Absperrungen, Beleuchtung und Beschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung sowie etwaiger Sonderauflagen. Verstöße gegen die StVO gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialtransport: Die Logistik für die Lagerung und den Transport des Baumaterials stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Baumaßnahme dar. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle vor Angebotsabgabe zu besichtigen und die Transportkosten innerhalb der Baustelle in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine reibungslose Materialversorgung entsprechend dem Baufortschritt ist sicherzustellen. Bauseitige Materialien und Leistungen: Der Auftraggeber stellt das gesamte Einbaumaterial für den Gleisbau zur Verfügung, mit Ausnahme der im Leistungsverzeichnis gesondert aufgeführten Lieferpositionen sowie der Erdbaustoffe. Der Transport des bereitgestellten Materials von der Abladestelle zur jeweiligen Einbaustelle obliegt dem Auftragnehmer und ist entsprechend dem Baufortschritt zu organisieren. Schutz- und Sperrgebiete, Immissionsschutz: Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass die Entstehung von Lärm auf das unvermeidbare Mindestmaß beschränkt wird. Der Auftragnehmer hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Immissionen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Besondere Schutz- und Sperrgebiete sind zu beachten und entsprechend zu sichern.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 123 + § 124 GWB (Anlage A4, hier A4.4, A4.8, A4.9). Folgende Zertifizierung muss vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit: • Nachweis (Anlage A4, hier A4.12) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 (oder gleichwertig). Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Unternehmens und der Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, Abschnitt A4.6). Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zu erbringen, dass er im Handels- oder Berufsregister bzw. einem vergleichbaren Register nach den individuellen Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, eingetragen ist. Ansässige Bieter aus einem anderen Herkunftsland als Deutschland, fügen einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz LTTG soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge unter gleichzeitiger Entlastung der sozialen Sicherungssysteme entgegenwirken. Daher ist vom Bieter mit dem Angebot folgende Erklärung einzureichen: • Verpflichtungserklärung nach § 3 LTTG zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Anlage A4, hier A4.10). Eine Vorlage erfolgt durch Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und durch Unterauftragnehmer und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit. Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an solche Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der EU-Verordnung aufweisen. Daher ist vom Bieter/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft die folgende Erklärung einzureichen: • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionsverordnung (Anlage A4, hier A4.11) Erfüllt ein Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer die Anforderungen nicht, kann sein Angebot im Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle. (a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen ist das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes. Im Falle einer Funktionsstörung der Ausschreibungsplattform gelten folgende abweichende Kommunikationswege: E-Mail. (b) Nachprüfverfahren Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.07.2022 (BGBl. I S. 1214) Anwendung. Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: STRABAG Rail GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 11/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131126235
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: STRABAG Rail GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE250263495
Postanschrift: Zum Schrägweg 22
Stadt: Markranstädt
Postleitzahl: 04420
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 342054192-73
Fax: +49 342054192-92
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d9cc2dfc-0511-4b18-8dd7-c8433fe098f0 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/03/2026 13:57:07 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 145652-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2026