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Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
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Deutschland – Auslieferung von Mahlzeiten – Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Mittagsverpflegung für Krippenkinder, Kitakinder und Hortkinder in Ludwigshafen

48863-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Auslieferung von Mahlzeiten – Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Mittagsverpflegung für Krippenkinder, Kitakinder und Hortkinder in Ludwigshafen
OJ S 15/2026 22/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Mittagsverpflegung für Krippenkinder, Kitakinder und Hortkinder in Ludwigshafen
Beschreibung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Mittagsverpflegung für Krippenkinder, Kitakinder und Hortkinder in Ludwigshafen am Rhein
Kennung des Verfahrens: 0bc16bd4-9027-4f13-a587-bab6dd0fc75e
Interne Kennung: 2026 / 023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 15 133 439,27 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Korruption: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Betrug: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: KTS EKH, KTS H, ASK, KTS M, KTS W
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026 (Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 257 426,65 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 1: 1.747.527,14 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten- Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. "Soja- Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa-Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z.?B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z.?B. "Soja- Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: - Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau, bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne "Fair-Trade-Produkte" als Symbol, sondern möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. - Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE‑Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten-Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. "Soja-Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa-Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z. B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z. B. "Soja-Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: - Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto / Gesamtbetrag brutto des Bieters) * 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung • CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter • Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland • Einsatz von firmeneigenen Geräten • Erklärung zur Beteiligungsform • Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall • Konzept zur Verwendung von Bioprodukten • Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln • Leistungsverzeichnis • Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 • Speiseplan • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen • Angaben zu Arbeitskräften/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: KTS AS, KTS B, AU, KTS E, KTS M, AM, KTS VWS
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026 (Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 346 979,31 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 2: 2.355.450,61 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten- Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. "Soja- Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa- Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z.?B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z.?B. "Soja- Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: - Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau, bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne "Fair- Trade-Produkte" als Symbol, sondern möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. - Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE‑Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten-Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. "Soja-Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa-Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z. B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z. B. "Soja-Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: - Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des Bieters) * 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung • CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter • Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland • Einsatz von firmeneigenen Geräten • Erklärung zur Beteiligungsform • Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall • Konzept zur Verwendung von Bioprodukten • Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln • Leistungsverzeichnis • Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 • Speiseplan • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen • Angaben zu Arbeitskräften/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: KTS ADS, KTS A, KTS KDS, KTS L, AHL, KTS O, KTS T
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026 (Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 269 261,55 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 3: 1.827.867,73 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten- Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. "Soja- Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa- Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z.?B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z.?B. "Soja- Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: - Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau, bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne "Fair- Trade-Produkte" als Symbol, sondern möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. - Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE‑Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten-Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. "Soja-Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa-Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z. B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z. B. "Soja-Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: - Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des Bieters) * 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung • CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter • Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland • Einsatz von firmeneigenen Geräten • Erklärung zur Beteiligungsform • Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall • Konzept zur Verwendung von Bioprodukten • Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln • Leistungsverzeichnis • Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 • Speiseplan • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen • Angaben zu Arbeitskräften/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: KTS ERS, KTS FS, KTS L, KTS M, KTS M, KTS R, AR
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026 (Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 363 507,13 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 4: 2.467.648,84 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten- Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. "Soja- Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa- Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z.?B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z.?B. "Soja- Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: - Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau, bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne "Fair- Trade-Produkte" als Symbol, sondern möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. - Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE‑Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten-Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. "Soja-Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa-Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z. B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z. B. "Soja-Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: - Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des Bieters) * 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung • CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter • Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland • Einsatz von firmeneigenen Geräten • Erklärung zur Beteiligungsform • Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall • Konzept zur Verwendung von Bioprodukten • Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln • Leistungsverzeichnis • Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 • Speiseplan • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen • Angaben zu Arbeitskräften/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: KTS KE, KTS F, KTS H, AB, KTS M
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026 (Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 297 751,69 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 5: 2.021.271,53 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten- Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. "Soja- Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa- Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z.?B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z.?B. "Soja- Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: - Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau, bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne "Fair- Trade-Produkte" als Symbol, sondern möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. - Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE‑Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten-Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. "Soja-Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa-Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z. B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z. B. "Soja-Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: - Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich der GPP durch die Formel: (Niedrigster G
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung • CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter • Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland • Einsatz von firmeneigenen Geräten • Erklärung zur Beteiligungsform • Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall • Konzept zur Verwendung von Bioprodukten • Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln • Leistungsverzeichnis • Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 • Speiseplan • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen • Angaben zu Arbeitskräften/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: KTS B, KTS K, KTS L, KTS N, NA, KTS S
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026 (Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 283 392,87 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 6: 1.923.797,44 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten- Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. "Soja- Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa- Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z.?B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z.?B. "Soja- Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: - Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau, bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne "Fair- Trade-Produkte" als Symbol, sondern möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. - Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE‑Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten-Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. "Soja-Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa-Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z. B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z. B. "Soja-Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: - Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des Bieters) * 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung • CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter • Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland • Einsatz von firmeneigenen Geräten • Erklärung zur Beteiligungsform • Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall • Konzept zur Verwendung von Bioprodukten • Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln • Leistungsverzeichnis • Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 • Speiseplan • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen • Angaben zu Arbeitskräften/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: KTS G, KTS KKS, KTS LU, KTS R, KTS S
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026 (Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 202 485,71 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 7: 1.374.563,49 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten- Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. "Soja- Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa- Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z.?B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z.?B. "Soja- Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: - Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau, bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne "Fair- Trade-Produkte" als Symbol, sondern möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. - Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE‑Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten-Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. "Soja-Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa-Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z. B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z. B. "Soja-Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: - Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des Bieters) * 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung • CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter • Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland • Einsatz von firmeneigenen Geräten • Erklärung zur Beteiligungsform • Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall • Konzept zur Verwendung von Bioprodukten • Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln • Leistungsverzeichnis • Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 • Speiseplan • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen • Angaben zu Arbeitskräften/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: KTS E, KTS KS, KTS KW, KTS O, KTS P
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026 (Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 208 488,41 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 8: 1.415.312,50 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten- Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. "Soja- Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa- Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z.?B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z.?B. "Soja- Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: - Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau, bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne "Fair- Trade-Produkte" als Symbol, sondern möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. - Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet "ökologische Nachhaltigkeit", dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B. MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege, Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter "Speisenangebot und Speisepläne" sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen. "Ausgewogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst, Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge, bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe: ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. - Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. - Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. - Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt, damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung erhalten. Der Begriff "kindgerechte Bezeichnung" im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab, Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell im Rahmen des DGE‑Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist - z.B. "Karotten-Röhrchen" statt "Karottensalat". Transparente Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett), müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. "Soja-Schnitzel". Vermeidung von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt "Quinoa-Bowl" lieber "Bunte Körner-Schale" wählen - erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der Namensgebung, z. B. "Mandel-Müsliriegel". Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag. "Eindeutige Bezeichnungen" bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden Namen: Statt "Zaubertrank" lieber "Apfelsaft" oder "Wasser mit Apfelscheiben". Transparenz bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar sein, z. B. "Soja-Bolognese" statt nur "Bolognese". Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen wie "bunte Überraschung" sind nicht eindeutig, besser "Gemüsepfanne mit Reis". Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. "Nudelauflauf mit Käse (enthält Gluten, Milch)". Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist - ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: - Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des Bieters) * 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung • CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter • Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland • Einsatz von firmeneigenen Geräten • Erklärung zur Beteiligungsform • Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall • Konzept zur Verwendung von Bioprodukten • Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln • Leistungsverzeichnis • Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 • Speiseplan • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen • Angaben zu Arbeitskräften/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Registrierungsnummer: 073140000000-001-85
Postanschrift: Westendstr. 17
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Ludwigshafen, Bereich Zentrale Vergabestelle und Baukoordnierung
Telefon: +49 621-5044582
Internetadresse: https://www.ludwigshafen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131 162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Registrierungsnummer: 073140000000-001-85
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621-5042060
Fax: +49 621-5043778
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ef5dc66-c5c7-4bf4-9a97-33a71b74515d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/01/2026 09:52:33 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 48863-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 15/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/01/2026