Adenau
Albig
Alflen
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Billigheim-Ingenheim
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernau
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Edenkoben
Eisenberg
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Bickelheim
Germersheim
Gerolstein
Göllheim
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hamm
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hillesheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Hof (Westerwald)
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Lingenfeld
Linz am Rhein
Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
Maikammer
Mainz
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberkail
Oberwesel
Ochtendung
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schweich
Selters
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Thalfang
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldfischbach-Burgalben
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Wolsfeld
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken

Deutschland – Schuhwerk – Streifendienstschuhe - Justiz und Polizei der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

805105-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Schuhwerk – Streifendienstschuhe - Justiz und Polizei der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
OJ S 234/2025 04/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Streifendienstschuhe - Justiz und Polizei der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 48 Monate zur Lieferung von Streifendienstschuhen (Damen- und Herrenmodelle) für die Justiz und Polizei der Länder Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz.
Kennung des Verfahrens: f74be60a-fdf5-467c-972a-a2ed76bf4ea3
Interne Kennung: 0193-ZB1-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-König-Straße 3
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Mainz
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Birkenstraße 107
Stadt: Enkenbach-Alsenborn
Postleitzahl: 67677
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Enkenbach
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zur Polizeischule
Stadt: Wittlich-Wengerohr
Postleitzahl: 54516
Land, Gliederung (NUTS): Bernkastel-Wittlich (DEB22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Wittlich
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ernst-Sachs-Straße 8
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Koblenz
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Siemensstraße 27
Stadt: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Logistikzentrum Baden-Württemberg
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hellwigstraße 6
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landespolizeidirektion (LPD 312.3 Bekleidungswesen)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS2YYJYTLUYCWL6# Für das Angebot sind ausschließlich die vom Auftraggeber im VMP-RLP eingestellten Vordrucke zu verwenden. Dem Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: - 03 Angebotsschreiben - ggf. 03a Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - 04 Eignungskriterien - 06 Eigenerklärungen - Nachweise gemäß der TL - (u.a. Nachweis über Einhaltung der Anforderungen an Material/Gewebe, Nachweis über Schadstoffprüfung, Benennung der Produktionsstätte) Zudem müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle folgende Angebotsmuster gemäß der TL zur Überprüfung der Anforderungen vorliegen: - ein Paar Streifendienstschuhe der Größe 8 in Weite "normal" - ein Paar Streifendienstschuhe der Größe 8 in Weite "weit" - ein Paar Streifendienstschuhe der Größe 10 in Weite "normal" Angebote ohne Muster können nicht gewertet werden. Weiterhin ist ein Schnittmodell (Längsschnitt) des angebotenen Schuhs einzureichen. Angebote ohne Schnittmodell bzw. entsprechende Skizzen werden nicht gewertet. Weiterhin sind mit dem Angebot, entsprechend der am Ausschreibungsmuster eingesetzten Materialien, konform der TL, einzureichen: - 0,5 m2 Oberleder - 2 x Materialabschnitt in A4-Größe des Oberleders - 0,5 m2 Manschettenleder - 1,0 m2 Blatt-, Laschen-, Quartierfutter - 1,0 m2 Manschettenfutter - 1 Paar Laufsohlen - 1 Paar Einlegesohlen - 1 Paar Schnürsenkel Angebote die nicht die kompletten vorbenannten geforderten Materialmuster enthalten, werden nicht gewertet. Die Prüfung der Angebots-/Materialmuster sowie der Nachweise und Zertifikate wird im Auftrag durch ein unabhängiges externes Prüfinstitut übernommen. Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. Marie-Curie-Straße 19 66953 Pirmasens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrug: § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich seine berufliche Tätigkeit einstellt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Streifendienstschuhe - Justiz und Polizei der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Beschreibung: Es wird während der Vertragslaufzeit aktuell von einer geschätzten Gesamtliefermenge (Mindestabnahmemenge + optionale Abnahmemenge) von insgesamt 28.400 Paar Streifendienstschuhe ausgegangen. Es wird dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit jedoch eine jeweilige Mindestab-nahmemenge von insgesamt 13.600 Paar Streifendienstschuhe garantiert.
Interne Kennung: 0193-ZB1-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-König-Straße 3
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Mainz
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Birkenstraße 107
Stadt: Enkenbach-Alsenborn
Postleitzahl: 67677
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Enkenbach
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zur Polizeischule
Stadt: Wittlich-Wengerohr
Postleitzahl: 54516
Land, Gliederung (NUTS): Bernkastel-Wittlich (DEB22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Wittlich
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ernst-Sachs-Straße 8
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Koblenz
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Siemensstraße 27
Stadt: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Logistikzentrum Baden-Württemberg
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hellwigstraße 6
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landespolizeidirektion (LPD 312.3 Bekleidungswesen)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: 04 Eignungskriterien_Nr. 1.1 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): 1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: 04 Eignungskriterien_Nr. 2.1.1-2.1.2 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): 2 Technische Leistungsfähigkeit (siehe Nr. 6 Technische Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt ihm Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Fehlende oder unvollständige Angebotsmuster dürfen und werden nicht nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/03/2026 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Mit dem Angebot sind Angebotsmuster einzureichen. Weitere einzureichende Unterlagen: - 03a Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): I. Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB II. Mindestentgelterklärung III. Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 IV. Eigenerklärung Kinderarbeit - 03 Angebotsschreiben ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung wird frühestens 30 Kalendertage nach Zugang der prüffähigen Rechnung, jedoch nicht vor erfolgter Warenlieferung bzw. Abnahme fällig. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Übermittlung des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kenn-zeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz Telefon: + 49 (0) 6131 / 165240
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Registrierungsnummer: t06131650
Postanschrift: Dekan-Laist-Str. 7
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-65-0
Fax: +49 6131-65-84119
Internetadresse: https://www.polizei.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t06131165240
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vorsitzende/r
Telefon: +49 6131-165240
Fax: +49 6131-162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: t065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 651-94940
Fax: +49 651-9494170
Internetadresse: http://www.add.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6934d081-afa5-4315-9857-0c3f7d7f7d7e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/12/2025 14:02:42 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 805105-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 234/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/12/2025