2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJMDAN# Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird keine Entschädigung / Aufwendungsersatz gewährt. Dies gilt sowohl für die Erstellung des Teilnahmeantrages, als auch für die spätere Angebotsbearbeitung nebst Teilnahme an Ortsterminen und Angebotsverhandlungen sowie alle übrigen Leistungen der Bewerber aus Anlass dieses Vergabeverfahrens. Abweichendes gilt ausschließlich für die im Zuge der (Erst-) Angebotsabgabe zu bearbeitenden Planungsaufgaben gemäß Zuschlagskriterien "Terminplanung" und "Abbruch-/Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung". Als Entschädigung für den mit der Bearbeitung der Planungsaufgaben verbundenen Aufwand einschließlich der Übertragung der Nutzungsrechte an den Bearbeitungsergebnissen erhalten die Bieter, die ein wertungsfähiges Erst-Angebot sowie ein wertungsfähiges endgültiges Angebot abgeben, vom Auftraggeber eine pauschale Entschädigungssumme von netto EUR 5.000,00. Der Betrag wird fällig 14 Kalendertage nach Beendigung des Vergabeverfahrens und Eingang einer den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechenden Rechnung beim Auftraggeber.Dem bezugschlagten Bieter wird neben der vereinbarten Pauschalauftragssumme eine gesonderte Entschädigung nicht gewährt,d.h. die Entschädigung wird auf die Pauschalauftragssumme angerechnet. Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Betrug: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.