5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71900000 Labordienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung der Mitarbeiter im Bereich der Amplikon-Sequenzierung mit Illumina-Technologie
Beschreibung: Liste von maximal 10 Projekten (Auftraggeber, Jahr, Ort, Probenanzahl), welche seit 2022 durch die vorgesehenen Mitarbeitenden mittels Amplikon-Sequenzierung und Illumina-Technologie bearbeitet wurden. Die Probenzahlen dieser zehn ausgewählten Projekte werden aufsummiert und ergeben die Gesamtzahl (n) der berücksichtigten Proben. 10 Punkte: > 10.000 untersuchte Proben 7,5 Punkte: 7.001 - 10.000 untersuchte Proben 5,0 Punkte: 4.001 - 7.000 untersuchte Proben 2,5 Punkte: 1.001 - 4.000 untersuchte Proben 0 Punkte: ≤ 1.000 untersuchte Proben
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept der Auftragsbearbeitung im Bereich der bioinformatischen Auswertung von Amplikon-Sequenzdaten
Beschreibung: zu 1.3a Beschreibung und Dokumentation der Arbeitsabläufe: - Punktevergabe für die beispielhafte Beschreibung und Dokumentation der verwendeten bioinformatischen Prozesse und Methoden inkl. Beschreibung und Nennung der verwendeten Analysepipelines, Software und Datenbanken für eine 16S-rRNA Amplikon-Sequenzdaten-analyse. 10 Punkte: Der Bieter liefert eine allumfassende und detaillierte Beschreibung und Dokumentation der Arbeitsabläufe, inklusive ausführlicher Informationen zu den verwendeten Analyse-Tools und Datenbanken. 7,5 Punkte: Der Bieter legt eine weitgehend vollständige Beschreibung und Dokumentation der Arbeitsabläufe vor, in der die verwendete Software und Datenbanken nachvollziehbar beschrieben sind. 5 Punkte: Der Bieter stellt einen grundlegenden Überblick über die Prozesse bereit, inkl. wesentlicher Informationen zu verwendeten Programmen und Datenbanken jedoch ohne weiterführende Details zur Vorgehensweise. 2,5 Punkte: Der Bieter gibt nur oberflächliche Informationen zu den wesentlichen Arbeitsschritten, die Dokumentation bleibt unvollständig. 0 Punkte: Der Bieter beschränkt sich auf Minimalangaben, ohne strukturierte Beschreibung der eingesetzten Methoden und bioinformatischen Prozesse. zu 1.3b Ergebnisdarstellung: - Punktevergabe für die beispielhafte Darstellung der bioinformatischen Ergebnisse (inkl. klarer visueller Aufbereitung, hohem Informationsgehalt) für eine 16S-rRNA Amplikon-Sequenzdaten-analyse. 10 Punkte: Der Bieter liefert eine hochinformative und leicht verständliche Ergebnispräsentation mit klaren, optisch ansprechenden und inhaltlich fundierten Visualisierungen sowie Tabellen zu allen relevanten Kennzahlen (z. B. reads, OTUs/ASVs, Diversität). Die Darstellungen sind präzise und erlauben eine mühelose Nachvollziehbarkeit der Analysen. 7,5 Punkte: Der Bieter stellt die Analyseergebnisse übersichtlich dar, einschließlich wichtiger Diagramme und Tabellen. Die Erläuterungen sind gut verständlich, könnten aber noch detaillierter ausgeführt werden. 5 Punkte: Der Bieter bringt eine zweckmäßige Darstellung der Analyseergebnisse, in der die Kernpunkte erkennbar sind. Die Darstellungen sind jedoch teilweise unstrukturiert oder enthalten nur grundlegende Erläuterungen. 2,5 Punkte: Der Bieter zeigt nur eine grundlegende Ergebnissammlung mit wenigen, knapp erläuterten Visualisierungen und Tabellen. Relevante Details zu den Analyseergebnissen bleiben weitgehend unklar. 0 Punkte: Der Bieter stellt die Resultate nur in minimaler Form dar, ohne klare Visualisierungen oder nachvollziehbare Erläuterungen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Leistungserbringung
Beschreibung: Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement: - Punktevergabe für Nachweise des Bieters in den folgenden drei Kategorien: 1) Kategorie a: Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften (EMAS-Registrierung oder ISO 14001 Zertifizierung) 2) Kategorie b: Überprüfung der Nachhaltigkeit in der Lieferkette (EcoVadis Medaille oder Abzeichen). 3) Kategorie c: Ausschließliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien 10 Punkte: Der Bieter verfügt über eine a) EMAS-Registrierung, b) EcoVadis Medaille, und c) nutzt ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. 7,5 Punkte: Der Bieter verfügt über a) eine EMAS-Registrierung oder ISO 14001 Zertifizierung, b) eine EcoVadis Medaille oder ein EcoVadis Abzeichen, und c) nutzt ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. 5 Punkte: Der Bieter verfügt über 2 von 3 Nachweisen: a) EMAS-Registrierung oder ISO 14001 Zertifizierung, b) EcoVadis Medaille oder Abzeichen, c) ausschließliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. 2,5 Punkte: Der Bieter verfügt über 1 von 3 Nachweisen: a) EMAS-Registrierung oder ISO 14001 Zertifizierung, b) EcoVadis Medaille oder Abzeichen, c) ausschließliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. 0 Punkte: Der Bieter kann keine der geforderten Nachweise aus den drei o.g. Kategorien erbringen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.