1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Verwaltungssoftware für die Kindertagesbetreuung der Stadt Neuwied
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Miete einer webbasierten Kindertagesbetreuungssoftware und der Betrieb dieser Software als SaaS-Lösung zum Einsatz bei der Stadt Neuwied im Bereich des Jugendamtes, Abteilung für Kindertagesbetreuung im Verwaltungsbereich, aber auch innerhalb der Kindertagesstätten unter kommunaler Trägerschaft. Die Anwendung bezüglich der Platzvergabe soll allerdings für alle 36 Kitas bzw. auch deren Trägern/Verwaltungen sowie die Eltern der Kinder in den entsprechenden Kitas, aber auch im Bereich der Kindertagespflege erfolgen. Die Kindertagesbetreuungssoftware muss modular aufgebaut und deutschsprachig sein. Der Betrieb und der Standort der Server müssen in Deutschland sein.
Kennung des Verfahrens: 7ba8f71e-e2be-41c0-aabe-6272b3113393
Interne Kennung: 2024-57
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48219300 Verwaltungssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: [1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). [5]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe eine Erklärung auszufüllen und die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu eine Erklärung im Umfang der Eignungsleihe einzureichen. [6]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung Verwaltungssoftware Kindertagesbetreuung für die Stadt Neuwied
Beschreibung: Derzeit nutzt die Stadtverwaltung Neuwied die Software „webKiTa“ für die Abrechnung der Elternbeiträge sowie für die Platzvergabe. Für die Mittagessensabrechnung wird die Software „MensaMax“ genutzt. Andere Funktionen sind nicht im Gebrauch, vieles wird über Excel, Word oder PDF geführt. Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Miete einer webbasierten Kindertagesbetreuungssoftware und der Betrieb dieser Software als SaaS-Lösung zum Einsatz bei der Stadt Neuwied im Bereich des Jugendamtes, Abteilung für Kindertagesbetreuung im Verwaltungsbereich, aber auch innerhalb der Kindertagesstätten unter kommunaler Trägerschaft. Die Anwendung bezüglich der Platzvergabe soll allerdings für alle 36 Kitas bzw. auch deren Trägern/Verwaltungen sowie die Eltern der Kinder in den entsprechenden Kitas, aber auch im Bereich der Kindertagespflege erfolgen. Die Kindertagesbetreuungssoftware muss modular aufgebaut und deutschsprachig sein. Der Betrieb und der Standort der Server müssen in Deutschland sein. Vollumfänglich soll die zu beschaffende Software von ca. 250 Mitarbeiter/innen im Bereich des Trägers, Jugendamtes und Kitas genutzt, der Bereich der Platzvergabe von insgesamt ca. 100 Mitarbeiter/innen trägerübergreifend sowie in der Kindertagespflege. Die Kindertagesbetreuungssoftware muss die Verantwortlichen bei der Organisation und Durchführung der Aufgaben mit Hilfe eines durchgängigen Berechtigungs- und Rollenkonzeptes unterstützen. Des Weiteren müssen eine revisionssichere und zeitpunktgenaue Dokumentation sowie die Generierung von Statistiken per Knopfdruck möglich sein. Die Voraussetzung ist, dass die Kindertagesbetreuungssoftware mit Funktionen arbeitet, die untereinander verknüpft sind und somit auf die Daten untereinander zugreifen können. Zudem sollen die Funktionen/Module jederzeit individuell erweiterbar sein. Alle durch den Anbieter bereitgestellten Inhalte der Kindertagesbetreuungssoftware müssen, ebenso wie sämtliche Funktionen, den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen und bei gesetzlichen Änderungen in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen durch den Hersteller aktualisiert werden. Es muss möglich sein, dass relevante durch den Anbieter bereitgestellte Inhalte, wie z.B. Textfelder und FAQs, durch verwaltungseigene Inhalte redaktionell erweitert oder ersetzt werden können.
Interne Kennung: 2025-57
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/02/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 30%
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Funktionalität 70%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Neuwied
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 255 243,12 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BMS Corporate Solutions GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2025-57
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 255 243,12 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-57
Datum der Auswahl des Gewinners: 02/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 17/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Telefon: 026318020
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Fax: 0613116162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BMS Corporate Solutions GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE332846069
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: BMS Corporate Solutions GmbH
Postanschrift: Fürstenwall 172
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 021130212700
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d9d21d3c-6618-4cc7-a8fe-b89fda213cf5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/02/2026 12:37:03 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 123242-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 36/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/02/2026