5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter, 30121000 Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich hier um einen Teilnahmewettbewerb. Vertragsunterlagen sowie weiterführende Vergabeunterlagen werden erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach bestandenem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Durch die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren haben sie weder einen Anspruch auf die Erteilung eines Zuschlags, noch auf Erstattung der Angebotserstellungskosten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat eine Liste mit Referenzprojekten der letzten fünf Jahre, von in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen vorzulegen, welche die folgenden Angaben enthält: a) Kurze Darstellung der Referenzprojekts einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), des Leistungsortes, Angabe des gelieferten Druckermodells nebst Stückzahl, Leistungszeitraumes, Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend). Der Referenzliste sind die technischen Datenblätter der Druckermodelle aus denen sich die unter Ziffer 1. c. genannten Angaben ergeben. b) Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer. c) Ein Referenzprojekte wird als mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar anerkannt, wenn das jeweilige Projekt die Lieferung von Hochleistungsdruckgeräten zum Vertragsgegenstand hatte, welche die folgenden technischen Mindestkriterien erfüllen: Tonerbasiertes Hochleistungsfarbkopiersystem, welches eine Druckgeschwindigkeit von mind. 80 A4 Seiten pro min. erfüllt. Aus den vorgelegten Referenzen muss sich insgesamt ein Liefervolumen von durchschnittlich 10 Hochleistungsdruckern pro Jahr in den letzten fünf Jahren ergeben. Die Leistungen aus den Referenzaufträge müssen noch nicht vollständig erbracht worden sein, aber sich bereits in der Umsetzungs- / Auslieferungsphase befinden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A: Persönliche Lage (Teilnahmebedingungen) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. 2. Angaben zur Eigentümerstruktur. 3. Als Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bewerber den Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII, Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG vor. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein; gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung. 4. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034). 5. Unterschriebene Eigenerklärung "Russland-Sanktionen". 6. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen. 7. Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch HAN bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw B V 031) 8. Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch UAN bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw B-V 032) 9. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. (Formlose Erklärung) 10. Eigenerklärung über die Nichtangehörigkeit Staatenliste für UAN gemäß beigefügtem Formular (Staatenliste1 im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG2) B: Wirtschaftliche und finazielle Leistungsfähigkeit (Teilnahmebdg.) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung. Zum Nachweis der Eignung muss der Bewerber in den letzten drei Jahren einen Mindestumsatz von 5 Mio Euro pro Jahr erzielt haben. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen. 3. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. C: Technisch-berufliche Leistungsfähigkeit (T-Bdg.) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der Bieter hat eine Liste mit Referenzprojekten der letzten fünf Jahre, von in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen vorzulegen, welche die folgenden Angaben enthält: a) Kurze Darstellung der Referenzprojekts einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), des Leistungsortes, Angabe des gelieferten Druckermodells nebst Stückzahl, Leistungszeitraumes, Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend). Der Referenzliste sind die technischen Datenblätter der Druckermodelle aus denen sich die unter Ziffer 1. c. genannten Angaben ergeben. b) Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer. c) Ein Referenzprojekte wird als mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar anerkannt, wenn das jeweilige Projekt die Lieferung von Hochleistungsdruckgeräten zum Vertragsgegenstand hatte, welche die folgenden technischen Mindestkriterien erfüllen: Tonerbasiertes Hochleistungsfarbkopiersystem, welches eine Druckgeschwindigkeit von mind. 80 A4 Seiten pro min. erfüllt. Aus den vorgelegten Referenzen muss sich insgesamt ein Liefervolumen von durchschnittlich 10 Hochleistungsdruckern pro Jahr in den letzten fünf Jahren ergeben. Die Leistungen aus den Referenzaufträge müssen noch nicht vollständig erbracht worden sein, aber sich bereits in der Umsetzungs- / Auslieferungsphase befinden. 2. Formlose Eigenerklärung, dass im Unternehmen des Bewerbers Personal vorhanden ist, welches bereit ist, sich Sicherheitsüberprüfungen durch den Auftraggeber zu unterziehen. Dies gilt insbesondere für Personal, welches zum Zwecke von Aufbau, Installation, Einweisung und Wartung Dienststellen des Auftraggebers betreten muss und hierfür vom Bieter eingeplant wird. 3. Formlose Eigenerklärung, dass beim Bewerber ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist, um für Wartungszwecke innerhalb von 24 Stunden auf ein konkretes Wartungsverlangen des Auftraggebers reagieren zu können und innerhalb weiterer 24 Stunden, also insgesamt innerhalb von 48 Stunden ab Eingang des Wartungsverlangens durch den Auftraggeber, die konkrete, vom Auftraggeber verlangte Wartung bundesweit durchführen zu können. 4. Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation das Verschlüsselungsprogramm "Kleopatra GnuPGVS-Desktop" genutzt werden kann.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung. Zum Nachweis der Eignung muss der Bewerber in den letzten drei Jahren einen Mindestumsatz von 5 Mio Euro pro Jahr erzielt haben.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Bei ausländischen Bewerbern ein gleichwertiges Dokument. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschaft- bzw. Organisationsform der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/03/2026 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber, die die geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise (auch ggf. nach Nachforderung) nicht fristgerecht vorgelegt haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Bewerber hat auf eine Nachforderung keinen Anspruch.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden nach positiver Bewertung des Teilnahmeantrages im Rahmen der Angebotsaufforderung bereitgestellt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt- Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr