1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: DentNet
Beschreibung: Gegenstand der geplanten Direktvergabe ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V mit der Indento Managementgesellschaft mbH (DentNet).
Kennung des Verfahrens: 16d2cafd-4d27-4549-86c5-dab6d9a372c5
Interne Kennung: AOK25030-991
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85130000 Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesweit über 700 Vertragspartner, davon über 70 Vertragspartner in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Dabei handelt es sich ausschließlich um Vertragszahnärzte, die zur Teilnahme an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nach §§ 95 ff. SGB V zugelassen sind.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5PM1#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: DentNet
Beschreibung: Der Vertrag umfasst folgende Module: - Zahnersatz (Regelversorgung und gleichartige Versorgung, ausgenommen Mehrleistungen) - Implantatgestützter Zahnersatz für definierte Standardindikationen (u. a. Einzelzahnlücke, Freiendsituation, zahnloser Kiefer) - Professionelle Zahnreinigung (PZR), einmal jährlich, nach einheitlich definierten Standards
Interne Kennung: AOK25030-991
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85130000 Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: entfällt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesweit über 700 Vertragspartner, davon über 70 Vertragspartner in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Dabei handelt es sich ausschließlich um Vertragszahnärzte, die zur Teilnahme an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nach §§ 95 ff. SGB V zugelassen sind.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Vertragslaufzeit: Der Vertrag tritt am 01.01.2026 in Kraft und läuft bis 31.12.2027.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Vergütungssystematik: Die Vergütung erfolgt überwiegend auf pauschalierter Basis; beim Zahnersatz richtet sich der Vergütungsanteil der Krankenkasse jedoch nach den Festzuschüssen und dem Bonusstatus gemäß § 55 SGB V. Implantatgetragener Zahnersatz: Für die definierten Standardindikationen gelten feste Pauschalen. Diese Pauschalen umfassen sämtliche zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen einschließlich Materialkosten. Die Krankenkasse übernimmt den Festzuschuss nach § 55 SGB V in der jeweils erreichten Bonusstufe (60 %, 70 % oder 75 %). Den darüberhinausgehenden Anteil zahlt der Versicherte unmittelbar an den behandelnden Zahnarzt. Zahnersatz: Die zahntechnischen Bestandteile des Zahnersatzes werden ausschließlich in zertifizierten Partnerlaboren hergestellt. Die Indento GmbH hat vertraglich sicherzustellen, dass die Laborkosten mindestens 53 % unter den jeweiligen BEL-Höchstpreisen liegen. Eine gesonderte Abrechnung gegenüber der Krankenkasse erfolgt nicht; die Laborkosten sind in den vereinbarten Behandlungspauschalen enthalten. Liegt der höchste Bonusstatus (75 %) vor, kann die Regelversorgung im Einzelfall eigenanteilsfrei erfolgen, sofern die tatsächlichen Kosten der Versorgung den Festzuschuss einschließlich Bonus nicht übersteigen. Professionelle Zahnreinigung (PZR): Die Krankenkasse vergütet eine professionelle Zahnreinigung je Versicherten und Kalenderjahr mit einer festen Pauschale. Diese Pauschale wird nach Abzug der Bearbeitungsgebühr an den behandelnden Zahnarzt weitergeleitet. Bonusregelung: Die Höhe des Eigenanteils der Versicherten richtet sich nach dem Bonusstatus gemäß § 55 SGB V. Die Krankenkasse übernimmt den Festzuschuss zur Regelversorgung in der jeweils erreichten Bonusstufe (60 %, 70 % oder 75 %). Bei vollem Bonusheft (75 %) kann die Regelversorgung im Einzelfall eigenanteilsfrei sein, sofern die tatsächlichen Gesamtkosten der Versorgung den Festzuschuss einschließlich Bonus nicht überschreiten. Werden die Bonusvoraussetzungen nur teilweise erfüllt oder liegt kein Bonusnachweis vor, verringert sich der Leistungsanteil der Krankenkasse entsprechend; der verbleibende Anteil ist vom Versicherten unmittelbar an den behandelnden Zahnarzt zu zahlen. Besonderheiten: - Etabliertes Qualitätssicherungsmodell wird durch den Vertragspartner vorgehalten und stetig evaluiert - Fünfjährige Gewährleistung auf Zahnersatzleistungen - Bundesweit über 700 Vertragspartner, davon über 70 Vertragspartner in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Dabei handelt es sich ausschließlich um Vertragszahnärzte, die zur Teilnahme an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nach §§ 95 ff. SGB V zugelassen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Direktvergabe ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, da der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann und kein angemessener Ersatz existiert. Die technische Alleinstellung von DentNet (Indento Managementgesellschaft mbH) ergibt sich aus einer Gesamtkombination mehrerer objektiv nicht trennbarer Merkmale, die kumulativ ein einzigartiges Versorgungssystem im Bereich der zahnärztlichen besonderen Versorgung nach § 140a SGB V bilden. 1. Vertragszahnärztliches Netzwerk und sektorenübergreifende Infrastruktur DentNet verfügt über ein bundesweites Netz von über 700 zugelassenen Vertragszahnärzten, davon 73 im Einzugsgebiet Rheinland-Pfalz/Saarland, die über einheitliche Qualitäts- und Vergütungsstrukturen vertraglich an das System gebunden sind. Die Kombination aus - der gesetzlichen Bindung an vertragszahnärztlich zugelassene Leistungserbringer (§§ 95 ff. SGB V) und - der bereits bestehenden vertraglichen Anbindung einer großen Zahl dieser Zahnärzte an eine Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V stellt ein technisch-funktionales Alleinstellungsmerkmal dar. Ein vergleichbares Netz kann nicht kurzfristig oder mit vertretbarem Aufwand geschaffen werden, da hierfür - individuelle Selektivverträge mit zugelassenen Zahnärzten und Laboren erforderlich sind, - eine technische Einbindung in die vertragsärztliche Abrechnungsstruktur (§ 295 Abs. 1b SGB V) geschaffen werden muss, und - eine Management- und Qualitätssicherungsstruktur nach § 140a Abs. 3 SGB V aufgebaut werden müsste. Eine flächendeckende, sofort einsetzbare Infrastruktur dieser Art ist gegenwärtig nur bei DentNet vorhanden. 2. Technische Abrechnungs- und Managementarchitektur DentNet ist derzeit das einzige Versorgungssystem in Deutschland, das - sowohl Zahnärzte als auch zahntechnische Labore über eine zentrale Managementgesellschaft (§ 140a Abs. 3 SGB V) organisatorisch einbindet, - und gleichzeitig eine Abrechnung nach dem DTA-Standard (§ 295 Abs. 1b SGB V) für selektivvertragliche Leistungen sicherstellt. Diese Kombination gewährleistet eine vollständig revisionssichere elektronische Leistungsabrechnung, die nahtlos in die Kassensysteme der gesetzlichen Krankenkassen integriert ist. 3. Qualitätssicherung und Gewährleistungsarchitektur DentNet unterhält ein nachweislich etabliertes Qualitätsmanagementsystem mit standardisierter Dokumentation, kontinuierlichem Monitoring und einer Beschwerdequote von unter 0,5 %. Alle zahntechnischen Leistungen werden in DIN EN ISO 9001-zertifizierten Partnerlaboren gefertigt; das zentrale Labor (IMEX Dental und Technik GmbH) ist Teil dieser Struktur. Versicherte und Krankenkassen profitieren von einer fünfjährigen Gewährleistung auf Zahnersatzleistungen - ein Leistungsumfang, der in der vertragszahnärztlichen Regelversorgung nicht vorgesehen ist und bislang von keinem anderen Anbieter im GKV-Bereich gewährleistet wird. Diese Qualitätssicherungs- und Nachsorgearchitektur ist untrennbar mit der Systemstruktur des DentNet verbunden. 4. Digitale Infrastruktur und Schnittstellenintegration DentNet bietet eine erprobte digitale Plattform (dentnet.de), die Versicherten eine ortsgenaue Suche nach teilnehmenden Vertragszahnärzten ermöglicht. Diese Plattform ist über eine standardisierte JSON-Schnittstelle unmittelbar in die Internetauftritte der Krankenkassen integrierbar. Die Kombination aus Versorgungsnetz, digitaler Suchfunktion und Schnittstellenkompatibilität schafft ein technisch-funktionales Gesamtsystem, das den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Versicherteninformation und digital unterstützte Versorgung (§§ 13 Abs. 3, 140a Abs. 2 Nr. 2 SGB V) entspricht. 5. Exklusivität der Systemintegration und fehlende Austauschbarkeit Die Teilnahme der Versicherten an der besonderen Versorgung ist untrennbar an das geschlossene DentNet-System gekoppelt. Die besonderen Vergütungs-, Rabatt- und Qualitätsmechanismen (z. B. verbindlicher Preisnachlass auf BEL-Leistungen, einheitliche Festzuschusslogik, fünfjährige Gewährleistung) können nur innerhalb des bestehenden Vertrags- und IT-Netzwerks umgesetzt werden. Eine Integration anderer Anbieter in diese Struktur ist aus technischen und organisatorischen Gründen ausgeschlossen. Kein anderer Marktteilnehmer verfügt derzeit über eine vergleichbare Kombination aus: - bundesweit etabliertem Vertragsärztenetz, - zentraler Managementgesellschaft mit selektivvertraglicher Abrechnung nach § 295 Abs. 1b SGB V, - verbindlicher Einbindung zertifizierter zahntechnischer Labore, - digitaler Schnittstelleninfrastruktur, - und dokumentiertem Qualitäts- und Gewährleistungsmodell. Diese Merkmale bilden eine technisch-funktionale Gesamtheit, die nicht ohne unvertretbaren zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand von einem anderen Anbieter reproduzierbar ist. Die Kombination aus vertragszahnärztlichem Netzwerk, zentraler Management- und Abrechnungsarchitektur, zertifiziertem Qualitätsmanagement, fünfjähriger Gewährleistung und digitaler Schnittstellenintegration begründet eine technische Alleinstellung von DentNet im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV. Eine gleichwertige oder kurzfristig realisierbare Alternative existiert nicht.Die Voraussetzungen für eine Direktvergabe aus technischen Gründen liegen daher vor.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Indento Managementgesellschaft mbH (DentNet)
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot DentNet
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Vertrag mit Indento ManagementgesellschaftmbH (DentNet)
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/11/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Vogelsang 3
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 63511316-53307
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 55113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Indento Managementgesellschaft mbH (DentNet)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE262730634
Postanschrift: Ruhrallee 191
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 30554456-28d9-4a43-b66c-c0f49887c6bf - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/11/2025 10:22:16 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 760213-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 221/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/11/2025