1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb und Betreuung Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) für 89 mon voraussichtlich 01.05.2027 bis 30.09.2034 (Übernahme 01.02.27-30.04.27; Übergabe 01.10.34-31.12.34); Verlängerungsoption 12 mon
Beschreibung: Das GefÜbZH auf dem Truppenübungsplatz ALTMARK in der Colbitz - Letzlinger Heide ist eine zentrale Ausbildungseinrichtung des Heeres, in der verschiedene Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Die Dienststelle wird militärisch durch den Leiter des GefÜbZH oder im Auftrag durch dessen bevollmächtigte Vertreter (BV) geführt und umfasst neben militärischen Stabselementen die unterstellten Bereiche "Ausbildungsbereich" und "Unterstützungsbereich" (UstgBer). Das GefÜbZH ist damit durch eine militärisch - zivil - industrielle Zusammenarbeit gekennzeichnet. Im UstgBer sind alle Elemente zusammengefasst, die der Auftragserfüllung des GefÜbZH unmittelbar und mittelbar dienen. Er wird unter industrieller Gesamtkoordination des Auftragnehmers (AN) verantwortet. Im UstgBer der Dienststelle GefÜbZH werden auch Leistungen durch andere Leistungserbringer des öffentlichen Auftraggebers (öAG), z. B. Wehrverwaltung, Feuerwehr, Bundeswehr Fuhrparkservice (BwFPS), BWI, erbracht. Der AN hat eine zentrale Stelle (Gesamtmanagement) einzurichten. Er hat die Unterstützungsprozesse zu koordinieren und sich mit allen weiteren beteiligten Leistungserbringern für den Unterstützungsbereich abzustimmen. Gegenüber den anderen Leistungserbringern wirkt das Gesamtmanagement koordinierend, ohne direktes Weisungsrecht. Der Unterstützungsbereich realisiert den Unterstützungsprozess, wobei der AN die Aufgabe eines internen Dienstleisters wahrnimmt. Dabei hat der AN alle Unterstützungsleistungen nach den Vorgaben des Dienststellenleiters / BV GefÜbZH mit dem Ziel der Sicherstellung eines ununterbrochenen Systembetriebs zu planen und zu steuern, inklusive der Bereitstellung von einsatzbereitem (Unterstützungs-)Personal und Material. Alle Maßnahmen orientieren sich an den Verfügbarkeitsforderungen des GefÜbZH, an der Wirtschaftlichkeit und am Funktionieren des Ausbildungs- und Übungsbetriebes. Dies bedingt eine hohe Flexibilität und ein bereichsübergreifendes Verantwortungsbewusstsein. Der durch den AN zu realisierende Unterstützungsprozess im GefÜbZH umfasst folgende Teilprozesse (TP), über denen die Gesamtkoordination des AN gestellt ist: 1. Betrieb und Betreuung der Systemtechnik (GefÜbZH spezifisches Material), 2. Instandhaltung und Betreuung (nicht GefÜbZH spezifisches Material), 3. Mobilität, 4. Personaldienstleistung, 5. Materialbewirtschaftung. Durch die mögliche Veränderung von Schwerpunkten, Inhalten und Umfängen in der Ausbildung bzw. den einzelnen Übungsdurchgängen sowie durch Veränderungen der Material- und Geräteausstattung des GefÜbZH werden die Abnahme der Leistungsmengen sowie die Rahmenbedingungen für den Leistungszeitraum variabel gestaltet. Eine flexible Reaktion des AN auf Änderungen in Leistungsmengen und Leistungsarten wird erwartet. Für die Leistungserbringung sind in Teilprozessen die Schichtfähigkeit und die Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich. Die Leistungen sind grundsätzlich in der zur Verfügung stehenden Infrastruktur der Dienststelle GefÜbZH zu erbringen. Die zur Leistungserbringung erforderliche Anzahl der Mitarbeiter ist vom zukünftigen AN im Rahmen der Angebotserstellung zu ermitteln und wird nicht vom öAG vorgegeben. Derzeit wird das GefÜbZH mit ca. 260 Mitarbeitenden betrieben. Der öAG hat ein Interesse daran, dass den Mitarbeitenden, die derzeit im GefÜbZH beim bisherigen AN für die ausgeschriebenen Leistungen tätig sind, auf Wunsch eine Weiterbeschäftigung ermöglicht wird. Eine Verpflichtung des zukünftigen AN zur Übernahme besteht nicht. Die Anwendbarkeit und Umsetzung von § 613a BGB hat der zukünftige AN eigenverantwortlich zu prüfen und zu beachten. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung des zukünftigen AN, einer vertraglichen Beistellung von ca. fünf Mitarbeitern des öAG zuzustimmen. Bei Übernahme des Betriebes und der Betreuung des GefÜbZH durch einen neuen AN (Migrationsphase), sind die drei Monate vor Leistungsbeginn als Zeitraum zur Vorbereitung der Übernahme des Betriebes vorgesehen. Ggf. wird diese Phase auf zwei Monate reduziert. Hinsichtlich der Beschreibung der einzelnen Leistungsprozesse wird aufgrund der Zeichenbegrenzung auf die Anlage "Kurzbeschreibung Vergabe" verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 1c7b308f-2eb6-4f8c-bc0a-5bc1d41e78f7
Interne Kennung: B/U2DB/QA065/QA065
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80600000 Schulung für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird bereits Zugang zu Dokumenten mit der Einstufung "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" gewährt. Daher sind bereits für die Beteiligung am Vergabeverfahren die Vorgaben des beiliegenden Merkblattes für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt), BAAINBw-B096a zu beachten und die Formulare B-V031 und B- V032 unterschrieben vorzulegen. Ferner haben die Bewerber die Verschlüsselungsfähigkeit mit "GnuPG - VS Desktop" sicherzustellen. Vgl. hierzu auch unter "Eignungskriterien". 2. Im Übrigen wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Leistungserbringung Tätigkeiten zu erbringen sind, die ein entsprechendes Überprüfungserfordernis der Stufe Ü3 mit sich bringen. Einzelheiten zu Einstufungen und erforderliche Sicherheitsüberprüfungen ergeben sich zum späteren Zeitpunkt aus den Vergabeunterlagen/der Angebotsaufforderung. Für den Teilnahmewettbewerb sind diese Anforderungen noch nicht von Relevanz. 3. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit/Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter /Nachunternehmen /konzernverbundener Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die geforderten Angaben /Erklärungen /Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen. Sollte der Bewerber sich bei seiner Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer entsprechenden Eigenerklärung des anderen Unternehmens gemäß § 27 Abs. 4 VSVgV. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen. 5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe gezeichnete Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur signiert) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. 6. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich. 7. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 8. Als Gesamtlaufzeit des Vertrages sind 95 Monate vorgesehen (inkl. eines 3-monatigen Übernahmezeitraum zu Vertragsbeginn sowie eines 3-monatigen Übergabezeitraums zu Vertragsende), der Leistungszeitraum selbst beträgt 89 Monate. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu Vertragsbeginn vorgesehene Übernahmephase von 3 Monaten (drei Monate vor Leistungsbeginn) ggf. auf 2 Monate verkürzt wird und die Vertragslaufzeit dann somit 94 Monate bei einem unveränderten Leistungszeitraum von 89 Monaten beträgt. Darüber hinaus wird eine Verlängerungsoption von 12 Monaten vorgesehen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 123 ff GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular BAAINBw - B-V034) und die RUS Erklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Betrieb und Betreuung Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) für 89 mon voraussichtlich 01.05.2027 bis 30.09.2034 (Übernahme 01.02.27-30.04.27; Übergabe 01.10.34-31.12.34); Verlängerungsoption 12 mon
Beschreibung: Das GefÜbZH auf dem Truppenübungsplatz ALTMARK in der Colbitz - Letzlinger Heide ist eine zentrale Ausbildungseinrichtung des Heeres, in der verschiedene Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Die Dienststelle wird militärisch durch den Leiter des GefÜbZH oder im Auftrag durch dessen bevollmächtigte Vertreter (BV) geführt und umfasst neben militärischen Stabselementen die unterstellten Bereiche "Ausbildungsbereich" und "Unterstützungsbereich" (UstgBer). Das GefÜbZH ist damit durch eine militärisch - zivil - industrielle Zusammenarbeit gekennzeichnet. Im UstgBer sind alle Elemente zusammengefasst, die der Auftragserfüllung des GefÜbZH unmittelbar und mittelbar dienen. Er wird unter industrieller Gesamtkoordination des Auftragnehmers (AN) verantwortet. Im UstgBer der Dienststelle GefÜbZH werden auch Leistungen durch andere Leistungserbringer des öffentlichen Auftraggebers (öAG), z. B. Wehrverwaltung, Feuerwehr, Bundeswehr Fuhrparkservice (BwFPS), BWI, erbracht. Der AN hat eine zentrale Stelle (Gesamtmanagement) einzurichten. Er hat die Unterstützungsprozesse zu koordinieren und sich mit allen weiteren beteiligten Leistungserbringern für den Unterstützungsbereich abzustimmen. Gegenüber den anderen Leistungserbringern wirkt das Gesamtmanagement koordinierend, ohne direktes Weisungsrecht. Der Unterstützungsbereich realisiert den Unterstützungsprozess, wobei der AN die Aufgabe eines internen Dienstleisters wahrnimmt. Dabei hat der AN alle Unterstützungsleistungen nach den Vorgaben des Dienststellenleiters / BV GefÜbZH mit dem Ziel der Sicherstellung eines ununterbrochenen Systembetriebs zu planen und zu steuern, inklusive der Bereitstellung von einsatzbereitem (Unterstützungs-)Personal und Material. Alle Maßnahmen orientieren sich an den Verfügbarkeitsforderungen des GefÜbZH, an der Wirtschaftlichkeit und am Funktionieren des Ausbildungs- und Übungsbetriebes. Dies bedingt eine hohe Flexibilität und ein bereichsübergreifendes Verantwortungsbewusstsein. Der durch den AN zu realisierende Unterstützungsprozess im GefÜbZH umfasst folgende Teilprozesse (TP), über denen die Gesamtkoordination des AN gestellt ist: 1. Betrieb und Betreuung der Systemtechnik (GefÜbZH spezifisches Material), 2. Instandhaltung und Betreuung (nicht GefÜbZH spezifisches Material), 3. Mobilität, 4. Personaldienstleistung, 5. Materialbewirtschaftung. Durch die mögliche Veränderung von Schwerpunkten, Inhalten und Umfängen in der Ausbildung bzw. den einzelnen Übungsdurchgängen sowie durch Veränderungen der Material- und Geräteausstattung des GefÜbZH werden die Abnahme der Leistungsmengen sowie die Rahmenbedingungen für den Leistungszeitraum variabel gestaltet. Eine flexible Reaktion des AN auf Änderungen in Leistungsmengen und Leistungsarten wird erwartet. Für die Leistungserbringung sind in Teilprozessen die Schichtfähigkeit und die Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich. Die Leistungen sind grundsätzlich in der zur Verfügung stehenden Infrastruktur der Dienststelle GefÜbZH zu erbringen. Die zur Leistungserbringung erforderliche Anzahl der Mitarbeiter ist vom zukünftigen AN im Rahmen der Angebotserstellung zu ermitteln und wird nicht vom öAG vorgegeben. Derzeit wird das GefÜbZH mit ca. 260 Mitarbeitenden betrieben. Der öAG hat ein Interesse daran, dass den Mitarbeitenden, die derzeit im GefÜbZH beim bisherigen AN für die ausgeschriebenen Leistungen tätig sind, auf Wunsch eine Weiterbeschäftigung ermöglicht wird. Eine Verpflichtung des zukünftigen AN zur Übernahme besteht nicht. Die Anwendbarkeit und Umsetzung von § 613a BGB hat der zukünftige AN eigenverantwortlich zu prüfen und zu beachten. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung des zukünftigen AN, einer vertraglichen Beistellung von ca. fünf Mitarbeitern des öAG zuzustimmen. Bei Übernahme des Betriebes und der Betreuung des GefÜbZH durch einen neuen AN (Migrationsphase), sind die drei Monate vor Leistungsbeginn als Zeitraum zur Vorbereitung der Übernahme des Betriebes vorgesehen. Ggf. wird diese Phase auf zwei Monate reduziert. Hinsichtlich der Beschreibung der einzelnen Leistungsprozesse wird aufgrund der Zeichenbegrenzung auf die Anlage "Kurzbeschreibung Vergabe" verwiesen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80600000 Schulung für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit um 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 95 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: -
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 551234-2025
Zusätzliche Informationen: 1. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen für Unternehmen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie die eVergabeApp. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 2. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem angegebenen Schlusstermin eingegangen sind. Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die EVergabe-Plattform. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis spätestens 5 Werktage (Montag bis Freitag) vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. 3. Der öAG behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen. 4. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der billigenden Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 5. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Dies erfasst u.a. auch Änderung der Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung). Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen. 6. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zu Beginn der beabsichtigten Vertragslaufzeit ggf. Integrationsarbeiten im GefÜbZH durchgeführt werden, die unter Umständen dazu führen können, dass die IT-Zentrale für einen mehrmonatigen Zeitraum nicht zur Verfügung steht und insoweit kein Leistungsabruf erfolgt. Der AN (Betrieb und Betreuung) hat die notwendigen Einschränkungen in der Systemtechnik und dadurch bedingte Abweichungen in der Übungsgestaltung und/ oder daraus resultierende Schulungsbedarfe an sich ändernder Hard-/Software zu akzeptieren.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sämtliche Eignungskriterien aus der Bekanntmachung 551234-2025 (ABl. S - Nummer der Ausgabe: 161/2025; Datum der Veröffentlichung: 25/08/2025) gelten unverändert fort und sind bei der Abgabe der Teilnahmeanträge zu beachten und nachzuweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis in Euro, wobei der zuschlagsrelevante Gesamtpreis aus einer prozentualen Berücksichtigung der einzelnen Leistungskomponenten (z. B. nutzungsabhängige Leistungen, nutzungsunabhängige Leistungen, Versorgungsgüter) gebildet werden wird. Einzelheiten ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Gemäß Vergabeunterlagen. Für den Teilnahmewettbewerb unbeachtlich.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/10/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 22 Abs. 6 VSVgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Es gelten die Auftragsbedingungen des Auftraggebers. Regelungen finden sich zum späteren Zeitpunkt in den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Regelungen finden sich zum späteren Zeitpunkt in den Vergabeunterlagen; Vorauszahlungen werden nicht gewährt
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Beschaffer kann den Auftragnehmer dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Sicherstellung des unterbrechungsfreien Übergangs auf Nachfolgelösung am Vertragsende und Verlagerung der Übergabephase in den Sommer, um Einschränkungen auf den Übungsbetrieb zu minimieren.
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 GWB Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer: 991-19518-88
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: U2.4
Telefon: 0261 400 18201
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer: 991-19518-88
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: E1.3 - Angebotssammelstelle
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5ac953c6-ff93-45bf-97f5-6e921bb1295e-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Verlängerung der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vom 29.09.2025, 13:00 Uhr auf 02.10.2025, 13:00 Uhr.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e95bdc0c-a916-43c8-8eb2-705be3bad6de - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/09/2025 13:19:36 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 625571-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 183/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/09/2025