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Worms
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Zell
Zweibrücken

Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Tief- und Gleisbau Gleiswechsel DOW - 30026290

793006-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Tief- und Gleisbau Gleiswechsel DOW - 30026290
OJ S 231/2025 01/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Tief- und Gleisbau Gleiswechsel DOW - 30026290
Beschreibung: Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH plant die Erneuerung der Gleisanlagen im Bereich zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" und der Überfahrt "Heuerstraße" in Mainz-Hechtsheim. Im Rahmen dieser Maßnahme werden rund 400 Meter Vignolgleis sowie etwa 80 Meter Rillenschienengleis zurückgebaut und durch neue Gleise gleicher Länge ersetzt. Zusätzlich erfolgt die Erneuerung des Gleiswechsels W93 / W94. Technische Rahmendaten: • Rillenschienengleis 60R2 • Vignolschienengleis 49E1 • Verlegt auf Spannbetonschwellen TBS 1000 • Spurweite 1.000 mm • Schwellenabstand 680 mm • Gleiswechsel: W93/W94 mit Profil 49E1 auf Betonschwellen • Gleisarten: Gerade und gebogene Abschnitte Oberflächenarbeiten: Im Zuge der Gleiserneuerung werden die Übergänge an der Heuerstraße und am Dornsheimer Weg mit Asphalt geschlossen, um eine dauerhafte und verkehrssichere Oberfläche zu gewährleisten. Der Bereich zwischen den beiden Übergängen wird begrünt, um das Stadtbild aufzuwerten und einen ökologischen Beitrag zu leisten. Besondere Erschwernisse: Während der Bauarbeiten findet gleichzeitig der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" statt. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit weiteren beteiligten Firmen und Gewerken. Die damit verbundenen Erschwernisse, insbesondere hinsichtlich der Koordination und der eingeschränkten Arbeitsbedingungen, sind in den angebotenen Einheitspreisen zu berücksichtigen. Bauablauf und Bauzeit: • Baubeginn: 29.06.2026 • Bauende: 15.10.2026 • Probefahrten und technische Abnahme: 16.10.2026 • Schienenersatzverkehr (SEV): 29.06.2026 bis 16.10.2026; Arbeiten außerhalb SEV-Zeitraum erfolgen unter laufendem Straßenbahnbetrieb; sollte ein zusätzlicher SEV erforderlich werden, ist dies mit dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe abzustimmen • Die Übergänge Dornsheimer Weg und Heuerstraße dürfen nicht gleichzeitig gesperrt werden • Die Gleiserneuerung im Bereich der Haltestelle "Dornsheimer Weg" sowie des dortigen Übergangs muss bis spätestens 7. August 2026 abgeschlossen sein • Beginn des Haltestellenausbau am 10. August 2026. Der genaue Bauzeitenplan soll nach Auftragserteilung in enger Abstimmung mit dem Haltestellenausbau aufgestellt werden. Lage der Baustelle: Die Baustelle befindet sich im innerstädtischen Bereich von Mainz-Hechtsheim und grenzt unmittelbar an Verkehrswege des Individualverkehrs. Bei der Durchführung der Tiefbauarbeiten ist darauf zu achten, dass die Beeinträchtigungen für den öffentlichen und privaten Verkehr so gering wie möglich gehalten werden. Eine vorausschauende Baustellenlogistik und Verkehrsplanung sind daher unerlässlich.
Kennung des Verfahrens: 8cc65ad7-906a-4b85-8c1d-462fe76c32eb
Interne Kennung: X-SWMAG-2025-0129
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Verfahrensablauf: Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Angebote jeweilseine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/Preisbildung. Die Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Das Angebot ist ausschließlich über das benannte e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen einzureichen. Der Abgabetermin ist der Anlage A1, hier Nr. 2.6 zu entnehmen. Die einzureichenden Bestandteile sind der Anlage A2 zu entnehmen. Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt. Das Angebot muss vollständig sein. Das Fehlen der in Anlage A2 genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Angebote zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Angebote, wird nicht berücksichtigt. Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die nicht den folgenden Erfordernissen genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. 2. Bietergemeinschaft: Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A4, hier "A4.1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Einreichung des Angebots kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S.1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier A4.2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier A4.3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • Anlage A4, hier A4.4 A4.8, A4.9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage A4.6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" • Anlage A4, hier Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische Leistungsfähigkeit /Fachkunde des Wirtschaftsteilnehmers ist die Anlage A4.7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/ hilfezurevergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die Ihnen über das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Korruption: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Betrug: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Zahlungsunfähigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,insbesondere § 22 LkSG.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Tief- und Gleisbau Gleiswechsel DOW - 30026290
Beschreibung: Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH plant die Erneuerung der Gleisanlagen im Bereich zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" und der Überfahrt "Heuerstraße" in Mainz-Hechtsheim. Im Rahmen dieser Maßnahme werden rund 400 Meter Vignolgleis sowie etwa 80 Meter Rillenschienengleis zurückgebaut und durch neue Gleise gleicher Länge ersetzt. Zusätzlich erfolgt die Erneuerung des Gleiswechsels W93 / W94. Technische Rahmendaten: • Rillenschienengleis 60R2 • Vignolschienengleis 49E1 • Verlegt auf Spannbetonschwellen TBS 1000 • Spurweite 1.000 mm • Schwellenabstand 680 mm • Gleiswechsel: W93/W94 mit Profil 49E1 auf Betonschwellen • Gleisarten: Gerade und gebogene Abschnitte Oberflächenarbeiten: Im Zuge der Gleiserneuerung werden die Übergänge an der Heuerstraße und am Dornsheimer Weg mit Asphalt geschlossen, um eine dauerhafte und verkehrssichere Oberfläche zu gewährleisten. Der Bereich zwischen den beiden Übergängen wird begrünt, um das Stadtbild aufzuwerten und einen ökologischen Beitrag zu leisten. Besondere Erschwernisse: Während der Bauarbeiten findet gleichzeitig der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" statt. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit weiteren beteiligten Firmen und Gewerken. Die damit verbundenen Erschwernisse, insbesondere hinsichtlich der Koordination und der eingeschränkten Arbeitsbedingungen, sind in den angebotenen Einheitspreisen zu berücksichtigen. Bauablauf und Bauzeit: • Baubeginn: 29.06.2026 • Bauende: 15.10.2026 • Probefahrten und technische Abnahme: 16.10.2026 • Schienenersatzverkehr (SEV): 29.06.2026 bis 16.10.2026; Arbeiten außerhalb SEV-Zeitraum erfolgen unter laufendem Straßenbahnbetrieb; sollte ein zusätzlicher SEV erforderlich werden, ist dies mit dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe abzustimmen • Die Übergänge Dornsheimer Weg und Heuerstraße dürfen nicht gleichzeitig gesperrt werden • Die Gleiserneuerung im Bereich der Haltestelle "Dornsheimer Weg" sowie des dortigen Übergangs muss bis spätestens 7. August 2026 abgeschlossen sein • Beginn des Haltestellenausbau am 10. August 2026. Der genaue Bauzeitenplan soll nach Auftragserteilung in enger Abstimmung mit dem Haltestellenausbau aufgestellt werden. Lage der Baustelle: Die Baustelle befindet sich im innerstädtischen Bereich von Mainz-Hechtsheim und grenzt unmittelbar an Verkehrswege des Individualverkehrs. Bei der Durchführung der Tiefbauarbeiten ist darauf zu achten, dass die Beeinträchtigungen für den öffentlichen und privaten Verkehr so gering wie möglich gehalten werden. Eine vorausschauende Baustellenlogistik und Verkehrsplanung sind daher unerlässlich. Baustelleneinrichtung und Lagerflächen: Vom Auftraggeber werden keine Baustelleneinrichtungs- oder Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die benötigten Flächen eigenverantwortlich und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu organisieren. Die damit verbundenen Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer bis zur Abnahme des Bauwerks sämtliche Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle eigenständig durchzuführen. Dies gilt auch für eventuell notwendige Ver- und Entsorgungsanschlüsse der Baustelleneinrichtung. Verkehrssicherung: Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen durch Baumaschinen, Unterkünfte oder andere Einrichtungen ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. Der Auftragnehmer hat in jedem Fall für eine ordnungsgemäße Verkehrssicherung zu sorgen, einschließlich Absperrungen, Beleuchtung und Beschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung sowie etwaiger Sonderauflagen. Verstöße gegen die StVO gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialtransport: Die Logistik für die Lagerung und den Transport des Baumaterials stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Baumaßnahme dar. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle vor Angebotsabgabe zu besichtigen und die Transportkosten innerhalb der Baustelle in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine reibungslose Materialversorgung entsprechend dem Baufortschritt ist sicherzustellen. Bauseitige Materialien und Leistungen: Der Auftraggeber stellt das gesamte Einbaumaterial für den Gleisbau zur Verfügung, mit Ausnahme der im Leistungsverzeichnis gesondert aufgeführten Lieferpositionen sowie der Erdbaustoffe. Der Transport des bereitgestellten Materials von der Abladestelle zur jeweiligen Einbaustelle obliegt dem Auftragnehmer und ist entsprechend dem Baufortschritt zu organisieren. Schutz- und Sperrgebiete, Immissionsschutz: Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass die Entstehung von Lärm auf das unvermeidbare Mindestmaß beschränkt wird. Der Auftragnehmer hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Immissionen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Besondere Schutz- und Sperrgebiete sind zu beachten und entsprechend zu sichern.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 123 + § 124 GWB (Anlage A4, hier A4.4, A4.8, A4.9). Folgende Zertifizierung muss vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit: • Nachweis (Anlage A4, hier A4.12) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 (oder gleichwertig). Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Unternehmens und der Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, Abschnitt A4.6). Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zu erbringen, dass er im Handels- oder Berufsregister bzw. einem vergleichbaren Register nach den individuellen Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, eingetragen ist. Ansässige Bieter aus einem anderen Herkunftsland als Deutschland, fügen einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz LTTG soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge unter gleichzeitiger Entlastung der sozialen Sicherungssysteme entgegenwirken. Daher ist vom Bieter mit dem Angebot folgende Erklärung einzureichen: • Verpflichtungserklärung nach § 3 LTTG zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Anlage A4, hier A4.10). Eine Vorlage erfolgt durch Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und durch Unterauftragnehmer und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit. Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an solche Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der EU-Verordnung aufweisen. Daher ist vom Bieter/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft die folgende Erklärung einzureichen: • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionsverordnung (Anlage A4, hier A4.11) Erfüllt ein Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer die Anforderungen nicht, kann sein Angebot im Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Benennung von mindestens drei Referenzprojekten aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung deren Leistungen und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Bau von innerstädtischen Gleisanlagen mit eingedecktem und offenem Querschwellengleis) bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt oder vergleichbar großen oder größeren Kommune. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber, der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten, das Liefervolumen sowie der Umsetzungszeitraum zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bieter/oder einem Mitglied einer Bietergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Durchführung erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eine Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung ist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Nettoauftragswertes zu.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.6) seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsziel 30 Tage ohne Abzug. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung über das Kommunikationstool der Vergabeplattform. (a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen ist das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes. Im Falle einer Funktionsstörung der Ausschreibungsplattform behält sich der Auftraggeber folgende abweichende Kommunikationswege vor: E-Mail (siehe hierzu unter 1.3). (b) Nachprüfverfahren Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Formvorschrift gem. §161 GWB: "(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131126235
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fc54fc4a-55cd-45cf-af99-2921845b02ce - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/11/2025 16:28:43 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 793006-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 231/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/12/2025