5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35321300 Maschinengewehre
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neckarzimmern
Postleitzahl: 74865
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung vor
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1. Formlose Eigenerklärung des Bieters, dass die geforderte NATO Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP 2110 eingehalten und angewandt werden. 2. Eine gültige und aktuelle Zertifizierung nach ISO 9001, die Fähigkeit nach AQAP 2110 zu arbeiten. 3. Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist.
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung: Nachweis des Zulieferers für die Auftragsausführung. Zur Angabe der Zulieferer gehört die Angabe des geografischen Standortes, falls diese Zulieferer außerhalb der EU ansässig sind.
Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung: Vorlage von Beschreibungen sowie Fotos zum Auftragsgegenstand.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: 1. Formlose Eigenerklärung über die wesentlichen in den letzten drei Jahren (2022-2024) erbrachten Lieferungen mit Bezug auf den Leistungsgegenstand M134 (Bsp. Waffe, Rohre). 2. Nachweis, den Vertrieb der M134 durchführen zu können (z.B. Distributorenvereinbarung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Nachweis zum Vollzug des Waffengesetzes (WaffG); hier: Erlaubnis zum Waffenhandel gemäß § 21 Abs. 1 WaffG. 2. Nachweis, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Zulassung zur Herstellung, Lieferung und Lagerung von KrWaffKontrG Material vorliegt. Sofern die Genehmigung bereits vorliegt, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Falls der Antrag auf Erteilung der Genehmigung bislang nur gestellt wurde, ist dies mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Falls auch noch kein Antrag gestellt worden ist, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Beantragung so rechtzeitig erfolgt, dass die Genehmigung bis zur Zuschlagserteilung vorliegt. Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG im Rahmen eines Bundeswehrauftrages sind vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: 1. Formlose Erklärung zur Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners für die Projekt- und Vertragsabwicklung auf Management -Ebene mit E-Mail und Telefonnummer. 2. Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur. 3. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 /10.2019 "Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft" elektronisch signiert vorzulegen. 4. Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/08.2024 wird bereitgestellt. 5. Elektronisch signierte Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Das Formular wird bereitgestellt und ist auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen. 6. Formlose Eigenerklärung, dass der Bieter dem Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert. 7. Formlose Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich anschließende Vertragsausführung verantwortliche Personal ausschließlich Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, so dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann und schriftliche Arbeitsergebnisse in deutscher Sprache verfasst werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Erklärung einer Bank, nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (BT-1311) mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Formlose Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2022-2024). Der Gesamtumsatz eines der Jahre 2022-2024 muss mindestens 2.500.000 Euro betragen. Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Können Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann der Auftraggeber die Vorlage jedes anderen geeigneten/ gleichwertigen Nachweises zulassen. Bewerber oder Bieter können sich für einen bestimmten Auftrag auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, wenn sie nachweisen, dass ihnen dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Bewerber oder Bietergemeinschaften.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist: a) ein Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/ EG vorzulegen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder b) darüber eine Erklärung unter Eid abzugeben oder c) eine sonstige vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (BT-1311) sein.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es ist beabsichtigt, die vertraglichen Leistungen durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines deutschen Versicherungsunternehmens in Höhe von 10% des Netto-Gesamtauftragswertes als kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit abzusichern.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/01/2026 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten Teilnahmeanträge nicht vollständig eingereicht werden, kann der Auftraggeber die fehlenden Informationen gem. § 22 VSVgV nachfordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angaben zur Auftragsausführung werden nach erfolgreicher Bewerbung bekannt gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr