1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ökosystem-Monitoring (ÖSM) in Rheinland-Pfalz 2026 bis 2029
Beschreibung: Im HNV-Farmland-Monitoring wurde nur die Agrarlandschaftsfläche betrachtet. Mit dem Ökosystem-Monitoring (ÖSM) wird dieses auf ein Monitoring der Gesamtlandschaft erweitert. Auf der Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen werden durch regelmäßige Biotopkartierungen mit einer bundesweit standardisierten Methodik die Häufigkeit sowie der Zustand und Veränderungen von Ökosystemen der Gesamtlandschaft erfasst. Im Gegensatz zum HNV-Farmland-Monitoring werden im ÖSM innerhalb der Stichprobenfläche (SPF) alle Nutzungs- und Biotoptypen erfasst und bewertet, d.h. es werden bisher nicht erfasste Ökosystemtypen eingeschlossen (z.B. Gewässer, Wälder, Verkehrsflächen und Siedlungs-gebiete, aber auch kleinräumige Biotoptypen wie Löss- oder Lehmwände, Höhlen oder Quellen, welche von großer Bedeutung für spezifische Tier- und Pflanzenarten sind). Die Erfassung der Agrarlandschaft nach der Methodik des HNV-Farmland-Monitorings wird in das ÖSM integriert und eine Gesamterfassung durchgeführt (siehe Anlage LB 1). Im Folgenden wird als ÖSM die Gesamtkartierung inklusive HNV-Farmland-Monitoring bezeichnet. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, für die Koordination des Monitorings und für die Hochrechnung der Indikatorwerte ist als fachliche Koordinierungsstelle das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich, ggf. in Zusammenarbeit mit durch das BfN beauftragten Auftragnehmenden.
Kennung des Verfahrens: 812d573c-28cb-495e-897b-2b03f2878ccd
Interne Kennung: LfU_13_36/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYN9Y# Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 05.01.2026 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 30
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 30
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 11
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 12
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Los 13
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Los 14
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Los 15
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Los 16
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Los 17
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Los 18
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Los 19
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Los 20
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Los 21
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: Los 22
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: Los 23
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: Los 24
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0025
Titel: Los 25
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0026
Titel: Los 26
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0027
Titel: Los 27
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 27
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0028
Titel: Los 28
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 28
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0029
Titel: Los 29
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 29
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
5.1.
Los: LOT-0030
Titel: Los 30
Beschreibung: Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).
Interne Kennung: 30
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer: 07-0011651100400-41
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 13
Telefon: +49613160330
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d07e384-ba9b-4186-807f-ed4a77dfb421 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/11/2025 14:32:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 780397-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 227/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/11/2025