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Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken

Deutschland – Installation von Elektroanlagen – Stark- Schwachstrom (Elektroarbeiten)

59387-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Installation von Elektroanlagen – Stark- Schwachstrom (Elektroarbeiten)
OJ S 18/2026 27/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer Rheinhessen
E-Mail: info@hwk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Stark- Schwachstrom (Elektroarbeiten)
Beschreibung: Elektrische Anlagen, PV-Anlage, Blitzschutz, Beleuchtung Innen und Außen, Sicherheitsbeleuchtung, Steuerung, E-Mobilität, Kommunikationsanlagen, passive Verkabelung, Medientechnik
Kennung des Verfahrens: 42fb3893-49bd-49d5-8539-113ea5b543f0
Interne Kennung: NB-BBZ II-25-016 a
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 45317000 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten, 45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 7 / Dekan-Laist-Straße
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 300 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPDYDVYNX4# Datenschutzhinweise: Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB, §18 EU Abs. 3 VOB/A etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Betrug: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stark- Schwachstrom (Elektroarbeiten)
Beschreibung: Abbruch und Neubau des Berufsbildungszentrums (BBZ II) der Handwerkskammer (HWK) Rheinhessen. Der Neubau ist zweigeschossig und teilunterkellert. Gegenstand der Ausschreibung sind die Stark- Schwachstromarbeiten (Elektro) Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans He128 und befindet sich im Gewerbegebiet Mainz-Hechtsheim Ost. Der Neubau besteht aus wiederholenden Bausteinen, die L-förmig dem Grundstückszuschnitt folgend angeordnet sind. Entlang der Robert- Kochstraße wird die fachpraktische Ausbildung kammartig an einer Magistrale angeordnet. Die Verwaltungsbereiche werden an der Dekan Laist Straße angeordnet. Das Vorfeld im Norden an der Dekan Laist Straße wird für den ruhenden oberirdischen Verkehr (Fahrräder und Besucherstellplätze) genutzt, Eine interne Straße erschließt alle Werkstätten. Grundstückszufahrten sind im Norden, vorbei am Haupteingang und im Süden geplant. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze wird ein eingeschossiges Nebengebäude erstellt, welches als Außenlagerbenutzt wird. Baustellenadresse: Ecke Dekan-Laist-Straße / Robert-Koch-Straße 55129 Mainz Hechtsheim Flurstück-Nr. 92/5, 93/7, 93/8, 95/15, 94/16 Gemarkung Hechtsheim Grundstücksfläche: 11.573,00 m²
Interne Kennung: NB-BBZ II-25-016 a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 45317000 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten, 45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Anordnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen gelten die Regelungen gemäß §§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B i.V.m. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 7 / Dekan-Laist-Straße
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot im durchgeführten offenen Verfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote anzutragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot ist folgende Eigenerklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins / der Versicherungsbestätigung. Hat der Bieter Kopie des Versicherungsscheins / der Versicherungsbestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der vorzulegende Versicherungsschein / Versicherungsbestätigung muss eine Mindest-Deckungssumme von EUR 3,0 Mio für Personen- sowie von EUR 1,5 Mio für Sach- und Vermögensschäden ausweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindestdeckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und anderen Leistungen im Tätigkeitsbereich Ausführung von Stark-/Schwachstromarbeiten (Elektro) betrifft unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6b EU Abs.1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Der Netto-Jahresumsatz des Bieters, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen m Tätigkeitsbereich Ausführung von Stark-/Schwachstromarbeiten (Elektro) betrifft unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, muss im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 1,0 Mio. pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze aller Bietergemeinschaftsmitglieder addiert. Werden die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Vom Bieter ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Hat der Bieter passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die im Präqualifzierungsverzeichnis hinterlegten Referenzbescheinigungen auch die Referenzangaben enthalten, die mit dem Formblatt "Referenzen" abgefragt werden. Die Referenzanforderungen richten sich ausschließlich nach der Auftragsbekanntmachung. Die Angaben im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" sind nicht maßgebend. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: 1. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Zur Vergleichbarkeit muss die Referenz die Ausführung von Stark- / Schwachstromarbeiten (Elektro) zum Hauptgegenstand gehabt haben bei einer Auftragssumme von > netto EUR 1,0 Mio. 2. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2021 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme gemäß § 12 VOB/B. Ist die Referenzleistung noch nicht abgeschlossen, muss mindestens 75% der Vertragsleistung bereits erbracht sein. Werden die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Wegen der finanziellen Vereinbarungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Vertragsbedingungen verwiesen.
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/02/2026 11:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Eröffnungstermin — Beschreibung: Das Eröffnungsverfahren richtet sich nach § 14 EU VOB/A. Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen. §14 EU Abs. 6 VOB/A bleibt unberührt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Neben den Ausführungsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB ergeben sich die weiteren Ausführungsbedingungen im Sinn von § 128 Abs. 2 GWB aus dem Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Wegen der finanziellen Vereinbarungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Vertragsbedingungen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Handwerkskammer Rheinhessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Handwerkskammer Rheinhessen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer Rheinhessen
Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Dagobertstraße 2
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: info@hwk.de
Telefon: +49 6131-9992100
Internetadresse: https://www.hwk.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 575a0d06-2567-43aa-b6e9-2859486efb1b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/01/2026 14:42:50 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 59387-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 18/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/01/2026