5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2028; 00.00 Uhr bis 31.12.2028; 24.00 Uhr Verlängerungsoption 2: 01.01.2029; 00:00 Uhr bis 31.12.2029; 24.00 Uhr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kärlicherstraße 4
Stadt: Weißenthurm
Postleitzahl: 56575
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)
Beschreibung: Erstvertragslaufzeit 2026-2027 Niedrigste Energiekosten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 600,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)
Beschreibung: Verlängerungsoption 2028 und 2029 Niedrigste Energiekosten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist +/-10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% 0 Punkte >= 10% 20 Punkte >= 20% 70 Punkte 100 % (flexibel) 100 Punkte
Beschreibung: Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung derBieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oderper Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tagdes Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: first energy GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: first energy GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Verbandsgemeindewerke Weißenthurm - Wasser