1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung D-Busse 2025 - 3002385
Beschreibung: Herstellung und Lieferung von Dieselbussen der EURO VI-Norm 22 Niederflur-Gelenkbusse sowie Optionen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Kennung des Verfahrens: da871e42-1c63-42ea-8d7c-12abeeed799b
Interne Kennung: X-SWMAG-2025-0015
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten (indikativen) Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Der Vertrag samt Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sollen bei der Erstellung der indikativen Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein. Im Übrigen besteht in dieser Phase für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen (Anlage A5 Verhandlungsbedarf) mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge sind mit dem indikativen Angebot einzureichen. Nicht verhandelbar sind indes die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. HINWEIS: Die für die Erstellung des indikativen Angebotes gewährte Frist beträgt 32 Tage. Der Zeitpunkt der Bietergespräche ist der Tabelle unter 2.6 Verfahrensfristen der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den oben genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. HINWEIS: Die für die Erstellung des ersten verbindlichen Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des indikativen Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des ersten Angebotes dringend geraten. Die Auftraggeberin wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die Auftraggeberin behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. Die verbindlichen Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. 2. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A4, hier "A4.1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bewerber/Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ § 25 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen: - Anlage A4, hier A4.2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe - Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: - Anlage A4, hier A4.4, A4.8, A4.9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. - Anlage A4, hier A4.3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage A4, hier A4.6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage A4, hier A4.7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/ hilfezurevergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung D-Busse 2025 - 3002385
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Dieselbussen: • 22 Euro VI Niederflur-Gelenkbusse, die Lieferung hat vorzugsweise im Jahr 2026 zu erfolgen, der letzte Bus muss bis zum 30.04.2027 geliefert sein. weiterhin: Option I: in 2027 • 12 Euro VI-Niederflur-Gelenkbusse Option II: in 2028 • 12 Euro VI-Niederflur-Gelenkbusse gemäß Spezifikation der Auftraggeberin. weiterhin: - Die Lieferung einer vollständigen Dokumentation - Die Durchführung der Einweisungen und Schulungen bezüglich der Liefergegenstände - Die Lieferung aller erforderlichen Hilfsmittel und Spezialwerkzeuge zur Prüfung, Wartung, Reparatur und für den laufenden Betrieb der Fahrzeuge, der Subsysteme und Komponenten - Die Sicherstellung einer qualifizierten Projektbetreuung von Auftragsvergabe bis zum Ende der Nutzungsdauer der Fahrzeuge - Die langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option I: in 2027 • 12 Euro VI-Niederflur-Gelenkbusse Option II: in 2028 • 12 Euro VI-Niederflur-Gelenkbusse gemäß Spezifikation der Auftraggeberin.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: cacffc0b-eb46-4867-9c45-9fedda3b5c87-01
Zusätzliche Informationen: Interessierte Unternehmen bewerben sich im Rahmen des Verfahrens durch Anmeldung beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts, Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen und Einreichung eines Teilnahmeantrags. Zugelassen zum Vergabeverfahren ist jeder Wirtschaftsteilnehmer, der eine natürliche oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts oder Gruppe oder Vereinigung solcher Personen ist, einschließlich jedes vorübergehenden Zusammenschlusses zweier oder mehrerer solcher Einheiten, die bzw. der auf dem Markt rechtmäßig die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen anbietet, und ansässig ist in i) einem Mitgliedstaat der [Union]; ii) einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); iii) Drittländern, die das [GPA] ratifiziert haben, soweit der vergebene öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich der Anhänge 1, 2, 4 und 5, 6 und 7 der Anlage I der [Union] [zum GPA] fällt; iv) Drittländern, die sich im Stadium des Beitritts zur [Union] befinden; v) Drittländern, die nicht in den Anwendungsbereich von Ziffer iii) fallen, aber Unterzeichner anderer internationaler Übereinkommen sind, die die [Union] verpflichten, freien Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge zu gewähren. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Bieter, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht dem vergaberechtlichen Rechtschutz unterliegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllungsgrad Technische Spezifikation
Beschreibung: Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vor-Ort-Bewertung des Vorführfahrzeug
Beschreibung: Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferfrist der Fahrzeuge
Beschreibung: Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragswerkstatt
Beschreibung: Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Fahrzeuggrundpreis
Beschreibung: Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für präventive und korrektive Instandhaltung
Beschreibung: Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für Energieverbrauch
Beschreibung: Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle. (a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen ist das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes. Im Falle einer Funktionsstörung der Ausschreibungsplattform gelten folgende abweichende Kommunikationswege: E-Mail. (b) Nachprüfverfahren Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.07.2022 (BGBl. I S. 1214) Anwendung. Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Daimler Buses GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 12/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131126235
Fax: +49 6131126023
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Daimler Buses GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE147032272
Postanschrift: Fasanenweg 10
Stadt: Leinfelden-Echterdingen
Postleitzahl: 70771
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 60c9dbf2-b6ea-48a2-8e09-73890ad55871 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2025 08:34:32 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 646055-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 189/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2025